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Darf man Unkostenpauschale zu nicht gezahlter Rechnung auf seperater Rechnung ausweisen?

Frage von nofear2k nofear2k

Hallo,

ich bin selbstständig und gehe bei nicht bezahlten Rechnungen bisher wie folgt vor:

- Zahlungserinnerung (umsonst) - 10 Tage
- Mahnung (2,50 Mahnkosten) - 10 Tage
- Gerichtlicher Mahnbescheid (wird von Inkasso Unternehmen erstellt)

Den Mahnbescheid lasse ich von einer externen Firma erstellen, kann jedoch nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag über diese Firma "eintreiben" lassen, nicht jedoch Mahngebühren oder Verzugszinsen, damit bereichert sich das Inkassounternehmen ;)

Da mir bei geplatzten Überweisungen oder nicht gezahlten Rechnungen Unkosten entstanden sind (zb Rücklastschriften, Platzmiete... Tennisstunden), würde ich gerne den Passus in die Rechnung dazu nehmen "Pauschal 25 Euro Unkostenpauschale, wenn kein Zahlungseingang bei Fälligkeit, darüber hinaus 5,12 % Verzugszinsen p.a. auf den Rechnungsbetrag.

Meine Frage: Darf ich pauschal 25 Euro berechnen?
Vodafone macht das bei mir auch;)

Und: darf ich die 25 Euro Unkostenpauschale in einer seperaten Rechnung (neue Re Nummer) ausgeben? Somit hätte ich dann nachfolgend eventuell zwei Forderungen von einer Person, die ich an das Inkasso Unternehmen weiterleite. Wenn ich keine zweite Rechnung erstelle, kann ich ja nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag durch das Inkasso Unternehmen mittels gerichtlichen mahnbescheid zurückbekommen.

Danke!

 

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Antworten (1)

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    Antwort von ekomomai ekomomai

    Hallo! Zunächst einmal ist dies das falsche Inkassounternehmen, wenn Zinsen, Mahngebühren, etc. nicht mitverfolgt oder  - noch schlimmer - zwar verfolgt, aber nicht an den Kunden ausgekehrt werden. Das richtige Inkassounternehmen nimmt alle diese Nebenforderungen mit auf und leitet sie im Erfolgsfall auch voll weiter.

    Mit der Pauschale allerdings dürfte es Probleme geben, weil nach unserer Erfahrung die Gerichte alle nicht belegbaren Kosten mit Ausnahme einer moderaten Mahngebühr (nicht mehr als 3,50€) rauskanten.

    Aber wenn die Nebenkosten ja verfolgt werden, sollte dies dann kein Problem mehr darstellen. Mehr Info und Rückfragemöglichkeit auch unter www.mahnbescheid.com

    Kommentar von nofear2k nofear2knofear2k

    Danke!

    Okay, vielleicht sollte ich die Mahnbescheide in Zukunft selbst erstellen (ich hatte is bisher immer über Mahnbescheide.de gemacht).

    Gruß

    André

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