Ich habe mir 10/2007 bei Media Markt eine externe Festplatte gekauft, die vor kurzem kaputt gegangen ist. Nachdem Media Markt diese an den Hersteller geschickt hat, wurde ich benachrichtig, dass diese nicht mehr zu reparieren sei, und ich doch bitte nochmal vorbei schauen solle.
Nach Prüfung der Sachlage bot mir Media Markt die Gutschrift des ZEITWERTES an. Hatten da eine schöne standardisierte Tabelle in der mathematisch aufgeführt war, dass ich sie ja 16 Monate genutzt hätte und sie dann diese 16 Monate von den 24 Monaten, für die sie garantieren abziehen könnten und mir dann den Restbetrag gut schreiben könnten. Abgesehen davon, dass ich mich sehr aufgeregt habe, versteh ich das ganze sowieso nicht. Ist das zulässig?
Also ein gewisser Prozentsatz des Wertes geht mit jedem Monat in Benutztung flöten und die Garantie sichert keinesfalls die Funktion des Gerätes ab, sondern lediglich den Restwert, falls das Ding (wie zu erwarten ist) irgendwann abraucht. Hat das noch irgendwas mit Gewährleistung oder Garantie zu tun? Bedeutet ja dann das nach Ablauf dieser Zeit mein Gegenstand 0 Euro wert wäre.
Die Dame hat nach einigen Protesten die Gutschrift auf 75 Euro aufgerundet und ich habe eine neue Festplatte (auf die ich nochmal 10 Euro Rabatt bekam) gekauft. Allerdings bin ich damit
Also nachweisen kann ich das ja schlecht, allerdings liegt meiner Meinung nach offensichtlich kein Benutzungsfehler vor! Das Gerät hat einfach irgendwann nicht mehr funktioniert, obwohl ich damit immer sehr pfleglich umgegangen bin.