Ich habe jetzt seid längerer Zeit (ca. 2-3 Wochen) ein unangekettetes Fahrrad gesehen, gut versteckt am ende einer Sackgasse die normal bewohnt ist.
Meine Frage: Darf man ein unangekettetes Fahrrad behalten?
LG
Ich habe jetzt seid längerer Zeit (ca. 2-3 Wochen) ein unangekettetes Fahrrad gesehen, gut versteckt am ende einer Sackgasse die normal bewohnt ist.
Meine Frage: Darf man ein unangekettetes Fahrrad behalten?
LG
Nein natürlich nicht. Wenn das Fahrrad auf deinem Grundstück abgestellt worden wäre, ginge es nach 6 Monaten in dein Eigentum über. Aber so nicht.
Natürlich nicht... du darfst auch nicht einfach mit einem Auto losfahren, wo der Zündschlüssel steckt.
Ist und bleibt Diebstahl!
Wenn Du eine Wohnung siehst, bei der die Türe offen ist - darfst Du dann wohl einfach reinspazieren und mitnehmen, was Dir gefällt?
Nein. sonst Diebstahl, aber besser wäre es, die Polizei anrufen und über diese Feststellung informieren.
Nein darf man nicht, das ist Diebstahl. Du kannst es aber im Fundbüro abgegeben und wenn es dort nicht abgeholt wird, kannst du es nach einem halben Jahr bekommen.
... Der Finder hat sich angefunden, lol Danke für Eure Antworten ;)
Es wäre Diebstahl,wenn es abgeschlossen ist sonst Fundunterschlagung.Wenn du das Ding nicht kennst,bring es ins Fundbüro.Du bekommst eine Quittung und irgendwann einen Bescheid,dass es endweder seinen Besitzer gefunden oder dass du es abholen und behalten darfst.Du bekommst dann einen Bescheid,dass es deins ist,so kann hinterher niemand sagen,er hätte noch Anspruch drauf.So bist du auf der sichersten Seite.
Wie kommst du denn darauf. Nur weil es nicht angeschloßen ist kannst du es nicht einfach mitnehmen. Wenn du der Meinung bist es ist herrenlos dann bringe es ins Fundbüro. Und wenn sich keiner meldet darfst du es nach einer gewissen Zeit behalten.
nach einer gewissen zeit 2 Jahre oder so also lass es lieber stehen
Natürlich nicht.
Äußerstenfalls darf man es im Fundbüro abgeben, wenn es unwahrscheinlich ist, daß der rechtmäßige Besitzer es dort wieder abholt. Es könnte gestohlen und vom Dieb dort zurückgelassen worden sein.
nein das Fahrrad hat doch einen Besitzer das wäre Diebstahl. dafür kannst du Geldstrafe bekommen und ne anzeige wegen Diebstahl. Lass das Fahrrad da wo es ist
ich glaube schon weil man ist doch selbstschuld wenn man es nicht sichert
Das gibt dir trotzdem nicht automatisch das recht, es einfach zu klauen
Auch wenn ein anderer (vermeintlich) unvorsichtig war, bist du nicht berechtigt, ihn zu beklauen.
Du meinst doch bestimmt den Eigentümer. Konntest du denn mal mit den reden? Wieso er es fast ein halbes Jahr irgendwo unangeschlossen stehen gelassen hat? Ist das denn überhaupt der Eigentümer gewesen?