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Darf man von der gesetzliche Krankenkasse abgelehnt werden?

Frage von Llomos Llomos

Ich weiß, dass man in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss, aber kann eine Krankenversicherung einen aus wirtschaftlcihen Gründen trotzdem ablehnen? Wenn vorher schon klar ist, dass der Gesundheitszustand des Kunden so schlecht ist, dass sie die Kosten nicht tragen können?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    Wenn du eine Krankenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst oder vor einer Erkrankung bereits Pflichtversichert warst, dürfen sie dich nicht ablehnen. Allerdings, wenn du vorher Freiwillig versichert warst sieht die sache anders aus! Befrag dich doch nochmal mit deinen Unterlagen bei der Örtlichen AOK die geben auskunft

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    Antwort von Marieke2712 Marieke2712

    Nein, eine gesetzliche Kasse darf das nicht! Aber die werden es u.U. versuchen. Sage Ihnen, dass sie es nicht dürfen und dann klappt das schon. Sie versuchen es bei ahungslosen oder unsicheren Leuten gerne.

    Kommentar von Pauli1965 Pauli1965Pauli1965

    Eine gesetzl. Krankenkasse darf einen auch ablehnen, gerade bei meiner Freundin erlebt. Die war aber vorher privat versichert. Sie hat es durch die Arge durchgesetzt, in einer gesetzl. aufgenommen zu werden.

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Es ist eine Solidargemeinschaft in der gesetzlichen.

    Wer vorher privat versichert war hat dafür nichts getan.

    Krankenkassen müssen auch verdienen.

    Wer sich in guten Zeiten privat versichert hat um Geld zu sparen muss nicht unbedingt in schlechten Zeiten auf die Solidargemeinschaft beziehen.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    wie meinst du das : "dass sie die Kosten nicht tragen können"

    meinst du, dass der Versicherte die Beiträge nicht zahlen kann oder die Kasse die Kosten für die Behandlung?

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Das Wort Solidargemeinschaft wird von den gesetzlichen Kassen nur dann verwendet, wenn es ihnen in den Kram passt. Wenn jemand – aus welchen Gründen auch immer – wieder versichert werden muß, haben die „gesetzlichen KK“ das zu leisten. Alles andere wäre ungesetzlich!

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    Antwort von almmichel almmichel

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, nicht. (Ausnahme Wechsel von PKV zu GKV)

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    Antwort von KaiNesau KaiNesau

    Wer Dich auf jeden Fall nicht ablehnen kann ist die AOK. Aber so weit ich weiss können die anderen Kassen Dich nicht wegen eines schlechten Gesundheitszustandes ablehnen.

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