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Darf man unter 18 Jahren auf 400.- € Basis schaffen?

Frage von derkollegah derkollegah

Hallo,

Meine frage steht eig schon oben :-)

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sabrinam1306 sabrinam1306

    ja ab 16 jahre.....

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ja mit Ausnahmen,z.B.:§ 22 Jugendarbeitsschutzgesetz:Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

    1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, 4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird, 5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind, 6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind, 7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

    (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

    1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und 3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird.

    Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein.

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    Antwort von privat2009 privat2009

    Meinten Sie Arbeiten? Oder schaffen? Was Sie "schaffen" können und wollen,müssen Sie schon selbst wissen. Fragen zu Arbeitsangelegenheiten,finden Sie nicht nur im Internet,auch zu Fuss,zum Beispiel, im Arbeitsamt oder Jugendamt,um nur zwei von vielen anderen möglichkeiten,zu nennen.

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    Antwort von rebew rebew

    ja darfst Du,es müssen bei den jeweiligen Tätigkeiten und Alter bestimmte Gesetze eingehalten werden.Hier ein link dazu. http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html

    Kommentar von derkollegah derkollegahderkollegah

    danke ! :-)

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    Antwort von berlinbeppo berlinbeppo

    Sicherlich.

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