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Darf mann sein KFZ- PKW Kenzeichen auch ohne TÜV und Zulassungsaufkleber ans auto dranmachen ??

gefragt von Escaflone am 18.12.2008 um 11:55 Uhr

Mein Auto hatt und bekommt kein tüv mehr, und jetzt habe ich es vorübergehend abemeldet damit ich es verkaufen kann. Bei der abmeldung wurden ja 2 aufkleber pro schild abgekratzt.Darf ich jetzt noch mein Nummerschild ans auto dranmachen ??? Hauptsächlich dafür gedacht das die polizei nicht gleich sieht das es abgemeldet ist und ich somit läger zeit habe mein auto zu verkaufen

bin für jede antwort glücklich danke schon mal im vorraus Gruß Sven


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manni1937
beantwortet von manni1937 am 18. Dezember 2008 11:56
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Dann mußt du dein Fahrzeug aber auf einem Privatgrundstück parken. Ansonsten bekommt dein Fahrzeug sehr schnell einen Aufkleber vom Ordnungsamt mit der Drohung einer Entfernung.

Kommentar von Escaflone am 18. Dezember 2008 12:07

ja genau dewegen will ich ja die schilder dranmachen ohne plaketten damit ich nicht gleich den aufkleber vom ordnungsamt deranhabe ^^

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 18. Dezember 2008 12:11

Versuch macht klug.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 18. Dezember 2008 12:15

Das Gesetz ist eindeutig: Der bloße Umstand, dass ein Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt wird, lässt bereits die Entfernung durch die zuständige Behörde zu.

Kommentar von Escaflone am 18. Dezember 2008 12:21

also ich kann aber die schilder dranlassen und wenn ich dann die aufvorderung bekommen habe das auto zu empfernen dann muß ich es eben zu den termin weg haben oder?

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 18. Dezember 2008 12:26

So ist es , aber es könnte evtl. ein Ordnungsgeld kosten. Ich gebe dir hier mal einen link.

Kommentar von Escaflone am 18. Dezember 2008 12:37

ok dann bedank ich mich mal ganz herzlich bei dir


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 18. Dezember 2008 11:55
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Damit machst du dich strafbar. Hol dir lieber ne rote Nummer

Kommentar von newcomer am 18. Dezember 2008 11:56

Exakt

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 18. Dezember 2008 11:57

Immer diese Rowdies :-D

Kommentar von Escaflone am 18. Dezember 2008 12:00

ich wills ja nur vorm haus lassen bis ich es verkauft habe ich fahre ja nicht mehr rum.Es steht aber nicht auf einem privat grundstück

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 18. Dezember 2008 12:04

Dann schmeiß die Schilder doch weg

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 18. Dezember 2008 12:09

Fahrzeuge ohne Nummernschilder und mit entwerteten Nummernschildern dürfen nicht auf öffentlichem Grund stehen.Sie werden nach Aufforderung durch das Ordnungsamt entfernt, (und das kostet neben einem Ordnungsgeld noch zusätzliche Abschleppkosten.)

Kommentar von Escaflone am 18. Dezember 2008 12:23

also ich kann aber die schilder dranlassen und wenn ich dann die aufvorderung bekommen habe das auto zu empfernen dann muß ich es eben zu den termin weg haben oder? ps können eigentlich alle lesen was ich dir jetzt schicke oder ist das privat und ich muß dann die anderen alle einzeln anschreiben ??

Kommentar von Drachentoeter am 31. Januar 2009 15:21

Das Problem ist, wenn das Ordnungsamt dich auffordert das Fahrzeug zu entfernen, gibt es auch direkt schon mal eine Strafzettel.


issie
beantwortet von issie am 18. Dezember 2008 11:58
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Soweit ich weiß, darf das Auto so nur auf Privatgrundstücken stehen, da ja z.B. auch keine KFZ-Versicherung mehr vorhanden ist. Und glaub mir, das mit den Schildern würde so eh nicht lange gut gehen...

Kommentar von Simple_avatar2smallFiatBravo18 am 10. Januar 2009 23:21

außerdem kann das ganze richtig TEUER werden, wenn durch dein auto ein anderer schaden ensteht.. da es ja nicht versichert ist. z.B. dein auto brennt aus irgendeinen grund, und dein nachbar auto fangt auch zu brennen an, dann musst du den schaden vom anderen auto aus dem eigenen beutel zahlen, abgesehen davon das du einen anzeige kriegst usw.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 18. Dezember 2008 11:55
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Ranmachen ja, aber du darfst so nicht fahren.

Kommentar von Escaflone am 18. Dezember 2008 12:10

Und das darf mann ohne einen auf den deckel zu beckommen

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 15. April 2009 09:54

UND nicht im öffentlichen straßenraum herumstehen ein nicht zugelassenes fahrzeug darf auch nicht am "ruhenden verkehr" teilnehmen.


anonym
beantwortet von newcomer am 18. Dezember 2008 11:56
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Kennzeichenmissbrauch ist strafbar



anonym
beantwortet von canbycan am 18. Dezember 2008 11:57
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Wieso hast Du länger Zeit das Auto zu verkaufen, wenn Schilder dransind. - Und übrigens, Du wirst es nicht schaffen, die Polizei zu täuschen. Denen fällt sofort auf, wenn die Aufkleber fehlen. (Ist ja auch auffällig)


marieclaires
beantwortet von marieclaires am 18. Dezember 2008 11:55
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ohjeeeeee...das gibt ärger!


FiatBravo18
beantwortet von FiatBravo18 am 10. Januar 2009 23:19
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naja eigentlich darfst du das schon machen, nur nicht auf einen öffentlichen parkplatz stellen... am besten auf einen privatplatz abstellen, sonst bekommst du ärger mit der polizei ;)

Kommentar von Simple_avatar2smallFiatBravo18 am 10. Januar 2009 23:22

stimmt, aber so richtigen gg


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 18. Dezember 2008 11:58
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Diese Frage beantwortet sich von selbst. Ostrichfan


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 18. Dezember 2008 12:23
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Nein das geht nicht die Plakette muss dran sein


FaloFalo
beantwortet von FaloFalo am 18. Dezember 2008 14:39
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Dranmachen ja,damit fahren nein.Draußen stehen darfste auch nicht,auf der Straße!Besser Grundstück oder Garage.

Kommentar von Simple_avatar2smallFiatBravo18 am 10. Januar 2009 23:22

aber nur private garage ;)


anonym
beantwortet von elmond am 19. Dezember 2008 08:35
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mal doch einfach die stelle wo geklebt war. silber unten und bunt Oben. Das fällt nicht sofort auf ;) Wenn dein Fahrzeug kein Tüv bekommt, dann lohnt sich das ganze Aufwand doch gar nicht. Was kannst du denn für sowas verlangen. lass dir das vom schrott man abholen. Kein ärger kein schlechte Führungszeugnisse. Fetisch


abibremer
beantwortet von abibremer am 12. Januar 2009 14:41
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du darfst es dran schrauben, das fahrzeug darf aber nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen und als land der "beamtendeutsch erfindung" weiß jeder, dass auch "ruhender verkehr" straßenverkehr ist. stell die karre auf ein privatgrundstück, lasse das aber ein professionelles abschleppunternehmen tun, sonst tappst du in die nächste teure punktefalle


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