so wie zb. in dieser werbung, wo die mutter mit ihren kindern dem mann vor den gefängnismauern happy birthday singen...
darf man vor gefängnismauern einen gefangenen rufen, mit od. ohne lautsprecher?
Antworten (10)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ProfessorXProfessorX
Hallo gieni, grundsätzlich ist das "rufen" von Namen eines Gefängnisinsassen, vor einem Gefängnis erlaubt. Aber Grundsätzlich bedeutet ja nicht im jedem Fall das es so ist! In soweit ist dieses durch das jeweilige Landesrecht ("Gefängnis-") also Justizrechtgeregelt. Justizrecht ist wie Polizeirecht Länderrecht und somit haben die einzelnen Länder das Recht dieses zu regeln was manches eingeschränkt. Ich weiß nicht aus welchem Bundesland Du kommst bzw. in welchem Bundesland die Person einsitzt,aber Du darfst auf jeden Fall die Person rufen! Nur das "Lärm"-Gesetz wird dir eventuell Schwerigkeiten bereiten,wenn Du mit Laut-Verstärkter (Megaphone, etc.) auftritts. Das Recht der freien Meinungsäusserung und ebenso das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso das Recht auf Freiheit wird in Deutschland höher eingestuft als "Gefängnis"-Recht. Das geht soweit,dass ein Insasse auch nicht bestraft werden darf, weil er ausgebrochen ist-oder es versucht hat! Bitte, dieses nicht als Anstiftung verstehen, sondern nur als demokratisches Selbstverständnis! Alles Gute
-
1Antwort von
willonoackwillonoack
Solange Dein Geschrei keine Anwohner stören kann und nicht keine kriminellen Mitteilungen enthält, auch mit Megaphon. Das aber können auch die Wächter bzw. die Polizei hören und mitschreiben oder auf Tonband aufzeichnen. Und die freuen sich über jede Spur zu den Helfern des brummenden "Knackis". Viel Spaß beim Schreien vor dem Knast, Du Brüller!
-
0Antwort von
buxtelou Naja, mal abgesehen davon, dass hier in Deutschland eine eigeschränkte Meinungsfreiheit herrscht, dürftest du da grundsätzlich nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Außer du wirfst beispielsweise das Megafon über die Mauern und irgendwer wird verletzt....
-
-
0Antwort von
NordkraftNordkraft
Das ist mal ne Gute Frage wenn einer Grade an der Straßen seite ist
-
0Antwort von
jobo22jobo22
Nein wird nicht geduldet
Ist aber kein Grund!!!
Gesetzlich lassen sie sich schon was als Begründung einfallen..
But WAYNE interessierts?!!!?
(Du bekommst keine Anzeige)
-
-
0Antwort von
jennifer2009 versuchs mal! sicherlich lärmbelästigung wenn du es zu laut machst
baden würtemberg...danke