Hallo,also mein Freund und ich haben heute abend einen Besichtigungstermin in einer Wohnung, bei der ausgeschrieben war dass sie 65 qm hat. Ich habe da also angerufen und einen Termin ausgemacht, und dann meinte der Vermieter aber er wolle mich darauf hinweisen, dass in den 65 qm die Terrasse dabei sei und die Wohnung an sich nur ca 59 qm hat. Ist das denn rechtens? Darf man bei Berechnung der Wohnflächer einfach die Terrasse dazurechnen? Allerdings müsste die Terasse dann ja ca. 6 qm groß sein.. Das kommt mir schon etwas klein vor, oder wie seht ihr das? Darf man vielleicht nur einen Teil der Terrasse anrechnen lassen?Danke schonmal für eure Hilfe,LG, Cyara
Antworten (9)
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RosalliaRosallia
JA! Die terasse wird aber nur zur 50% angerechnet! Also bei angegebenen 6 m² sind es in wirklichkeit 12 m²......;-)
ist doch schön so ne große terasse, oder? ;-)
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Balkone und Terrassen dürfen zu 25 - 50 % ihrer Fläche zur Wohnfläche gerechnet werden.
Siehe Wohnflächenverordnung (WoFlV) § 4 Pkt. 4
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anitarianitari dass in den 65 qm die Terrasse dabei sei und die Wohnung an sich nur ca 59 qm
Dann müßte die Terrasse aber mindestens 12 m² groß sein (bei Anrechnung 50 %), bei Anrechnung zu 25 % 24 m² oder irgendwo dazwischen.
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lucky1988lucky1988 Hi! Musst du eigentlich bei jedem deinen Senf dazu schreiben? Es reicht doch, wenn du deine Meinung abgibst und gut! Du Kommentierst sogar deine eigene Antwort... Auch wenn du recht hast, wirkt das sehr besserwisserisch! Deine Antwort ist gut, keine Frage und mal jemanden zu kommentieren völlig ok, aber alle? Übertrieben...
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anitarianitari Hi! Musst du eigentlich bei jedem deinen Senf dazu schreiben?
Wenn ich es für nötig halte ja.
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gargamel111gargamel111 Und was ist daran nötig zu schreiben, wie groß die Terrasse ist? Glaubst Du, dass die anderen nicht in der Lage sind auszurechnen, wie groß die Terrasse sein müsste. Oder findest Du eine 12 qm Terrasse zu klein?
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jockljockl
Terreassen können bis zu 50% als Wohnfläche angerechnet werden. Hier müsste die Terrassenfläche also min. 12 qm sein.
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lucky1988lucky1988
soweit ich weiß zählt die Terasse/Balko zum 50 mit, das würde heißen deine Terasse wäre 12qm groß. Das ist wie bei Wohnraum mit Schräge. Nur bei einer Höhe von 1,5 m darf komplett mitgerechnet werden. Ab 1m 50 und alles unter 1 m zählt gar nicht, das das nicht als Wohnraum nutzbar ist.
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cyara2702cyara2702 Das mit den Schrägen war mir auch bekannt, aber dass Terrasse o.ä. da mit angerechnet werden dürfen war mir neu... dachte immer das müsste man extra als "Nutzfläche" erwähnen.. Danke für die Antwort :)
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anitarianitari Nur bei einer Höhe von 1,5 m darf komplett mitgerechnet werden. Ab 1m 50 und alles unter 1 m zählt gar nicht, das das nicht
Falsch.
Unter 1 m keine Anrechnung, ab 1 bis unter 2 m zu 50 % und ab 2 m zu 100 %
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FroggyKFroggyK
Ich glaube die darf zu 50% angerechnet werden. Also sollte sie 12 qm groß sein.
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dolgadolga
in der regel wird die halbe terasse zur mietfläche hinzugezogen
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jockljockl wirklich, wenn dann aber nur bis max. 50%.
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dolgadolga die hälfte ist ziemlich genau 50%
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lenzing42lenzing42
Eine Terrasse wird mit 50 % ihrer tatsächlichen Größe zur Wohnfläche zugerechnet.
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techfelixtechfelix
Die Wohnungsausschreibung ist noch kein Vertrag und der Vermieter hat dich auch gleich darauf hingewiesen. Deshalb ist es bis jetzt schon noch rechtens. 6m² für die Terrasse find ich allerdings nicht allzu klein. Du wirst es ja heute abend sehen.Letztlich entscheidet ihr euch ja nciht wegen 6 m² für oder gegen die Wohnung. Wie das rechtlich aussieht im Mietvertrag, was Wohnfläche genau ist, weiß ich allerdings leider auch nciht.
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cyara2702cyara2702 Ja klar, dass die Ausschreibung nicht als Vertrag gilt ist mir schon bewusst, aber ich hab mir halt gedacht wenn der in der Anzeige schon 65 qm schreibt dann wird das in dem Vertrag vielleicht auch so stehen.. und ich wollt mich einfach mal vorab informieren..
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anitarianitari 6m² für die Terrasse find ich allerdings nicht allzu klein.
Es darf nicht die gesamte Fläche angerechnet werden. Siehe meine Antwort. Demnach müßte die Terrasse mindestens 12 m² haben.
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VentyresVentyres
50% dürfen angerechnet werden, sobald die terasse einen festen boden hat und zu 3 seiten sichtschutz besteht
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anitarianitari und zu 3 seiten sichtschutz besteht
Davon steht nichts in der WoFlV
50% dürfen angerechnet werden
Maximal 50 %, minimal 25
Mit 12 m² kann ich mich schon eher anfreunden, ja ;-) Danke für die Antwort :)