Darf man, wenn man in Altersteilzeit ist, einen Nebenjob auf 400 Euro Basis ausüben? Oder gibt es da irgendwelche Begrenzungen? Danke für die Antworten!
im prinzip darf man bis zur geringsfügigkeitsgrenze dazuverdienen (400,-). darüber hinaus gibt es eine sonderregelung: wenn man mind. 5 jahre lang vor beginn der ATZ bereits eine nebentätigkeit ausgeübt hat, dann darf man diese beibehalten, ohne dass es konsequenzen hat.
Solange du nur auf 400 Euro Basis nebenher arbeitest ist das erlaubt. Nur wenn dein Dazuverdienst auf über 400 Euro pro Monat steigt bekommst du Probleme.
Es ist Sache des Arbeitgebers, eine geringfügige Beschäftigung neben der Altersteilzeit zu erlauben oder zu verbieten.
Schau in deinen Altersteilzeitvertrag, da müsste es geregelt sein.
Und wenn darf man nur unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten.
Im Altersteilzeitgesetz steht:
§ 5 Erlöschen und Ruhen des Anspruchs
(4) Der Anspruch auf die Leistungen ruht während der Zeit, in der der Arbeitnehmer über die Altersteilzeitarbeit hinaus Mehrarbeit leistet, die den Umfang der Geringfügigkeitsgrenze des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet. Absatz 3 Satz 2 bis 3 gilt entsprechend.