habe mündliche zustimmung des vermieters meinen balkongerüst zuöfnen um ein rollstuhlauffahrt zumachen.Kann ein nachbar über mir dies verbieten ,brgründung das aussehen des Hauses würde verändert und droht mit mietkürzung und bußgelder.muß ich eine baugenehmigung oder so beantragen.
auf keinen Fall auf eine "mündliche" Zustimmung etwas verändern. Lass es Dir schriftlich geben und erkundige Dich wegen der baulichen Veränderungen beim Bauamt
Eigentümer der Immobilie ist der Vermieter, wenn er das okay gibt, sollte es keine Schwierigkeiten geben. Ein Bauantrag würde Dir gar nicht genehmigt, weil Du nicht der Eigentümer bist.
wenn du die genehmigung des vermieters hast, soll sich dein nachbar mit dem vermieter rumschlagen. meines erachtens brauchst du für eine rampe keine baugenehmigung.

Ja, sowas braucht meist eine Baugenehmigung. Die muss allerdings der Hausbesitzer beantragen.

im Rathaus nach fragen.
Marieke2712 am 7. Juli 2009 20:01 Unabhängig davon unbedingt schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen! Ich glaube nicht, das das Rathaus da Entscheidungsgewalt hat. Das ist Sache des Eigentümers.
Gewitter am 7. Juli 2009 20:05 Da irrst du dich aber