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Darf mann Einsatzfahrzeuge,die mit Blaulicht fahren, überholen?

gefragt von 78ersven78ersven am 07.01.2008 um 13:34 Uhr
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Polizei x 2.018 Straßenverkehr x 675 Blaulicht x 24

gri1su
beantwortet von gri1su am 7. Januar 2008 13:47
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Das kannst Du gerne mal versuchen. Ich bezweifle aber sehr, daß Du dann dabei ungeschoren davon kommst. Schließlich sind diese Signale, um die Strasse für die Einsatzfahrzeuge frei zu machen und nicht, damit sich Fahrzeuge vor die Einsatzfahrzeuge setzen und möglicherweise wieder blockieren. Ausnahmen sind Einsatzfahrzeuge, die situationsbedingt sehr langsam fahren müssen (Rettungswagen bei bestimmten Verletzungen z. B.)

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 7. Januar 2008 13:50

die Tun Dir nix, weil die abgelenkt sind!!!

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 7. Januar 2008 14:06

@HelmutRn: Das ist ein ganz fataler Irrtum. Die Besatzung des Einsatzfahrzeugs selbst wird Dich selten anhalten, aber ein Funkgespräch reicht....

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 7. Januar 2008 15:27

Nee, eher, weil dat eh nix bringt ... Bagatellvergehen !!! So sehens die Rechtler !!! Irgendwann kriege ich sie !

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 13:56

Auch langsam fahrende Blaulichter dürfen nicht überholt werden.Es sei denn man bekommt eindeutig Weisung durch die Polizei.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 7. Januar 2008 14:12

Versteh ich nicht: Die Polizei fährt mit Blaulicht rum. Ich nähere mich von hinten und dann hopst der eine Beamte aus dem Fahrzeug, rennt nebenher und winkt, dass ich überholen soll - oder wie???

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 14:27

@ Peter: was kann man da nicht verstehen?die Polizei verfügt z.B.über Kommunikationsmöglichkeiten am Fahrzeugheck,da wo auch manchmal steht "Halt Polizei",sie haben einen Aussenlautsprechen und die Kelle mit rotem und grünem Licht,die brauchen nicht aussteigen und nebenher rennen.Zudem dich wohl kaum einer Vorbei winken wird wenn er schon an der Höchstgeschwindigkeit rumeiert

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 7. Januar 2008 14:32

@medicangel: Bloß komisch: wenn ich auf einer Einsatzfahrt bin, hab ich aber keine Polizei dabei....

Und nu???? Soll ich jetzt Polizei rufen???

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 14:39

@grisu,hast du bei deinen Einsatzfahrten keinen Beifahrer?der kann doch funken und schreiben(Nr. aufschreiben,keine Postkarte),Nr.merken wäre vielleicht auch eine Alternative.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 7. Januar 2008 14:42

medicangel, das bezog sich eigentlich auf Deinen obigen Hinweis mit der Polizei. Klar hab ich Funk und nutze es auch, wenn erforderlich.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 14:47

@grisu,na dann meinetwegen auch der weisungsberechtigen Person ist Folge zu leisten,so besser?sag mal bist du aus HOL?

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 7. Januar 2008 15:10

nein, wie kommst Du darauf? Ich bin weiter nördlich zu finden im angrenzenden Bundesland.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 15:35

@grisu:weil ich in HOL jemand kenne der die Drehleiter der Fw.Feuerwehr fährt und auch unter dem Nick Grisu im I-Net zu finden ist.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 7. Januar 2008 15:37

uppps - ein Doppelgänger????

neee, kann nicht sein. Sowas wie mich gibt´s nur einmal :-)))

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 15:42

@grisu:hätte ja durchaus sein können...die Welt ist klein und durchs I-Net noch ein Stückchen kleiner geworden. ;o)

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 14:17

@grisu:Ein Kneipenwirt hier bei mir aus dem Ort(ehem.Ralleyfahrer)nur dicke getunte Autos,Porsche,Audi etc.hat das mit dem Blauchlicht überholen ausprobiert.Fazit:Als er zuhause ankam,wartete eine Streifenbsatzung schon vor seiner Haustür.1,6 Promille,diverse Alkoholfahrten die vorausgegangen sind,diverse Geschwindigkeitsübertretungen,Nötigungen im Strassenverkehr haben den Richter wohl dazu bewogen im den Führerschein für alle Zeiten zu entziehen.Heute sehe ich den Wirt und ehem.Poschefreak öfter mal auf einem Fahrrad(Marke unbekannt).

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 7. Januar 2008 16:29

Ich glaube langsam, dass medicangel eine derjeniegen Verkehrsteilnehmer ist, der beim Anblick eines Einsatzfahrzeugs vor Schreck in den Graben fährt.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 7. Januar 2008 15:27

w


medicangel
beantwortet von medicangel am 7. Januar 2008 13:37
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Ganz klar,nein.Frau darf es aber auch nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallgutefee am 7. Januar 2008 13:52

Richtig, es ist einfach nur verboten! und irgendwie auch logisch ... was für eine Frage ....

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 13:55

Die Fragestellung ist ja nunmal geschlechtsbezogen. ;o)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 7. Januar 2008 15:24

Natürlich darf man ein Fahrzeug, welches Sonderrechte in Anspruch nimmt, überholen ! Nur, es könnte sich um einen Schontransport handeln, dann ist dem Pat. gegenüber ein schonendes - nicht bremsendes Fahren erforderlich. Genauso Autobahnen... Soon RTW fährt bummelich 100, vielleicht `n paar mehr... Jedoch: Wat macht es fürn Sinn, wenn man an der nächsten Ampel wieder weggehornt wird... Also, von der Logik her würde ich lieber hinterher treckern... ... Sonderrechtsfahrzeugen "gewährt" man FREIE FAHRT


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 7. Januar 2008 13:50
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Da die eh so schnell fahren, wie es geht, erübrigt sich diese Frage!!!

Kommentar von anjanni am 7. Januar 2008 14:20

Nä - die fahren schon mal langsam, z.B. bei kritischen Transporten im RTW.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 7. Januar 2008 14:09
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Die Strassenverkehrsordnung räumt Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht Sonderrechte ein. Sie dürfen ganz kurz gesagt gegen die Vorschriften derselben verstossen, wenn dies aus hoheitlichen oder sonstigen der Erfüllung der Aufgaben massgeblichen Gründen erforderlich erscheint.

Die Vorschrift ist für diese Fahrzeug bzw. deren Lenker gemacht und nicht gegen die sonstigen Verkehrsteilnehmer. Diese haben die Pflicht, den Fahrzeugen stets Vorrang zu gewähren und diese in ihrem zügigen Fortkommen nicht zu behindern.

Nun - und so dämlich ist die Frage wiederum nicht: Wisst ihr was ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug insgesamt wiegt und wie seine Beschleunigung ist??? Da kann es sehr wohl sein, dass ein solches Fahrzeug mit 60 die Landstrasse den Berg hochfährt, weil es eben nicht schneller geht. Und dann: JA, Männer und Frauen dürfen es überholen. Und zwar ein ganz klares Ja!!!


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 7. Januar 2008 13:54
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Da die Einsatzfahrzeuge auf der Straße immer Vorrang haben, würdest du sie mit einem Überholkommando nur behindern. Mit Blaulicht wird schon schnell gefahren, im Stadtbereich auch schneller als erlaubt.....vielleicht beim Fernsehen bei "Alarm für Cobra 11". Aber sonst: Füße vom Gas runter. Die Leute könntest du eines Tages auch einmal brauchen, da will man doch nicht noch einen Unfall verursachen, oder?


igormil
beantwortet von igormil am 7. Januar 2008 13:49
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Auf der Autobahn? Die Feuerwehr die langsam mit Blaulicht fährt? Wenn das deine Frage war, ich habe gerade mit meinem Fahrlehrer telefoniert und er sagte, man kann die Einsatzfahrezuge mit Sonderrechten, egal wie langsam sie sind NICHT überholen.

Gruß, Igor

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 7. Januar 2008 14:11

Ruf ihn nochmal an und lass Dir von ihm diese Vorschrift zeigen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 7. Januar 2008 15:25

Die würde mich auch mal interessieren. Sage scho mal DANKE !


anonym
beantwortet von drkteddy am 5. Juni 2009 10:24
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Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht UND HORN sind immer vorbei zu lassen nach zu lesen in der stvo.Hier sind ganz wichtig und für jeden Nachlesbar Der Straßenverkehrszusatzverordnung §35 Sonderrechte und §38 Blaues Licht und Gelbes Licht.(Der Paragraf heißt wirklich so).Desweiteren sind die Fahrer unter so einem Stress und ich selber habe schon zwei PKW Fahrer angezeigt.der eine ist nicht rechts rangefahren obwohl er genug Platz hatte der mußte dann 50€strafe zahlen und bekahm einen Punkt in Flensburg. der andere hat mich Überholt und wurde von mir Angezeigt der wurde Fußgänger weil er das schon Öfter gemacht hat.Hoffe damit sind alle Fragen Geklährt


anonym
beantwortet von Rolfe am 7. Januar 2008 21:49
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Lt. StVO ist Fahrzeugen mit Sondersignal "freie Fahrt" zu gewähren. Im Einzelfall kann das auch ein Überholen sein. Wenn alle Beteiligten z.B. im Stau stehen und ich dem Fahrzeug mit Sondersignal nur dadurch Platz machen kann, indem ich dieses Fahrzeug und ggf. noch andere überhole, macht das schon Sinn. Habe ich selbst schon erlebt...


anonym
beantwortet von gesaniti am 7. Januar 2008 14:12
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Ihr seid ja alle einer Meinung. Deshalb nur eine Frage: Wie sieht es mit Langstreckenkrankentransporten aus, die mit Blaulicht auf der mittleren Spur einer Autobahn fahren ? Na klar überhole ich die angemessen.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 7. Januar 2008 14:15

Sehr gutes Beispiel. Dankeschön.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Januar 2008 14:32

Das überholen ohne eindeutige Weisung wirst du sicher auch nicht oft hineinander machen können,da du ja zwischendurch immer eine Führerscheinfreie Zeit hast.

Kommentar von 69261e0821ec83052d5e712bdc044a30small78ersven am 7. Januar 2008 21:11

Vielen danl für dei vielen antworten. das bsp. von gesanti ist wirklich gut und passend. selbst erlebt und auch überholt. für das eine "n" zuviel sag ich mal sorry

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 23. April 2008 13:32

Gibt noch andere Beispiele, auch Kolonnenfahrten im THW, DRK, Polizei und Militärverbund fahren mit Fahnen (Kolonne) und Blaulicht als Warn und Wegerechtzeichen, Sonderrechte gibt es nur mit Signalhorn. Und: Ja, man darf eine Kolonne überholen, wie schon gesagt ist nur freie Fahrt zu gewährleisten, wenn du natürlich auf einer Landstrasse ein suchenden Rettungswagen überholst, der in diesem Moment links auf den Feldweg abbiegt, dann hast du die nette Ich-Karte gezogen, weil du voll schuld bist.


anonym
beantwortet von amiria71 am 7. Januar 2008 14:01
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davon ausgehend, dass diese Fahrzeuge selten 20 kmh unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren (außer auf freigegeben Autobahnen vielleicht) und auch wohl kaum deutlich langsamer als die Situation es generell erlaubt, dürfte ein Überholen sowieso ausscheiden, vom Blaulich mal abgesehen. Davon abgesehen, hat man aber die Straße, sofern auch das Martinshorn eingeschaltet ist frei zu geben, damit das Fahrzeug ungehindert passieren kann. Es zu behindern oder zu gefährden, in dem man es überholt wäre kontraproduktiv. Denn als nächstes müsstest Du ja wieder aus dem Weg fahren.

Guckst Du § 38 StVO.

aber selbst bei "nur Blaulich" dürfte sich das verbieten - kaum bist du vorne, wird einmal das "tatü" eingeschaltet.

Eine andere Frage wäre, warum man ein Rettungsfahrzeug im Einsatz überholen will. Das entzieht sich vollständig meinem Verständnis.

Zum korrekten Verhalten gibts aber auch schicke Tipps im Netz, z.b. hier:

http://www.feuerwehr-cottbus.de/blaulichtfahrten.html


anonym
beantwortet von Szintilator am 7. Januar 2008 13:49
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Ob Überholverbot besteht, weiß ich zwar nicht, aber was machst Du denn, wenn beim Überholvorgang das Einsatzfahrzeug nach links abbiegt, dann mußt Du es aber abbiegen lassen, es hat ja Vorrang, was machst Du dann¿


littletiger
beantwortet von littletiger am 7. Januar 2008 13:44
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Is jetzt nicht dein Ernst, oder?!


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 7. Januar 2008 13:41
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Am besten da, wo ausreichend Platz ist: im Kreuzungsbereich, wo die anderen an der roten Ampel halten und die grüne Minna mit Blaulich durch darf!


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