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Darf man, wenn man in Altersteilzeit ist, einen Nebenjob auf 400 Euro Basis ausüben?

gefragt von knickel am 11.08.2008 um 17:29 Uhr

Darf man, wenn man in Altersteilzeit ist, einen Nebenjob auf 400 Euro Basis ausüben? Oder gibt es da irgendwelche Begrenzungen? Danke für die Antworten!

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Finanzen x 23.749 Nebenjob x 865 Altersteilzeit x 77

anonym
beantwortet von heidebrecht am 26. November 2008 10:30
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im prinzip darf man bis zur geringsfügigkeitsgrenze dazuverdienen (400,-). darüber hinaus gibt es eine sonderregelung: wenn man mind. 5 jahre lang vor beginn der ATZ bereits eine nebentätigkeit ausgeübt hat, dann darf man diese beibehalten, ohne dass es konsequenzen hat.


anonym
beantwortet von rolf56 am 11. August 2008 18:45
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Solange du nur auf 400 Euro Basis nebenher arbeitest ist das erlaubt. Nur wenn dein Dazuverdienst auf über 400 Euro pro Monat steigt bekommst du Probleme.


anonym
beantwortet von Lissa am 11. August 2008 17:32
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Es ist Sache des Arbeitgebers, eine geringfügige Beschäftigung neben der Altersteilzeit zu erlauben oder zu verbieten.

Schau in deinen Altersteilzeitvertrag, da müsste es geregelt sein.

Kommentar von Lissa am 11. August 2008 17:37

Und wenn darf man nur unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten.

Im Altersteilzeitgesetz steht:

§ 5 Erlöschen und Ruhen des Anspruchs

(4) Der Anspruch auf die Leistungen ruht während der Zeit, in der der Arbeitnehmer über die Altersteilzeitarbeit hinaus Mehrarbeit leistet, die den Umfang der Geringfügigkeitsgrenze des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet. Absatz 3 Satz 2 bis 3 gilt entsprechend.

http://www.gesetzesweb.de/AltersTG.html


liebeoma
beantwortet von liebeoma am 11. August 2008 17:32
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schließe mich an " JA "


Armindo
beantwortet von Armindo am 11. August 2008 17:30
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Ja, aber Arbeigeber sollte Bescheid wissen


anonym
beantwortet von Schlaului am 11. August 2008 17:30
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ja.

Kommentar von Lissa am 11. August 2008 17:32

Das stimmt nicht.


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