Meine Mutter hat uns zur Geburt unseres Kindes einen entzückenden Body der Firma Steiff geschenkt. Die Größe war erst für Babys ab 9 Monaten. Nach 3x tragen sind die Druckknöpfe im Schritt abgefallen. Ich habe den Body reklamiert. Mir wurde lang und breit erklärt, dass der Body nicht aus der aktuellen Kollektion sei und er deshalb nicht an die Firma Steiff zurückgeschickt werden könne. Ich könne mir auch nichts anderes dafür raussuchen. Ich finde das eine Frechheit, weil man zur Geburt ja oft auch Sachen geschenkt bekommt, die erst viel später passen. Die Vekäuferin hat mir dann noch vorgeschlagen, dass ich doch zu einem Schneider gehen könne. Service-Wüste Deutschland.

Nein, Garantie bzw. Gewährleistung haben nichts mit aktuellen Kollektionen zu tun. Im Prinzip kannst Du bis 24 Monate nach Kauf eine Ware reklamieren. In den ersten 6 Monaten kann der Verkäufer eine Nachbesserung/Reparatur o.ä. nur verweigern, wenn er nachweisen kann, dass die Ware unsachgemäß behandelt wurde. Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Du musst ggf. dem Händler beweisen, dass der Mangel in einem Materialfehler begründet ist. Das ist u.U. schwierig. Ich würde wegen der Reklamation nach dem Geschäftsführer verlangen. Mauert der auch, kannst Du ja auch aml beim Hersteller DEinen Unmut zum Ausdruck bringen. Schließlich hat der einen Ruf zu verlieren und bemüht sich, dass Problem zu lösen.

Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Nach den ersten 6 Monaten dreht sich allerdings die Beweislast um. Da der Kauf in Deinem Fall schon über 9 Monate her ist, muss nun der Käufer beweisen, dass die beim Vertragsschluss zugesicherte Eigenschaft fehlte. Das ist schwierig.
Übrigens hat man grundsätzlich den Anspruch immer gegen den Händler und nicht gegenüber dem Lieferanten des Händlers. Die häufig anzutreffende Argumentation "das müssen wir einschicken und sehen ob der Lieferant die Reklamation akzeptiert..." ist Unfug.
boriswulff am 19. Juli 2007 23:29 Der Lieferant ist allerdings dem Händler gegenüber Gewährleistungspflichtig. Also reicht der Händler die Gewährleistungsansprüche nur weiter.
Ignatius am 19. Juli 2007 23:52 Selbstverständlich kann der Händler versuchen den Gewährleistungsanspruch gegenüber seinem Lieferanten geltend zu machen. Der Kunde hat aber immer nur gegen seinen Vertragspartner Ansprüche und würde sich auch nur mit diesem vor Gericht treffen wenn es hart auf hart käme.

Hey Chica. Also solange der Body keine 2 Jahre alt ist darfst Du ihn selbstverständlich reklamieren.
Ich würde mich mit einem freundlichen Brief an Steiff wenden und den Vorfall schildern.
Sie können dann nachbessern oder tauschen oder dir das Geld wiedergeben.
wenn es eine reklamation wegen eines fehlers ist hast du immer ein recht zu reklamieren, egal aus welcher kollektion das teil ist.
du hast anspruch auf einwandfreie ware.
würde ich mir so nicht bieten lassen.

"Reklamieren" kann man alles Mögliche, aber ob das was bringt? Die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der 2jährigen Gewährleistung sehen für Textilien keine Ausnahmen vor. Ausgeschlossen sind lediglich mechanische, durch die Benutzung bzw. Verschleiß oder die unsachgemäße Handhabung verursachten Schäden.
Meine persönliche Erfahrug belegt, dass die Händler oft kulanter sind, als sie dies nach Recht und Gesetz sein müssten!
... der Händler müsst zwar, aber in diesem Falle ist es sicher sinnvoller, sich via NET mit Beschreibung des Problemes und der Haltung des Händlers direkt an STEIFF zu wenden; haben selbst nur positive Erfahrungen mit dieser Firma, das reklamierte Teil dann direkt an den Ansprechpartner eingesandt und STEIFF hat sich bei unserer 7köpfigen Kinderschar und ihren wenigen, aber berechtigten, Problemen stets kulant gezeigt.