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Darf man über Probleme mit einem Händler öffentlich berichten?

Frage von DerVLogger DerVLogger

Ist es rechtlich erlaubt in einem Blog über einen problematischen Kauf eines Geräts (zB. Computer) öffentlich zu berichten wenn man den Händler konkret nennt? Wie weit darf man gehen? Der Nutzen soll darin bestehen andere Käufer vor dem Händler mit diesem Beispiel, welches mir selbst passiert ist zu warnen.

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Antworten (5)

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    Antwort von kbcomp kbcomp

    Wie rhavin sagt: Wenn du es beweisen kannst (z.B. durch Schriftverkehr), dann darfst du du durchaus berichten, aber du darfst eben keinesfalls Beleidigungen oder geschäftsschädigende Sachen anbringen.

    Klar ist so eine negative Bewertung geschäftsschädigend, aber was ich damit meine ist, dass du z.B. nicht sagen darfst: "Der ist so scheiße, kauft dort auf keinen Fall ein" - sowas könnte dir schnell zum Verhängnis werden.

    Aber einem sachlichen und vor Allem ehrlichen Erfahrungsbericht sollte nichts im Wege stehen.

    Darf man denn fragen, um welchen Händler es sich handelt? Würd mich interessieren...

    Kommentar von DerVLogger DerVLogger

    Danke für die hilfreiche Antwort! Es handelt sich um das Geschäft Media8 IT in Bottrop. Im Juni 2010 kaufte ich dort einen PC und bis heute wurden mir die defekte Grafikkarte und falsche TV-Karte nicht ausgetauscht. Man hat mir etwa einem Monat nach dem Kauf eine Leihgrafikkarte eingebaut, die ebenfalls bis heute im PC arbeitet. Auf meine Schreiben reagiert der Händler nicht. Alle Einzelheiten hier wären zuviel.

    Kommentar von rhavin rhavinrhavin

    Die Art, wie Du hier schreibst, zeigt ja schon, daß Du bezüglich der deutschen Sprache kein Anfänger bist ;-)

    Also laß die Fakten sprechen (besonders die Nachweisbaren) und formuliere Dinge, die Du nicht ohne weiteres belegen kannst, entweder in einem Konjunktiv oder überlasse es Deinem Leser, die entsprechenden offensichtlichen Schlußfolgerungen zu ziehen.

    Du kannst auch mit exklusiven Kurzschlüssen arbeiten: eine Formulierung wie "Wir haben uns mit respektablen Menschen und Guido Westerwelle unterhalten" ist rechtlich völlig unangreifbar ;-)

    Kommentar von DerVLogger DerVLogger

    Doppelpst.

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    Antwort von regenwurm75 regenwurm75

    Denk immer daran, das ein Beschwerde öffenftlich im Rahmen des Datenschutzes gemacht werden darf. Und es natürlich nur erlaubt, Fakten zu erzählen und keine Unwahrheiten oder irgendetwas an dem Fall dazu zu erfinden!

    Sonst kann es sehr schnell eng werden für dich!

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    Antwort von Softie86 Softie86

    Wenn man sich an die Fakten hält und keine Personen beleidigt und ferner beide Seiten bei der Darstellung berücksicht, sollte einem Bericht nichts im Wege stehen.

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    Antwort von Vampirjaeger Vampirjaeger

    Der Händler kann gegen öffentliche Aussagen im Netz durchaus rechtlich vorgehen. FInden muss er den blog allerdings schon erstmal.

    Kommentar von regenwurm75 regenwurm75regenwurm75

    Dennoch wird, solange er sich an Tatsachenerklärungen hält, kein Rechtsanwalt etwas dagegen unternehmen. Wir leben in einem Land der Meinungsfreiheit. Zum Glück!

    Kommentar von Vampirjaeger VampirjaegerVampirjaeger

    Das ist richtig. In der Realität bewegt eine Drohung allerdings viele Foren- und Blogbetreiber bereits zum Löschen ihrer Anschuldigungen.

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    Antwort von rhavin rhavin

    Alles, was Du beweisen kannst (oder wofür Du zumindest Zeugen hast), kannst Du auch öffenttlich sagen, solange Du nicht Daten preisgibst, welche Dir vertraulich gegeben wurden (bsp private Telefonnummer, die nur Dir ausgehängigt wurde etc.)

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