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Darf man Uhren Replicas aus Privatbesitz im Internet versteigern ?

Frage von marshall marshall

Wenn man Breitling und Rolex Replicas besitzt, darf man die dann als Privatperson versteigern ? Ich habe mal gehört das man das darf, ist das richtig ? Sicherlich wäre es dann so das man auch ganz klar reinschreiben muss das es sich nicht um originale handelt.

Bitte antwortet nur wenn ihr euch sicher seit, bevor ich nachher etwas tue was ich bereue :-)

Vielen Dank.

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Antworten (13)

  • 4
    Antwort von collo collo

    Replicas dürfen natürlich versteigert werden. Replica bedeutet das es sich um einen genehmigten Nachbau handelt und darf nicht mit einer Fälschung oder einem nicht genehmigten Nachbau verwechselt werden. Es gibt sehr teure und begehrte Replicas

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    ja klar die firma Rolex findet es bestimmt richtig lustig das jemand ihre uhren nachmacht.....weil die wollen ja die echten nicht verkaufen.

    Kommentar von collo collocollo

    Von Uhren die noch produziert werden, wird es natürlich keine Replikate geben. Replikate können teurer sein als das Original, da die gleichen Materialien verwendet werden müssen.

    Ich habe mal für das Replikat von einem Buch ( Mercator - Atlas ) über 600,00 € bezahlt.

    Kaum ein Museum kommt ohne Replikate aus. Ihr müßt euch mal schlau machen.

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Die Antwort ist interessant. Allerdings stellt sich nun für mich die Frage wie man nun selber rausbekommt ob man eine Replica oder eine Fälschung verkaufen möchte. Kannst du das vielleicht näher erläutern ? Danke

    Kommentar von collo collocollo

    zu jedem Replikat gehört ein Zertifikat

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Die Antwort ist interessant. Allerdings stellt sich nun für mich die Frage wie man nun selber rausbekommt ob man eine Replica oder eine Fälschung verkaufen möchte. Kannst du das vielleicht näher erläutern ? Danke

    Zusatz: Ok, du hast genehmigten Nachbau geschrieben, das wird in meinem Fall sicher nicht so sein..

    Kommentar von collo collocollo

    dann ist es auch kein Replikat, sondern ein Nachbau oder eine Fälschung

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    So wird es dann wohl sein. Fazit: Ich darf meine Uhren nicht verkaufen, das Ricardo-Urteil bestätigt dies nochmal. Danke für die Antworten.

    Kommentar von PfarrerHeiner PfarrerHeiner

    Als Jurist kann ich ihnen sagen, dass sie nicht Äpfel mit Birnen verwechseln sollten!!! Bei einem Replika etwa eines Vincent van Gogh´s handelt es sich um ein erlaubtes Replika, wenn es entsprechend bezeichnet ist. Auch gibt es auf diesem Gebiet (Kunst) in der Tat wertvolle und daher sehr begehrte Replika´s. Bei dem "Replik" einer wertvollen Markenuhr handelt es sich (immer!!!) juristisch gesehen um eine sogenannte "Totalfälschung" dessen Verbreitung/Veräußerung selbstverständlich unter Strafe steht! Auch eine Plattform wie Ebay oder dergleichen würden sich mitstrafbar machen, wenn sie ihren Usern die Plattform dafür bieten würde. Man kann sich also vorstellen wie ebay reagieren würde, wenn ein Mitglied dort derartige Verkäufe tätigen würde: mit Ausschluß!

    Kommentar von watchmaker51 watchmaker51watchmaker51

    Tipp für den Juristen PfarrerHeiner: Vermeide das Deppenapostroph und das Deppenleerzeichen in juristischen Erläuterungen. Beispiel: ... eines Vincent-van-Goghs ... sehr begehrte Replikas

    Kommentar von PfarrerHeiner PfarrerHeiner

    ???????????

  • 3
    Antwort von PfarrerHeiner PfarrerHeiner

    Nein, das darf man nicht! Es ist schon deshalb verboten, weil es sich um einen illegalen Artikel an sich handelt und weil dessen Verbreitung/Veräußerung eine Straftat darstellen würde.

  • 2
    Antwort von tucan tucan

    Hier mal der Link nach Wiki zum "Ricardo" Urteil:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ricardo-Urteil

    Auch dort sollten Rolex Repliken versteigert werden.....

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Endlich mal eine vernünftige Antwort!

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Danke, damit sollte die Frage nun geklärt sein. Ein Privatverkauf ist nicht erlaubt, auch wenn ganz klar ausgewiesen wird das es sich um Replicas bzw. Nachbildungen handelt. Ich werde das dann mal besser lassen und so einen Interessenten finden :-)

    Kommentar von tucan tucantucan

    Besser wird es wohl sein...... ;-)

  • 2
    Antwort von blackpanic blackpanic

    Wenn dus machst wünsch ich dir viel Spaß bei Gericht.

    #natürlich darfst du das nicht

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Da wurde im Fernsehen vor über einem Jahr etwas anderes berichtet, das dumme ist nur das ich die Informationsquelle nicht gefunden habe...

    Kommentar von blackpanic blackpanicblackpanic

    Also wenn du einen Rat suchst und uns nicht glaubst, dann lass es Fragen zu stellen!

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Falsch, ich suche "Wissende" und nicht Leute die etwas vermuten...

    Kommentar von collo collocollo

    @ blackpanic: nur keine Panik. Mach dich mal schlau was ein Replica ist ;-)

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Hab ich gerade, siehe unten...

    Kommentar von blackpanic blackpanicblackpanic

    @collo: d.h also die firmen genehmigen das man ihre ware nachbaut? oder sind da dann kleine veränderungen gemacht worden? 1:1? hmmm....

    Kommentar von collo collocollo

    nicht Ware, aber z.B. eine Quarzuhr aus dem 12. Jahrhundert ;-)

  • 1
    Antwort von watchmaker51 watchmaker51

    Die meisten sogenannten Replica sind Fälschungen. Der Verkauf von Fälschungen ist rechtswidrig, wie man sich übrigens leicht denken kann.

  • 1
    Antwort von NinaLinaMina NinaLinaMina

    Wenn man bei Ebay unter "Uhren & Schmuck" nach "Replica" sucht, kommen schon ein paar Einträge. Ich würde aber sicherheitshalber einfach vor dem Bieten beim ebay-support nachfragen.

  • 1
    Antwort von MagicHugo MagicHugo

    Das nennt sich Produktpiraterie und du wirst von der betreffenden Firma eine Klage an den Hals kriegen, die sich gewaschen hat

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Wie schon oben erwähnt sagte man im Fernsehen etwas anderes, jedoch galt das nur für den Privatverkauf, nicht für den gewerblichen Handel..

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    dann glaube doch den TV Weisheiten ! und mach es !

    Kommentar von PfarrerHeiner PfarrerHeiner

    Du besitzt die in Rede stehende Uhr jetzt und niemand wird dich deshalb gleich "einbuchten". So weit so gut. Dennoch auch der Privatverkauf "unter der Hand" ist und bleibt strafbar!!! Selbst die Weitergabe (etwas Schenkung) an einen Dritten, der sie dann weiter verkauft ist strafrechtlich bedenklich, auch wenn man die Straftat dann nicht direkt selbst getätigt hat. Denn man hat durch die Weiterverbreitung einem Dritten dabei "geholfen" und diesem es dadurch erst ermöglicht, die Straftat zu begehen obwohl man wusste, dass es sich um illegale Ware handelte!

  • 1
    Antwort von romeo27 romeo27

    du darfst sie nichtmal besitzen !!!

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Das zweifel ich an, wo steht das ?

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    das weiß mittlerwelie jeder italienurlauber. da kann es dir passieren das die dich dort für ne replica sonnenbrille einbuchten !

    Kommentar von marshall marshallmarshall

    Wir sind aber in Deutschland und es lief einst im TV...

  • 0
    Antwort von Sinzheimer Sinzheimer

    ist doch klar, man darf Replica und Fälschungen verkaufen, man darf sich dann nur nicht wundern das es teuer wird.

    Die Frage kann sich doch jeder mit etwas nachdenken selber beantworten!

  • 0
    Antwort von Phunkydata Phunkydata

    Du darfst Sie nicht besitzen also logischerweise auch nicht verkaufen !

  • 0
    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Nein!

  • 0
    Antwort von wim50 wim50

    Sobalt du den Markennamen dabei nennst, wirds schon ernst.

  • 0
    Antwort von romeo27 romeo27

    du darfst sie nichtmal besitzen !!!

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Dadurch, dass Du das zweimal schreibst, wird es nicht richtiger.

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