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Darf man von offizieller seite zu uni klausuren nicht erscheinen?

Frage von Lilith21 Lilith21

Frage grade bei dem Prüfungsamt meiner Uni nach, in wie weit es mein zukünftiges ergänzungsfach für den bachelor behindert, wenn ich zu der prüfung in diesem semester nicht erscheine, obwohl ich mich dazu angemeldet habe.

mein ergänzungsfach ist derzeit philosophie und ich möchte das im nächsten wintersemester gerne auf psychologie oder kommunikationswissenschaft wechseln.

ein kumpel hat mir dazu geraten, die frau im prüfungsamt zu fragen, ob die philosophieklausur relevant ist (angerechnet werden kann) für psychologie oder kommunikationswissenschaft und dass ich da sonst einfach nicht erscheinen soll.

allerdings traue ich mich nicht jetz einfach in die email zu schreiben: welche auswirkungen hat es, wenn ich zu einer prüfung nicht erscheine, für die ich mich aber angemeldet habe? und beeinflusst das dann meinen geplanten wechsel zu einem der gegannten studiengänge. (das kommt echt bescheuert wenn man das liest)

ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir rat geben :/

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Antworten (3)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von comedyla comedyla

    Hallo,

    also trau dich ruhig. dem Prüfungsamt ist es wohl egal, ob du auftauchst oder nicht. Ich glaube die haben besseres zu tun als Studenten zu verurteilen ;-)

    nur dein Prüfungsamt kann dir eine Antwort geben. Ich kann dir jetzt schreiben, wie das an meiner Uni gehandhabt wird, aber das bringt dir gar nichts. denn nur DEINE Prüfungsordnung ist entscheidend.

    also frag nach.

    Sie werden dir die Infos geben und dann auch wieder vergessen. wie gesagt, die haben besseres zu tun, als dich deswegen jetzt doof zu finden :-D

    mein Rat: schick die Mail genauso weg bzw. frag am besten persönlich nochmal nach, damit du auch ja keine bösen Überraschungen erlebst...

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    Antwort von Hyde4 Hyde4

    Normalerweise ist es so, dass du einfach durchfällst (5,0), wenn du unentschuldigt nicht erscheinst. Guck doch einfach nach, was in deiner Prüfungsordnung dazu steht. Da sollte das geregelt sein.

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    Antwort von dollgar dollgar

    verstanden.

    zu meiner studentenzeit, wäre das nicht tolleriert worden... ca. 40 jahre her,

    hilft dir nicht weiter....

    (ich glabe nicht, daß sich daran was geändert hat)

    Kommentar von Lilith21 Lilith21Lilith21

    hätte sich bei dir das nicht erscheinen denn auf dein hauptfach ausgewirkt?

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