
Eigentlich nicht, aber wer nicht fragt und tief genug buddelt...Dann gibt es wohl auch keine gesundheitlichen Bedenken. Kommt wohl auch auf die Größe des Tieres an und auf den Garten und den Boden.

Ich meine zu wissen, dass man (bei uns in Ba-Wü) das Loch mindestens drei Meter tief graben muss. Dann darf man.
JoGerman am 2. April 2008 18:59 Drei Meter? Da muss man ja noch für Abstützungen sorgen, falls die Seiten des Loches einstürzen während man gräbt. Ich halte das für übertrieben, solch ein Gesetz würde den wahrscheinlichen Tod des "Gräbers" in Kauf nehmen.
Ich habe selbst beim Wasserleitungsbau in einem nur 1 Meter tiefem Graben bis zur Hüfte gesteckt, als er einstürzte und kam nur mit Hilfe von anderen wieder heraus. Bei 3 Meter wäre ich sofort erstickt.

In unserem Bundesland darf man es, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Ich habe 2 Hunde 2 Katzen 2Vögel 1Hamster begraben Wenn genug Platz ist immer.Aus meinen Lieblingen wird keine Seife gemacht!Dass lass ich mir nicht verbieten!

Wo kein Kläger da kein Richter. Ich wüste nicht das Mal einer geklagt hat... nicht einmal bei Tierfriedhöfen wenn sie sich an gesetzliche Bestimmungen gehalten haben.

Nein, so große Tiere nicht. Das darfst du mit Kleintieren wie einem Hamster machen.

Hast Du dir schon mal Gedanken über verbrennen lassen gemacht? Da kannst Du die Tiere nachher in einer Urne zurück bekommen. Meine Eltern haben ihr Haus verkauft im Garten liegen alle unsere Haustiere. Finde den Gedanken schrecklich, das sie vielleicht jetzt von dem neuen Besitzer ausgegraben werden.
Als ich meinen Tierarzt fragte, wohin mit dem toten Hund, bekam ich die Antwort: im Garten vergraben!
Das war in Bayern vor 2 Jahren
Ich sehe es so: da wo das Tier mit mir gelebt hat, mir viele Jahre so viel Liebe und Freude geschenkt hat, soll es auch begraben sein. In meinem Garten/Wiese liegen alle meine lieben Tiere.

Hier in Brandenburg geht es.
Kleiner bis mittlerer Hund.
Alle Katzen.
Eigenes Grundstück.
Kein Wasserschutzgebiet.
Und mindestens 80 cm tief!

http://www.gutefrage.net/frage/bis-zu-welcher-haustiergroesse-darf-ich-eine-gart...???. Diese und ähnliche Fragen wurden bereits mehrfach beantwortet.

Man darf es nicht mehr seit 2004 ist es Gesetzt, das gilt für alle Bundesländer

Das ist zum Teil sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Einfach beim Tierarzt oder Ordnungsamt nachfragen.