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Darf man unter dem Einfluss von Medikamenten gegen Epilepsie grundsätzlich nicht mehr Auto fahren?

gefragt von lilimarleen am 24.09.2008 um 16:10 Uhr

Oder gibt es Medikamente, die Auto fahren nicht unmöglich machen? Wie ist dazu die Rechtslage?

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Gesundheit x 60.519 Recht x 35.295 Auto x 23.235 Medizin x 15.181 Medikamente x 1.352 Epilepsie x 101

kimmo
beantwortet von kimmo am 24. September 2008 16:13
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Wenn die Krankheit völlig im Kontrolle ist also keine Anfälle in einem Jahr kann man ohne Gefahr Auto fahren.


Eselin
beantwortet von Eselin am 24. September 2008 16:13
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Soweit ich weiß, kommt es auf den Schweregrad der Epilepsie und die Häufigkeit der Anfälle an. Bei schwerer Epilepsie darf man trotz Medikation nicht mehr ans Lenkrad.


jan52
beantwortet von jan52 am 24. September 2008 16:28
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Hallo Lilimarleen Der Epileptiker sollte 2 Jahren nachweißlich ohne Anfall gelebt haben vor er von der Behörden seinen Fahrerlaubnis wieder bekommt. Die Medizinen helfen Ihn dabei ist aber keine Sicherheit dass es nicht mehr zu einen Anfall kommt. Wünsche Geduld und alles gute Jan aus B


Rockbaby24
beantwortet von Rockbaby24 am 24. September 2008 16:19
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Natürlich kann man mit solchen Medikamenten noch Auto fahren, denn durch diese, ist ja die Krankheit gut eingestellt und beeinflußt nicht die Fahrtauglichkeit. Bei schwerer Epilepsie sollte man jedoch das Auto fahren sein lassen.


anonym
beantwortet von Wichtl am 24. September 2008 16:25
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Wenn Du es nicht darfst steht es auf der Packungsbeilage. Mit den richtigen Medikamenten darf man Auto fahren.


anonym
beantwortet von ravenmuc am 24. September 2008 16:13
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Welche Medis? Also ich darf Auto fahren. Hatte nur strenge Auflagen beim Führerschein machen.

Kommentar von ravenmuc am 24. September 2008 16:19

Sch!!! langsamer Server! Wollt noch editieren, schicks ab und wech wars... :(

Eine Auflage war z.B. 2 Jahre Anfallsfreiheit und weitere Nachuntersuchungen.


anonym
beantwortet von kuscheltigerHSH am 17. Januar 2009 14:55
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Ich wollte dazu nur sagen ich bin Epileptiker und darf Auto fahren. Ich bin medikamentös gut eingestellt...Naja fast...Naja jedenfalls darf man Auto fahren


anonym
beantwortet von 338194 am 4. Dezember 2008 14:12
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Ich weiß nicht, ob es grundsätzlich dann verboten ist, Auto zu fahren. Aber ich kenne jemand, der deswegen nicht mehr Autofahren darf und sich damit abgefunden hat.


Franticek
beantwortet von Franticek am 7. November 2008 16:26
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Auch bei Epilepsie ist es mit dem Fahren nicht unbedingt vorbei. Aufgrund des grossen Risikos gibt es jedoch strenge Vorschriften und Bedingungen. Die sog. Begutachtungs-Leitlinien findet man z.B. hier: http://fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.9.6.htm


anonym
beantwortet von Klabauter am 20. Oktober 2008 18:20
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KANN man unter Einfluß von Medikamenten noch autofahren???


anonym
beantwortet von n3m3z1z am 25. September 2008 12:41
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WEnn man leichter Absencenepileptiker ist, dann spricht gar nichts dagegen, Auto zu fahren. Dann bekommt man in der Regel auch ein Sonderattest, dass man nicht erst 2 Jahre Anfallsfreiheit nachweisen muss. Kleine Absencen sind mit Sekundenschlaf zu vergleichen und oft auch genauso selten. Ich war auf Ergenyl, Orfiril und bin jetzt auf Valpro TAD eingestellt. Die normalen Valproinsäurepräparate sind am Steuer unbedenklich, was Dir auch jeder Neurologe bestätigen wird. Zu diesem Thema: Alles, was mit Epilepsie oder Antiepileptika zu tun hat, sollten Sie mit dem Neurologen Ihres Vertrauens besprechen. Der hat Schweigepflicht und kann die Beratung individuell auf Sie zuschneiden. Hier kann man, egal wie gut man sich auskennt, nur ins Blaue schiessen.


klausjosef1955
beantwortet von klausjosef1955 am 24. September 2008 19:00
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Die Fähigkeit oder Unfähigkeit zum Autofahren hängt ab: 1. Von der Krankheit selbst (Besteht Anfallsfreiheit? Seit wann?) 2. Von den Nebenwirkungen der Medikamente, die INDIVIDUELL auftreten und auch dosisabhängig sind, also: Wie wirkt das verwendete Medikament in der verordneten Dosis beim Individuum? Im Zweifelsfall: Psychologischer Test.


pepito
beantwortet von pepito am 24. September 2008 17:06
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ich finde es riskant mit diese kranheit Auto fahren,aber jede muss selber entscheiden.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 24. September 2008 16:39
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Die Frage lässt sich pauschal gar nicht beantworten.

Schau mal hier:

http://www.epilepsie-netz.de/155/Epilepsie-Ratgeber/Fuehrerschein.htm

In einer Tabelle findest du die empfohlene Wartezeit bei verschiedenen Epilepsie-Charakteristika.


kimmo
beantwortet von kimmo am 24. September 2008 16:20
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Wenn die Krankheit völlig im Kontrolle ist also keine Anfälle in einem Jahr kann man ohne Gefahr Auto fahren.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 24. September 2008 16:12
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Weder noch !

.

Ohne Medikation = Iktusneigung

.

Mit Medikamenten wäre es "noch tragbar"

Ich weiß, dass es viele Epileppis gibt, die KFZ`s lenken... Meines Erachtens nach unverantwortbar !

Kommentar von ravenmuc am 24. September 2008 16:20

Warum unverantwortbar?

Kommentar von Lucas am 24. September 2008 16:21

Und ich kenne jede Menge Möchtegernschumis, die sich am Montagmorgen noch trunken von der letzten Nacht von ihrem Auto zum Arbeitsplatz bewegen lassen. DAS ist unverantwortlich. Bei Epileptikern gibt es klare Regeln, angelehnt an die Bedingung in der Antwort von Eselin. Diese reichen aus, um sowohl für den Epileptiker als auch für andere Verkehrsteilnehmer die Sicherheit zu gewährleisten. Vorurteile nützen keinem.

Kommentar von ravenmuc am 24. September 2008 16:27

Stimmt. Die erwähnte Anfallsfreiheit und Nachuntersuchungen gehören z.B. dazu!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 24. September 2008 16:32

ravenmuc... Weil Unfälle die Folge sein können... und @Lucas... Ich selbst habe etwa schon 20 nach Krampfanfällen verletzten und unfallverursachenden Fahrern berufsbeding aus dem Auto geholt. Nicht wenige mit Toten... Meinst Du, ich hol dat so ads der Luft ! Argumentierst Du auch so, wenn Dich morgen früh die Polizei an der Türe begrüßt und Dir mitteilt, dass eines Deiner ( so vorhanden ) Kinder einem solchen Unfallverursacher geopfert ist ?!. Naja... Mer lasse mal die Kirche im Dorfe... Man kann geteilter Meinung sein. Ich kenne wegen eines solchen Vorfalles die ges. Regelungen, müsste sie zum Nachweis hier wieder hervorkramen... Ich meine es waren 3 Jahre nachgewiesene Krampffreiheit... Nur... welcher Krampfer gibt das zu ???? Aber... Ich denke... wir verstehen uns... Nichts für ungut... Ändern tue ich es sowieso nicht und wills auch nicht.


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