Wie ist da die Regelung? Darf man tote Haustiere (z.B. Katzen) einfach im Garten beerdigen?

Jain.
Wenn es Dein eigener Garten ist und dieser nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt und der Kadaver mindestens 60 cm tief liegt, dann ist es gestattet.
Allerdings gibt es eine bestimmte Größe, bei der das nicht mehr geht. Katzen und Hunde (wenn die Grube tief genug ist) wird kein Problem sein. Bei einem Pferd sieht die Sache allerdings anders aus. Dafür bräuchtest Du vermutlich eine Sondergenehmigung.
Das Tier darf außerdem nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein - und ein paar Genehmigungen scheinen offizielle doch notwendig zu sein: http://www.tierheim-lahr.de/html/letzte_ruhe.html

Steht im TierKBG, § 5 Absatz 1. Ausnahmen stehen im Absatz 2: Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind.

Hallo, ich hatte das gleiche Problem, als unser Hund gestorben war. Wir wohnen in einem Wasserschutzgebiet, da gelten besondere Auflagen. Du musst da dein Tier mindestens 80 cm tief betten, und du musst vorher eine Teichfolie so in die Grube legen, dass mindestens 25 cm an allen Seiten hochsteht. Da hinein darfst du dann dein Tier legen und Erde aufhäufen. So kann im Wasserschutzgebiet nichts passieren. Habe ich auf unserer GEmeinde erfragt, doch die wenigsten wissen das. LG Horbach

soweit ich weis darf man das eigentlich nicht, damit verstößt man gegen das tierkörperbeseitigungsgesetz oder so ähnlich...
Alleskoenner am 30. Juni 2008 16:25 auch wenn du's erst hiermit erfunden haben solltest, ein 'DH' würdest du von einem eifrigen beamten bekommen. herrlich.
Cassiopeia78 am 30. Juni 2008 16:34 ich wußte es zwar nicht sicher, aber das gab es tatsächlich mal! wurde jetzt nur aufgehoben... aber ich find es unglaublich toll was für namen sich unsere politiker für ihren blödsinn so ausdenken... lach
http://www.umweltrecht.de/recht/natursch/tier/tierkbg_ges.htm

eigentlich nicht wegen irgendwelchen hygienebedingungen doch wen kratzt es ist doch echt nervig die auf einem tierfriedhof zu beerdigen, man will sie doch immernoch in der nähe haben und ist auch viel persöhnlicher sie in der nähe zu haben.
Unseren Hund haben wir feuerbestattet und eine kleine hübsche Urne steht an nicht exponierter Stelle im Haus. Eine gute Lösung, die das unangenehme Gartenbegräbnis erspart!

Ja natürlich ber tief genug dass andere Tiere die nicht finden, mindestens 60 Cm.