Irgendjemand hat mir erzählt, dass die Rente dann vekürzt wird. Interessiert mich nur mal so!
Bis zu dem Alter, in dem die Regelaltersrente beginnt, dürfen nur bis 350 Euro brutto monatlich hinzuverdient werden.
Zweimal im Jahr darf es bei Angestellten durch Weihnachts- oder Urlaubsgeld bis zum Doppelten gehen.
Wird mehr verdient, besteht nur noch ein Anspruch auf einen Teil der Rente.
Auch bei Hinterbliebenenrenten gibt es Hinzuverdienstgrenzen.
www.deutsche-rentenversicherung.de und dann Hinzuverdienst suchen

bei normaler altersrente wird nicht die rente gekürzt.
nur bei erwerbsunfähigkeitsrente.
kann aber sein, dass der zuverdienst versteuert werden muss.
Wenn du vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehst, darfst du nur bis zu einem bestimmtem Betrag dazuverdienen.
Ab dem gesetzlichen Rentenalter darfst du soviel wie du willst dazu verdienen. Dir entstehen nur die normalen gesetzlichen Abzüge wie Sozialabgaben und Steuern.
WolfRichter am 22. August 2007 19:43 Steuern ist klar, aber bist Du sicher, daß bei Altersrentnern, die dazuverdienen, auch Sozialabgaben fällig werden?
Wenn man noch keine Vollrente bezieht und mehr als 400 Euro verdient, werden die normalen Sozialabgaben fällig. Ab dem 65. Lebensjahr entfallen die Arbeitslosenbeiträge.
@wolf, meines Wissens müssen die Rentner zumindest für die Krankenkasse und auch für die Pflegekasse Beiträge zahlen (nicht nur von der Rente, sondern auch vom Verdienst)
Jedes Jahr bekommst Du einen neuen Rentenbescheid. Da steht konkret drauf, was Du aktuell dazuverdienen darfst, ohne dass zusätzliche Sozialbeiträge fällig werden oder die Rente gekürzt werden müßte. Das gilt vor allem für Frührentner. Altersrentner müssen nicht mit so vielen Einschränkungen umgehen.

Es hängt auch davon ab, ob man vom Sozialamt z.B. Mietzuschuß erhält, falls die Rente so niedrig ist. Dann muß man dem Sozialamt mitteilen, daß man eine Arbeit angenommen hat. Ein Bekannter ist in so einer Situation und darf im Monat nur 90 Euro dazuverdienen.

Wenn man mit 65 in Rente ist, kann man soviel hinzu verdienen wie man will. Ohne Kürzung der Rente. Nur für den Fall, dass man vorher in Rente geht, gibt es Hinzuverdienstgrenzen.