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Darf man unangekettete Fahrräder behalten?

Frage von Frager22 Frager22

Ich habe jetzt seid längerer Zeit (ca. 2-3 Wochen) ein unangekettetes Fahrrad gesehen, gut versteckt am ende einer Sackgasse die normal bewohnt ist.

Meine Frage: Darf man ein unangekettetes Fahrrad behalten?

LG

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Antworten (18)

  • 6
    Antwort von Isunia Isunia

    Nein das ist Diebstahl

  • 4
    Antwort von holsch holsch

    natürlich nicht

  • 3
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Nein natürlich nicht. Wenn das Fahrrad auf deinem Grundstück abgestellt worden wäre, ginge es nach 6 Monaten in dein Eigentum über. Aber so nicht.

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    Antwort von bkanu bkanu

    nein, zum Fundbüro könntest Du es bringen

  • 3
    Antwort von Huxly Huxly

    Natürlich nicht... du darfst auch nicht einfach mit einem Auto losfahren, wo der Zündschlüssel steckt.

    Ist und bleibt Diebstahl!

  • 2
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Wenn Du eine Wohnung siehst, bei der die Türe offen ist - darfst Du dann wohl einfach reinspazieren und mitnehmen, was Dir gefällt?

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Nein. sonst Diebstahl, aber besser wäre es, die Polizei anrufen und über diese Feststellung informieren.

  • 2
    Antwort von mondlicht82 mondlicht82

    Nein darf man nicht, das ist Diebstahl. Du kannst es aber im Fundbüro abgegeben und wenn es dort nicht abgeholt wird, kannst du es nach einem halben Jahr bekommen.

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Nein. Ab damit ins Fundbüro!

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    Antwort von Frager22 Frager22

    ... Der Finder hat sich angefunden, lol Danke für Eure Antworten ;)

    Kommentar von juergen3005 juergen3005juergen3005

    Du meinst doch bestimmt den Eigentümer. Konntest du denn mal mit den reden? Wieso er es fast ein halbes Jahr irgendwo unangeschlossen stehen gelassen hat? Ist das denn überhaupt der Eigentümer gewesen?

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    Antwort von kasach kasach

    Es wäre Diebstahl,wenn es abgeschlossen ist sonst Fundunterschlagung.Wenn du das Ding nicht kennst,bring es ins Fundbüro.Du bekommst eine Quittung und irgendwann einen Bescheid,dass es endweder seinen Besitzer gefunden oder dass du es abholen und behalten darfst.Du bekommst dann einen Bescheid,dass es deins ist,so kann hinterher niemand sagen,er hätte noch Anspruch drauf.So bist du auf der sichersten Seite.

  • 1
    Antwort von juergen3005 juergen3005

    Wie kommst du denn darauf. Nur weil es nicht angeschloßen ist kannst du es nicht einfach mitnehmen. Wenn du der Meinung bist es ist herrenlos dann bringe es ins Fundbüro. Und wenn sich keiner meldet darfst du es nach einer gewissen Zeit behalten.

    Kommentar von Slashbone Slashbone

    nach einer gewissen zeit 2 Jahre oder so also lass es lieber stehen

  • 1
    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Natürlich nicht.

    Äußerstenfalls darf man es im Fundbüro abgeben, wenn es unwahrscheinlich ist, daß der rechtmäßige Besitzer es dort wieder abholt. Es könnte gestohlen und vom Dieb dort zurückgelassen worden sein.

  • 1
    Antwort von Columbine Columbine

    Natürlich nicht! Das ist doch immer noch fremdes Eigentum

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    Antwort von Kompanefighter Kompanefighter

    nein das Fahrrad hat doch einen Besitzer das wäre Diebstahl. dafür kannst du Geldstrafe bekommen und ne anzeige wegen Diebstahl. Lass das Fahrrad da wo es ist

  • 0
    Antwort von WeVau WeVau

    Nein, laß es einfach stehen.

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    Antwort von calle14 calle14

    ähm nein

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    Antwort von mark316 mark316

    ich glaube schon weil man ist doch selbstschuld wenn man es nicht sichert

    Kommentar von Pininfarina PininfarinaPininfarina

    Das gibt dir trotzdem nicht automatisch das recht, es einfach zu klauen

    Kommentar von Yakob YakobYakob

    Auch wenn ein anderer (vermeintlich) unvorsichtig war, bist du nicht berechtigt, ihn zu beklauen.

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