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Darf man trotz Spritzen beim Zahnarzt noch Auto fahren?

gefragt von DieHelene am 17.09.2007 um 16:43 Uhr

Was passiert, wenn man auf dem Heimweg vom Zahnarzt einen Unfall baut. Zahl die Versicherung? Oder hat so eine Spritze keine Auswirkungen auf den Menschen?


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Reply


iris66
beantwortet von iris66 am 17. September 2007 18:06
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ich habe es letzte woche nach einer größeren Aktion beim ZA getan. Ich war nicht wirklich fahrtüchtig und habe mir die Frage auch gestellt. Nun habe ich für mich entschieden, wenn ich nächste Woche wieder dran bin, dann fahre ich mal wieder Bus. Ich gefährde nicht nur mich mit meinem Leichtsinn sondern auch andere Menschen


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 18. September 2007 03:08
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Der Zahnarzt verwendet Lokalanästhetika, und diese wirken nur lokal, d.h. nur wenige Zentimeter um die Einstichstelle. Sie wirken nicht zentral und unterstehen auch nicht dem BTM-Gesetz, also spricht nichts gegen das Autofahren, Prüfung etc.!


anonym
beantwortet von Auskunft am 17. September 2007 17:06
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Schmerzmittel wirken zumeist dämpfend (auch die berühmte "Spritze" beim Zahnarzt).

Laut Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetztes begehen Fahrer eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, wenn sie sich unter Alkohol-oder Betäubungsmitteleinfluss ans Steuer setzten.

Grundsätzlich besteht für den einzelnen aber keine Verpflichtung sich zu outen, der Verkehrsteilnehmer muss vorerst keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Versicherung über die Einnahme von Medikamenten machen.

Die Versicherungen werden jedoch überprüfen, ob der Unfall hätte ohne Medikamenteneinfluss vermieden werden können.

(s.a.:http://www.lifepr.de/pressemeldungen/st-anna-krankenhaus-sulzbach-rosenberg-/boxid-8689.html)

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 17. September 2007 17:16

Das ist nicht ganz richtig. Fahren unter dem Einfluß von Drogen ist Trunkenheit im Verkehr und eine richtige Straftat. Auch Alkohol. Allerdings erst ab 1,1 Promille darunter eine Ordnungswidrigkeit. Meines Wissens.

Kommentar von Auskunft am 18. September 2007 08:01

Ich zitiere § 24 des StVG:

Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.

Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.


anonym
beantwortet von teilzeithexe am 17. September 2007 19:08
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Das ist unterschiedlich, je nach Menge des Wirkstoffs, der injiziert wurde. Bei wirklich heftigen Behandlungen gibt einem ein verantwortungsbewusster Zahnarzt Bescheid, dass Fahren jetzt eigentlich nicht mehr angesagt ist- und daran sollte man sich auch halten, weil man das selbst gar nicht so merkt- im eigenen Interesse und in dem anderer. Entweder abholen lassen oder noch einen Bummel machen und sich freuen, dass die Behandlung vorbei ist :-)




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