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Darf man Terrasse an Quadratmeterzahl anrechnen?

Frage von cyara2702 cyara2702

Hallo,also mein Freund und ich haben heute abend einen Besichtigungstermin in einer Wohnung, bei der ausgeschrieben war dass sie 65 qm hat. Ich habe da also angerufen und einen Termin ausgemacht, und dann meinte der Vermieter aber er wolle mich darauf hinweisen, dass in den 65 qm die Terrasse dabei sei und die Wohnung an sich nur ca 59 qm hat. Ist das denn rechtens? Darf man bei Berechnung der Wohnflächer einfach die Terrasse dazurechnen? Allerdings müsste die Terasse dann ja ca. 6 qm groß sein.. Das kommt mir schon etwas klein vor, oder wie seht ihr das? Darf man vielleicht nur einen Teil der Terrasse anrechnen lassen?Danke schonmal für eure Hilfe,LG, Cyara

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rosallia Rosallia

    JA! Die terasse wird aber nur zur 50% angerechnet! Also bei angegebenen 6 m² sind es in wirklichkeit 12 m²......;-)

    ist doch schön so ne große terasse, oder? ;-)

    Kommentar von cyara2702 cyara2702cyara2702

    Mit 12 m² kann ich mich schon eher anfreunden, ja ;-) Danke für die Antwort :)

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Balkone und Terrassen dürfen zu 25 - 50 % ihrer Fläche zur Wohnfläche gerechnet werden.

    Siehe Wohnflächenverordnung (WoFlV) § 4 Pkt. 4

    http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=656

    Kommentar von anitari anitarianitari

    dass in den 65 qm die Terrasse dabei sei und die Wohnung an sich nur ca 59 qm

    Dann müßte die Terrasse aber mindestens 12 m² groß sein (bei Anrechnung 50 %), bei Anrechnung zu 25 % 24 m² oder irgendwo dazwischen.

    Kommentar von lucky1988 lucky1988lucky1988

    Hi! Musst du eigentlich bei jedem deinen Senf dazu schreiben? Es reicht doch, wenn du deine Meinung abgibst und gut! Du Kommentierst sogar deine eigene Antwort... Auch wenn du recht hast, wirkt das sehr besserwisserisch! Deine Antwort ist gut, keine Frage und mal jemanden zu kommentieren völlig ok, aber alle? Übertrieben...

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Hi! Musst du eigentlich bei jedem deinen Senf dazu schreiben?

    Wenn ich es für nötig halte ja.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Und was ist daran nötig zu schreiben, wie groß die Terrasse ist? Glaubst Du, dass die anderen nicht in der Lage sind auszurechnen, wie groß die Terrasse sein müsste. Oder findest Du eine 12 qm Terrasse zu klein?

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    Antwort von jockl jockl

    Terreassen können bis zu 50% als Wohnfläche angerechnet werden. Hier müsste die Terrassenfläche also min. 12 qm sein.

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    Antwort von lucky1988 lucky1988

    soweit ich weiß zählt die Terasse/Balko zum 50 mit, das würde heißen deine Terasse wäre 12qm groß. Das ist wie bei Wohnraum mit Schräge. Nur bei einer Höhe von 1,5 m darf komplett mitgerechnet werden. Ab 1m 50 und alles unter 1 m zählt gar nicht, das das nicht als Wohnraum nutzbar ist.

    Kommentar von cyara2702 cyara2702cyara2702

    Das mit den Schrägen war mir auch bekannt, aber dass Terrasse o.ä. da mit angerechnet werden dürfen war mir neu... dachte immer das müsste man extra als "Nutzfläche" erwähnen.. Danke für die Antwort :)

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Nur bei einer Höhe von 1,5 m darf komplett mitgerechnet werden. Ab 1m 50 und alles unter 1 m zählt gar nicht, das das nicht

    Falsch.

    Unter 1 m keine Anrechnung, ab 1 bis unter 2 m zu 50 % und ab 2 m zu 100 %

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    Antwort von FroggyK FroggyK

    Ich glaube die darf zu 50% angerechnet werden. Also sollte sie 12 qm groß sein.

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    Antwort von dolga dolga

    in der regel wird die halbe terasse zur mietfläche hinzugezogen

    Kommentar von jockl jockljockl

    wirklich, wenn dann aber nur bis max. 50%.

    Kommentar von dolga dolgadolga

    die hälfte ist ziemlich genau 50%

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Eine Terrasse wird mit 50 % ihrer tatsächlichen Größe zur Wohnfläche zugerechnet.

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    Antwort von techfelix techfelix

    Die Wohnungsausschreibung ist noch kein Vertrag und der Vermieter hat dich auch gleich darauf hingewiesen. Deshalb ist es bis jetzt schon noch rechtens. 6m² für die Terrasse find ich allerdings nicht allzu klein. Du wirst es ja heute abend sehen.Letztlich entscheidet ihr euch ja nciht wegen 6 m² für oder gegen die Wohnung. Wie das rechtlich aussieht im Mietvertrag, was Wohnfläche genau ist, weiß ich allerdings leider auch nciht.

    Kommentar von cyara2702 cyara2702cyara2702

    Ja klar, dass die Ausschreibung nicht als Vertrag gilt ist mir schon bewusst, aber ich hab mir halt gedacht wenn der in der Anzeige schon 65 qm schreibt dann wird das in dem Vertrag vielleicht auch so stehen.. und ich wollt mich einfach mal vorab informieren..

    Kommentar von anitari anitarianitari

    6m² für die Terrasse find ich allerdings nicht allzu klein.

    Es darf nicht die gesamte Fläche angerechnet werden. Siehe meine Antwort. Demnach müßte die Terrasse mindestens 12 m² haben.

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    Antwort von Ventyres Ventyres

    50% dürfen angerechnet werden, sobald die terasse einen festen boden hat und zu 3 seiten sichtschutz besteht

    Kommentar von anitari anitarianitari

    und zu 3 seiten sichtschutz besteht

    Davon steht nichts in der WoFlV

    50% dürfen angerechnet werden

    Maximal 50 %, minimal 25

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