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Darf man Weidenkätzchenzweige von umgestürzten Bäumen abmachen?

gefragt von Fischfrau am 22.03.2007 um 11:03 Uhr

Bei uns liegen noch viele Bäume umgestürzt rum und ich habe bei verschiedenen Spaziergängen bereits Weiddenkätzchenzweige mitgenommen von umgestürzten Bäumen (ich weiß sie stehen unter Naturschutz, aber die liegen ja schon seit einem Monat -seit dem Sturm. Die werden nach und nach entfernt).Nichts böses ahnend habe ich das auch freimütig erzählt, jetzt meinte aber jemand (ohne es mir näher erklären zu können) man dürfte es auch an umgestürzten Bäumen nicht abmachen...hat das einen Sinn oder Hintergrund?


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Reply


albatros
beantwortet von albatros am 22. März 2007 17:40
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hallo fischfrau, mir persönlich ist neu, dass weiden (Gattung salix)unter naturschutz stehen. allerdings sind sie wichtig für die bienen, die den pollen der blüten (kätzchen) aufnehmen und daraus honig bilden. es gibt, bzw. gab deshalb den hinweis "schont die weidenkätzchen, das brot der nützlichen bienen". mein vater war imker und er hatte einen extra stempel mit dem soeben zitierten text den er auf jeden briefumschlag stempelte. wenn nun die weidenbäume umgestürzt sind, sprich entwurzelt (nicht nur schiefstehend), dann sterben sie in kürze sowieso ab, dann gibt es keinerlei grund, sich nicht ein sträußchen für die vase zu pflücken. es ist so und so nicht verboten. da ja, wie du schreibst, die bäume beseitigt werden, ist es erst recht irrational, die zweige nicht abschneiden zu dürfen. also, keine angst, sie sehen schließlich auch gut in der vase aus, erst recht zu ostern und erfreuen die ganze familie.


waldmeister
beantwortet von waldmeister am 22. März 2007 18:05
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also ich muss sagen, dass der umweltschutz hier überhaupt keine rolle spielt. es geht schlicht darum, dass der baum -umgestürzt o nicht- jemandem gehört. wennst du also ein paar äste abzwickst wäre das ganz genau genommen diebstahl. aber ich geh mal davon aus, dass sich der eigentümer daran wenig stören wird, wo der baum doch sowieso "entsorgt" werden muss.


jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 22. März 2007 11:53
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Ich kann mir das nur noch hiermit erklären, warum sie trotzdem unter Naturschutz stehen.: Zu dieser Zeit beginnen die Weiden an Wegrändern und Bachläufen rasch auf die wärmeren Tage zu reagieren. Sie werfen die kastanienbraunen Hüllen ab, die schützend ihre silbrig glänzenden Blütenkätzchen umgeben. Im März blühen die noch blattlosen Weidensträucher. Die Kätzchen duften und leuchten dann prächtig goldgelb und bieten genau das an, was die Bienen jetzt so dringend brauchen: Blütenstaub! Er ist reich an Eiweiß, Fett, Kohlenhydraten und Vitaminen. Neben den Sträuchern mit den gelben Kätzchenblüten (männliche Staubblüten!) finden wir auch Weiden mit grünlichen Kätzchen (weibliche Kätzchenblüten!). Alle Blüten bieten reichlich Nektar, über den sich auch die ersten Schmetterlinge: Kleiner Fuchs, Pfauenauge, Zitronenfalter und viele andere Insektenarten freuen. Aus dem Link kopiert! http://www.lbv-starnberg.de/Umwelttipps/weidenkatzen.htm

Kommentar von 00b109e35d80737b7a255a5c95e263b6smallwaldmeister am 23. März 2007 14:12

gilt das wirklich auch für umgestürzte bäume? die dürften dann ja auch nicht weggeräumt werden bis die blütezeit vorbei ist. und mal ehrlich: ein o zwei bäume weniger fallen bei der fülle an blüten, die überall aufgehen, eigentlich wenig ins gewicht.

ich hab nicht abgewertet

Kommentar von 3f10e40bb295e3ed86dc5ea22eac69besmalljacobi06 am 23. März 2007 20:27

leider ja!, aber ich hab mir auch letztes Jahr welche mitgenommen, die sogar vom Forst abgeschnitten wurden und dann rumlagen(bis die Blüte vorbei war).Hätten sie auch warten können und dann beschneiden. Komisch das man die sogar kaufen kann, wo bleibt da der Naturschutz?!


gri1su
beantwortet von gri1su am 22. März 2007 11:16
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Generell ist die Aussage dieser Person richtig. Auch bei umgestürzten Bäumen dürfen die Kätzchen nicht abgenommen werden. Naturschutz gilt eben nicht nur für aufrecht stehende Bäume. Umgestürzte Bäume sind für den Naturschutz genau so wichtig. Aber ich gestehe freimütig, auch ich habe schon.... gegen das Naturschutzgesetz verstossen.


Solf
beantwortet von Solf am 22. März 2007 12:59
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eigentlich schlimm, dass man eine solche Frage überhaupt stellen muss ! wo führt das nur hin ?







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