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darf man vor gefängnismauern einen gefangenen rufen, mit od. ohne lautsprecher?

Frage von gieni gieni

so wie zb. in dieser werbung, wo die mutter mit ihren kindern dem mann vor den gefängnismauern happy birthday singen...

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Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ProfessorX ProfessorX

    Hallo gieni, grundsätzlich ist das "rufen" von Namen eines Gefängnisinsassen, vor einem Gefängnis erlaubt. Aber Grundsätzlich bedeutet ja nicht im jedem Fall das es so ist! In soweit ist dieses durch das jeweilige Landesrecht ("Gefängnis-") also Justizrechtgeregelt. Justizrecht ist wie Polizeirecht Länderrecht und somit haben die einzelnen Länder das Recht dieses zu regeln was manches eingeschränkt. Ich weiß nicht aus welchem Bundesland Du kommst bzw. in welchem Bundesland die Person einsitzt,aber Du darfst auf jeden Fall die Person rufen! Nur das "Lärm"-Gesetz wird dir eventuell Schwerigkeiten bereiten,wenn Du mit Laut-Verstärkter (Megaphone, etc.) auftritts. Das Recht der freien Meinungsäusserung und ebenso das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso das Recht auf Freiheit wird in Deutschland höher eingestuft als "Gefängnis"-Recht. Das geht soweit,dass ein Insasse auch nicht bestraft werden darf, weil er ausgebrochen ist-oder es versucht hat! Bitte, dieses nicht als Anstiftung verstehen, sondern nur als demokratisches Selbstverständnis! Alles Gute

    Kommentar von gieni gienigieni

    baden würtemberg...danke

  • 1
    Antwort von willonoack willonoack

    Solange Dein Geschrei keine Anwohner stören kann und nicht keine kriminellen Mitteilungen enthält, auch mit Megaphon. Das aber können auch die Wächter bzw. die Polizei hören und mitschreiben oder auf Tonband aufzeichnen. Und die freuen sich über jede Spur zu den Helfern des brummenden "Knackis". Viel Spaß beim Schreien vor dem Knast, Du Brüller!

  • 0
    Antwort von buxtelou buxtelou

    Naja, mal abgesehen davon, dass hier in Deutschland eine eigeschränkte Meinungsfreiheit herrscht, dürftest du da grundsätzlich nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Außer du wirfst beispielsweise das Megafon über die Mauern und irgendwer wird verletzt....

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    Antwort von Nordkraft Nordkraft

    Das ist mal ne Gute Frage wenn einer Grade an der Straßen seite ist

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    tu, was Du willst..

    wir sind alle frei zu tun, was wir wollen

  • 0
    Antwort von Igitta Igitta

    Bringt doch nichts.

  • 0
    Antwort von jobo22 jobo22

    Nein wird nicht geduldet

    Ist aber kein Grund!!!

    Gesetzlich lassen sie sich schon was als Begründung einfallen..

    But WAYNE interessierts?!!!?

    (Du bekommst keine Anzeige)

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    Antwort von jennifer2009 jennifer2009

    versuchs mal! sicherlich lärmbelästigung wenn du es zu laut machst

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    Antwort von Gaelenra Gaelenra

    noch 5 x singen warum sollte man das nicht dürfen?

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    Antwort von ahuahuahu ahuahuahu

    Natürlich darf man das!!! Du hast doch Redefreiheit hier...!

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