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Darf man Tierabwehrspray im Notfall auch gegen Menschen einsetzten?

Frage von typimanzug typimanzug
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Antworten (11)

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Tierabwehrsprays darfst du in einer Notwehsituation gegen Menschen einsetzen. Notwehr liegt vor, wenn es einen gegenwärtigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut gibt. Hilfst du anderen Personen, die angegriffen werden, nennt es sich Nothilfe, da darfst du es aber auch einsetzen. Notwehrmittel darf generell nur einsetzen, wenn die Verteidigungshandlung erforderlich und angemessen ist.

    Bei Pfefferspray gibt es aber noch etwas zu beachten: Auf diesem muss in Deutschland vermerkt sein, dass es zur Tierabwehr gedacht ist und es muss die entsprechenden Prüfnummern tragen. Ansonsten darf man es nicht so einfach bei sich führen. Auch dann dürfte man es aber in Notwehr einsetzen. ;o)

    Kommentar von typimanzug typimanzugtypimanzug

    und wird man da wirklich nicht bestraft?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Das hängt davon ab, ob eine Notwehrsituation vorgelegen hat, wie du dich gewehrt hast und ob du unter Umständen, wenn du dich bezüglich des vorliegens einer Notwehrsituation geirrt hast, den Irrtum vermeiden konntest.

    Generell kann man sagen: Wenn du angegriffen wirst darfst du dich wehren. Fliehen musst du nicht um dich wehren zu dürfen, ich persönlich würde das aber im Zweifel erstmal versuchen.

    Kommentar von velodog velodogvelodog

    Nach § 32 Abs. 1 StGb handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht die durch Notwehr geboten ist.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Wenn es wirklich Notwehr war nicht, zumindest in der Theorie. Recht haben und recht bekommen sind leider 2 verschiedene Dinge. Aber wenn du die notwehr beweisen kannst sollte das eigentlich kein problem sein.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Da hast du völlig recht. Aber gut, das ist eben in rechtlichen Fragen immer so.

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    Antwort von Nolti Nolti

    Kommt darauf an, was su als Notfall bezeichnest. Wenn dich Jemand bedroht und du sonst keine andere Möglichkeit siehst, um dich zu wehren, dann schon. Anderenfalls wäre es u.U. Körperverletzung

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ganz ehrlich: In einem Notfall wäre mir das vollkommen egal, ob ich das darf oder nicht! Ich würde es einfach machen - dafür ist der Selbsterhaltungstrieb dann doch zu stark ausgeprägt.

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    Antwort von Risengamer Risengamer

    Klar, sofern zur notwehr! denn das spray bringt ja auch keine tiere um! diese vertragen oft nur geringere dosen als menschen! DESHALB: Hinein in die Fresse, sollte dich jemand angreifen!

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    Antwort von outlawtrail outlawtrail

    Notwehrsituation voerausgesetzt - ja.

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    Antwort von Arya15 Arya15

    In einem wirklichen Nortfall darfst du dich so gut wie mit allem wehren. Das nennt man Notwehr und dafür kann diach auch niemand bestrafen!

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    Antwort von timosch29 timosch29

    mit pfeffersferspray gegen bären kannst du jemanden ersticken

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    Antwort von teudschlerer teudschlerer

    Genauso, wie man andere Waffen im Notfall gegen Menschen einsetzen darf, nur bedingt.

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    Antwort von raupepaul raupepaul

    Klar da würde ich dem jenigem alles in die Fresse sprühen lach!!!

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    Antwort von Qetan Qetan

    Im Notfall ja zur Verteidigung.

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    Antwort von turalo turalo

    In einer Notwehrsituation natürlich.

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