Darf man Tierabwehrspray im Notfall auch gegen Menschen einsetzten?
Antworten (11)
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Reiswaffel87Reiswaffel87
Tierabwehrsprays darfst du in einer Notwehsituation gegen Menschen einsetzen. Notwehr liegt vor, wenn es einen gegenwärtigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut gibt. Hilfst du anderen Personen, die angegriffen werden, nennt es sich Nothilfe, da darfst du es aber auch einsetzen. Notwehrmittel darf generell nur einsetzen, wenn die Verteidigungshandlung erforderlich und angemessen ist.
Bei Pfefferspray gibt es aber noch etwas zu beachten: Auf diesem muss in Deutschland vermerkt sein, dass es zur Tierabwehr gedacht ist und es muss die entsprechenden Prüfnummern tragen. Ansonsten darf man es nicht so einfach bei sich führen. Auch dann dürfte man es aber in Notwehr einsetzen. ;o)
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NoltiNolti
Kommt darauf an, was su als Notfall bezeichnest. Wenn dich Jemand bedroht und du sonst keine andere Möglichkeit siehst, um dich zu wehren, dann schon. Anderenfalls wäre es u.U. Körperverletzung
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ErsterSchneeErsterSchnee
Ganz ehrlich: In einem Notfall wäre mir das vollkommen egal, ob ich das darf oder nicht! Ich würde es einfach machen - dafür ist der Selbsterhaltungstrieb dann doch zu stark ausgeprägt.
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RisengamerRisengamer
Klar, sofern zur notwehr! denn das spray bringt ja auch keine tiere um! diese vertragen oft nur geringere dosen als menschen! DESHALB: Hinein in die Fresse, sollte dich jemand angreifen!
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Arya15Arya15
In einem wirklichen Nortfall darfst du dich so gut wie mit allem wehren. Das nennt man Notwehr und dafür kann diach auch niemand bestrafen!
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teudschlererteudschlerer
Genauso, wie man andere Waffen im Notfall gegen Menschen einsetzen darf, nur bedingt.
und wird man da wirklich nicht bestraft?
Das hängt davon ab, ob eine Notwehrsituation vorgelegen hat, wie du dich gewehrt hast und ob du unter Umständen, wenn du dich bezüglich des vorliegens einer Notwehrsituation geirrt hast, den Irrtum vermeiden konntest.
Generell kann man sagen: Wenn du angegriffen wirst darfst du dich wehren. Fliehen musst du nicht um dich wehren zu dürfen, ich persönlich würde das aber im Zweifel erstmal versuchen.
Nach § 32 Abs. 1 StGb handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht die durch Notwehr geboten ist.
Wenn es wirklich Notwehr war nicht, zumindest in der Theorie. Recht haben und recht bekommen sind leider 2 verschiedene Dinge. Aber wenn du die notwehr beweisen kannst sollte das eigentlich kein problem sein.
Da hast du völlig recht. Aber gut, das ist eben in rechtlichen Fragen immer so.