Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass du von einem gemeinnützigen Verein sprichst.
Wenn ja, dann ist es nicht selbstverständlich wenn Vereinsmitglieder ein kostenloses Essen bekommen.
Nach dem Selbstlosigkeitsprinzip darf ein Verein seinen Mitgliedern keine finanziellen und grundsätzlich auch keine sachlichen Zuwendungen machen. Sofern jedoch Annehmlichkeiten gewährt werden, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind, wird die Gemeinnützigkeit des Vereins dadurch nicht berührt.
Kleinere Aufmerksamkeiten sind unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Hierunter fallen Sachzuwendungen, zum Beispiel Blumen, Geschenkkorb, Buch oder CD, bis zu einem Wert von jeweils 40 €, die dem Vereinsmitglied aus Anlass persönlicher Ereignisse wie beispielsweise Geburtstag, Hochzeit oder persönliches Vereinsjubiläum geschenkt werden. In begründeten Ausnahmefällen darf die einzelne Sachzuwendung den Wert von 40 € übersteigen. Aufwendungen für Kranz- und Grabgebinde für verstorbene Vereinsmitglieder sind auch über 40€ hinaus in angemessener Höhe unschädlich.
Zu besonderen Vereinsanlässen können Vereinsmitglieder mit Aufmerksamkeiten bedacht werden, die ebenfalls unschädlich für die Gemeinnützigkeit sind. Hierunter sind beispielsweise die unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Vereinsmitglieder bei der Weihnachtsfeier und der Hauptversammlung zu verstehen oder ein Zuschuss für den Vereinsausflug, wie zum Beispiel die Übernahme der Buskosten, bis zu einer Obergrenze von insgesamt höchstens 40 € je teilnehmendem Vereinsmitglied im Jahr.
Da es weder um ein persönliches Ereignis noch eine Hauptversammlung oder Weihnachtsfeier handelt, halte ich die kostenlose Beköstigung der Vereinsmitglieder für bedenklich.
Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller
Vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort, wir sind in der Tat ein gemeinnütziger Verein. So wie Sie es beschrieben haben, vermute ich auch, dass eine solche kostenlose Verpflegung der Gemmeinnützigkeit widersprechen könnte. Ein besonderer Vereinsanlass sind die Schulungen sicher nicht, es gibt mehrere von ihnen und sie finden einigermaßen regelmäßig statt. Andererseits erarbeiten wir uns unser Budget meines Wissens fast ausschließlich selbst, abgesehen von den Mitgliederbeiträgen und diversem Sponsoring. Wissen Sie, welche Folgen es haben könnte, wenn wir die Vereinsmitglieder befragen, diese einer kostenlosen Bewirtung zustimmen und wir diese dann auch durchführen?
viele Grüße
Hallo,
es kommt in diesem Fall nicht darauf an, was die Mitglieder eines Vereins beschließen, sondern darauf, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt und somit Steuervergünstigungen erhält.
Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist unter anderem die Satzung die einen Passus enthält der etwa so lautet: "...Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins...."
Wenn Sie (der Verein) die Gemeinnützigkeit nicht verlieren wollen und damit auf die Steuervorteile verzichten wollen, dürfen Sie kein kostenloses Essen an die Mitglieder ausgeben. Das kann auch nicht durch Mitgliederbeschluss aufgehoben werden.
Mit freundlichen Gruß
Theo Stadtmüller
www.beratung-stadtmueller.de