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Darf man von uniformierten Polizisten einen Diensttauglichkeitsnachweis verlangen?

gefragt von TomorruTomorru am 21.05.2007 um 14:15 Uhr

... bevor man sich von ihnen kontrollieren lässt? Habe gerade als Türsteher die Beobachtungs gemacht das ein herbeigerufener Streifenwagen Beamte enthielt die mit glasigen Augen und eher unkontrollierten Bewegungen den Wagen verliessen. Ein Diensttauglichkeitsnachweis in Form eines maximal 2 Tage alten Drogenscreenings, incl Blutalkoholtest vor Dienstantritt könnte den Bürger helfen sich nicht mehr von Polizisten einfach so belästigen lassen zu müssen.


Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 21. Mai 2007 14:35
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Die Frage ist echt bescheuert. Das kannst Du Dir wohl selbst beantworten. Oder? Ich kann mir auch nach einem morgendlichen Alkoholtest eine Flasche Wodka leeren. Genauso könnte man tägliche IQ-Tests für Türsteher fordern. ;)

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 21. Mai 2007 14:36

Aua. ;-)

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 21. Mai 2007 14:44

Autsch!:-))

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 21. Mai 2007 14:59

wieso autsch? Recht hat er!!

Kommentar von 72acc6de58b4107af02ffc7d9d828dcasmallmarxx am 21. Mai 2007 15:16

wieso au? Recht hat er!!

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 21. Mai 2007 21:47

Ehm dafür wäre ich, denn dann wären endlich die hirnlosen Penner aus dieser Zunft entfernt, die den Ruf kaput machen.


Tigerjan
beantwortet von Tigerjan am 21. Mai 2007 14:27
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Deshalb muß er dir aber uniformiert nicht den Ausweis zeigen. Seine Uniform weist ihn hinreichend als Hoheitsträger aus. Aber natürlich kannst du ihn nach Name oder Dienstnummer fragen. Eines von beiden wird er dir nennen müssen.

Auch gut, wenn du Zeugen hast. Dann lohnt sich ein Bericht an die übergeordnete Stelle. Aber nicht so, wie in deinem obigen Text aufbauschen, sondern sachlich schildern, was beobachtet wurde. Dann wird man der Sache auch nachgehen.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 21. Mai 2007 14:33

Seh' ich genauso!

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 21. Mai 2007 21:52

Die Uniform besagt erst gar nichts, weil jeder sich so eine Uniform besorgen und anziehen kann. Sofern die Hoheitssymbole nicht angebracht sind und damit kein Amtsmissbrauch betrieben wird, ist es rechtlich legal so etwas zu tragen. Damit kann man einen echten von einem unechten Polizisten nicht wirklch unterscheiden. Nun, mir war das ja eher Latte, aber die beiden Türken die sie zusammengetreten haben, weil sie ironisch waren, die interessierts. Diese Polizisten waren nicht nur stoned sondern auch noch uninteligent. Bin nur leider zu spät dazu gekommen.

Kommentar von F50ee36b7dfd293edb2f75882e4518d4smallTigerjan am 27. Mai 2007 00:38

Du wirst keinen echten korrekt gekleideten Polizisten im Dienst finden, welcher auf seiner Uniform keine hoheitlichen Symbole hat. Und das mit der Kenntlichkeit als Hoheitsträger ist Gesetz, Mißbrauchmöglichkeit hin oder her.

Und sollten sie tatsächlich unter dem Einfluß geisttrübender Mittel gestanden haben, kannst du auch schwerlich ihre wahre Intelligenz beurteilen.


Michael H
beantwortet von Michael H am 21. Mai 2007 14:33
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Die Bestimmung der Diensttauglichkeit obliegt einzig und allein dem Dienstherrn (Landesinnenminsiter). Dieser wird die Aufgabe auf andere Personen übertragen (Polizeipräsident, Revierleiter).

Wenn Du den Eindruck eines Fehlverhaltens hast, wende Dich an den jew. Dienststellenleiter mit genauer Angabe der Uhrzeit/Datum und des Kennzeichens des Fahrzeugs. Das reicht, selbst dann wenn der Beamte Dir seinen Namen oder Dienstnummer nicht nennen möchte.

Kommentar von Simple_avatar1smallUlrike H. am 21. Mai 2007 17:39

Der Beamte ist verpflichtet, zumindest seine Dienstnummer einmal zu nennen. Wenn mein Mann bei Kontrollen am Bahnhof von betrunkenen Fußballfans angepöbelt wurde (die haben dann ja immer Recht und nicht die bösen bösen Polizisten), hat er denen auf Befragen einmal seine Dienstnummer genannt, das haben die selbstverständlich so schnell nicht mitbekommen, aber er ist nicht verpflichtet, die ständig (mehr als einmal) zu wiederholen, bis das Gegenüber sich die notiert hat.

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 21. Mai 2007 21:53

Na das ist bei dem Vorfall doch gelaufen. Es stellte sich lediglich die Frage ob durch eine solche Pflicht nicht präventiv was getan werden kann.


gri1su
beantwortet von gri1su am 21. Mai 2007 14:24
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nein, das darfst Du nicht. Wenn Du der Meinung bist, dass der Polizist nicht ordnungsgemäß seinen Dienst ausübt (ausüben kann), kannst Du entweder Kollegen von ihm informieren oder aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 21. Mai 2007 15:07

Und dafür mußt du dir entweder den Namen oder die Dienstnummer geben lassen...ansonsten kommst du nicht weit

Kommentar von Simple_avatar7smallTomorru am 21. Mai 2007 22:02

Nun mir gehts eigentlich eher darum, das wenn ein dienstuntauglicher Polizist mir gegenüber ein gewisses Fehlverhalten an den Tag legen würde, ich keine Nachteile daraus ziehe und das der jenige voll zur Rechenschaft gezogen wird. Er könnte eine verminderte Schulfähigkeit zugesprochen bekommen, da er stoned oder besoffen war und somit sein Urteilsvermögen getrübt war. Klar hat das nen Knick in seiner Karriere zur Folge, aber er bleibt weiter im Dienst, mit Auflagen natürlich. Eine solcher schriftlicher Nachweis wäre also Absicherung für beide Seiten. Zum einen entgeht der Beamte so den obenangesprochenen Problemen und der Angehaltene der Belästigung wenn der Beamte den Nachweiss nicht dabei hat.


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 22. Mai 2007 09:59
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Ein "Diensttauglichkeitsausweis"??? Was soll das bringen???

  1. kann man sich, wie schon von Kai beschrieben, auch NACH einem solchen test noch die kanne geben oder Drogen nehmen, etc. und

  2. werden Polizisten, wie auch etliche andere Arbeitnehmer, die alkoholisiert oder "stoned" zum Dienst erscheinen gleich wieder nach Hause geschickt und nicht auf die Menschheit losgelassen!

Mir fallen in Deiner Erklärung zu Deiner Frage einige Ungereimtheiten auf, die mir eine Beantwortung doch etwas erschweren!

Du schreibst, Du hast "die Beobachtung gemacht, wie sie mit glasigen Augen .... den Wagen verliessen"

In Deinem Kommentar zur Antwort von Tigerjan schreibst Du, sie hätten 2 Türken zusammengetreten, Du seist aber "leider zu spät dazugekommen"!?

Meine Frage: Haben sie die Türken erst zusammengetreten und DANN das Auto verlassen oder hat sich der Vorfall evtl. gar nicht, oder zumindest nicht SO ereignet???





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