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Darf mann Produkte die mit einem Mitarbeiterrabatt erworben wurden weiterverkaufen?

Frage von XyrosX XyrosX

Es geht um Produkte wie beispielsweise iPods, Handys etc. Wenn man nun auf diese Produkte 20% oder mehr Mitarbeiterrabatt bekommt, kann man diese Produkte bedenkenlos auf z.B. ebay.de weiterverkaufen oder gibt es hier Gesetzliche vorschriften? Es geht hier nicht um 100 Produkte sonder um ca. 4 pro Jahr.

Danke schonmal für eure Antworten.

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Antworten (13)

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    Antwort von BlueDash BlueDash

    das kann man pauschal nicht sagen, es gab schon fälle da wurden 3 verkäufe als gewerblich eingestuft...wenn du die artikel nicht zeitgleich anbietest und diese nicht identisch sind, dann ist das aber kein problem und unauffällig

    Kommentar von Papppi PapppiPapppi

    Hat aber nichts mit der Frage zu tun.

    Kommentar von BlueDash BlueDashBlueDash

    nicht? dann solltest du dich bilden, bilden, bilden..und an dir arbeiten

    Kommentar von Geronimo1978 Geronimo1978

    Pappi hat Recht. Deine Empfehlung kann ich Dir nur selbst empfehlen. Schliesslich ging's ja nicht um die Einstufung als gewerblicher Wiederverkäufer.

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    @BlueDash: Die Antwort hat wirklich wenig mit der Frage zu tun. Vielleicht solltest Du an Dir arbeiten?

    Kommentar von BlueDash BlueDashBlueDash

    es geht um gesetzliche vorschriften und diese sind hier tangiert...schonmal vom widerrufsrecht gehört? erst denken, dann schreiben leute...

    Kommentar von Geronimo1978 Geronimo1978

    Fühl Dich doch nicht gleich auf den Sch.. lips getreten. Lach' mal, kriegst'n Keks.

    Kommentar von BlueDash BlueDashBlueDash

    Ich lasse mir aber ungern Dinge unterstellen, die nichtmal fundiert sind. Ich lache die ganze Zeit, das bringt die Seite zwangsweise mit sich ;)

    Kommentar von Geronimo1978 Geronimo1978

    Wo soll ich den Keks hinschicken?

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Klar darf man! Bei Kraftfahrzeugen ist das normal! Da gibt es firmenunterstützte Marktportale!

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    Antwort von kujawa77 kujawa77

    Das klingt als ob du das in größerem Stil, ode regelmäßig planst. Abgesehen davon, daß sicher Bedingunen an den Mitarbeiterrabatt geknüpft sind, welche dir weh tun könnten, rate ich dir folgenden Artikel durchzulesen. http://www.wortfilter.de/News/news3423.html Gronen ist der Experte für ebay. Wenn du es dann noch riskieren willst... ich würde es nicht tun.

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    Antwort von Wolfspaladin Wolfspaladin

    wenn du das für kumpels mal machst dann ist das günstiges einkaufen wenn du das machst um dir was dazu zu verdienen ist das quasi schwarzarbeit

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    Antwort von XyrosX XyrosX

    Es gibt schon ab und an Aktionen wo 1 Stück fast zum Einkaufspreis abgegeben wird. Dabei ist der Rabatt deutlich über 40%.

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    Antwort von diabo diabo

    Ja, denn du hast diese Produkte regulär erworben. Diese sind dein Eigentum, sodass es dir freigestellt ist, damit zu machen, was du willst. Schick mal nen gutes Angebot rüber. Vielleicht kommen wir ins Geschäft.....the devil

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    BlueDash hat die eine Seite gut erklärt, auf der anderen Seite musst Du aber auch die Regeln des Arbeitgebers beachten - viele bieten den Rabatt nur für Produkte an, die dann auch selbst genutzt werden.

    Kommentar von Papppi PapppiPapppi

    wer will das kontrollieren????

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Bei ebay wird es da keine Probleme geben. Fraglich ist ob das die Bedingungen des Mitarbeiterrabattes zulassen.

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Was einem gehört, damit kann man machen was man will - auch weiterverkaufen.

    Es spielt keine Rolle ob man, und welchen Rabatt man beim Einkauf bekommen hat. Sobald der Gegenstand übereignet wurde, kann der neue Eigentümer damit machen was er will.

    Kommentar von Geronimo1978 Geronimo1978

    Da sieht die Gesetzeslage aber doch ein wenig anders aus! Viele Arbeitgeber, z. B. BMW, räumen ihren Mitarbeitern die Weiterveräusserung erst nach einer bestimmten Eigentumsdauer ein. Stichwort: "Jahreswagen". Schon mal gehört?

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Na dann mal raus mit der Sprache: Welches Gesetz verbietet dem Eigentümer eines mit Mitarbeiterrabatt erworbenen PKWs den sofortigen Weiterverkauf?

    Ein solches Gesetz gibt es nicht.

    Kommentar von Geronimo1978 Geronimo1978

    Nun, hier wird das Vertragsrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berührt. Hat der AN eine entsprechende Klausel in seinem Arbeitsvertrag unterzeichnet, und handelt er wisen- und wollentlich dagegen, so kann der AG hieraus rechtliche Konsequenzen ziehen, die u. a. auch in einer fristlosen Kündigung wegen Vertragsverletzung/Missbrauch münden können. Nur mal so gesagt. Gruss, Geronimo1978

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    Antwort von Hansilein81 Hansilein81

    Nein! in der regel verbietet es das unternehmen, dass ihre mitarbeiter diese weiterverkaufen

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    Antwort von Papppi Papppi

    Klar. der Mitarbeiterrabatt ist ja e nicht grenzenlos, oder?

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    na klar

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Warum nicht?

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