Als ich vor ein paar Tagen mal das Taxi zu einem Freund genommen habe, ist mir aufgefallen, dass der Taxifahrer einen sehr komplizierten (und nicht den kürzesten) Weg genommen hat. Deshalb musste ich 1,20 Euro mehr bezahlen als ich sonst normalerweiße immer bezahle. Darf man Taxifahrern dann weniger Geld geben, wenn man weiß, dass sie nicht den kürzesten Weg genommen haben und einen Umweg gemacht haben?
Darf man Taxifahrer weniger Geld geben, wenn sie nicht den kürzesten Weg genommen haben?
Antworten (12)
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4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
sluginslandsluginsland
Einmal kurz bei der Taxiinnung anrufen. Das hilft. Die sind daran interessiert, schwarze Schafe "auszumustern". Bedenke aber, dass der kürzeste Weg nicht immer der sinnvollste sein muss. Mir haben die mal einen Gutschein geschickt. Der hatte aber wirklich mächtig übertrieben. (der Weg vom Deutschen Theater zur Münchner Freiheit führt meines Wissens nicht am Olympiaturm vorbei)
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2Antwort von
domchefdomchef
du mußt den angegebenen fahrpreis zahlen; der ist verbindlich.
falls du nachweisen kannst, das der fahrer in betrügerischer absicht einen längeren weg genommen hat kannst du ihn anzeigen wegen betruges.
aber vielleicht war ja auf der anderen strecke gerade ein grosser unfall, stau??? -
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Moewe58 Ich habe 20 Jahre Taxi gefahren , wenn ich mal versehentlich falsch gefahren bin , und die Gäste mich darauf aufmerksam machten , habe ich gesagt ok, wieviel bezahlen sie sonst , und habe dann nur diesen Fahrpreis kassiert , für 1,20 € würde ich mich garnicht aufregen , das kostet nur zeit und nerven .
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rrshuttle der taxifahrer muß den kürzesten weg nehmen. allerdings wenn dort viele ampeln und dergleichen sind fahr ich nen anderen, der vom preis aufs selbe raus kommt. wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kennzeichen und ornungsnummer notieren und bei der innung anrufen. allerdings hast die 1,20 dann wahrscheinlich vertelefoniert. im einfachsten fall den fahrer fragen warum, oder draufhinweisen, dass der grade eingeschlagene weg nicht der kürzeste ist. wenn ne plausieble antwort kommt, stau / unfall is ok. wenn nicht-innung!
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AngelripperAngelripper
Man muss nicht immer gleich eine betrügerische Absicht vermuten. Oft reicht eine kleine Frage schon aus um den Grund zu erfahren. Taxen haben z.b. aktuelle Verkehrsinfos. Vielleicht hat es dort gerade einen Unfall gegeben, oder die Strasse ist zeitweise gesperrt oder der Fahrer kennt einfach einen "besseren" Weg aufem man zügiger vorran kommt, weniger Ampeln z.B. Frag doch einfach warum er diesen und nicht den von Dir erwarteten Weg nimmt. Den Preis musst Du allerdings zahlen, wenn DU nicht den Mund auf machst. In Italien wollte uns ein Taxifaher gerne eine "Touristenfahrt" andrehen. Als wir ihn drauf aufmerksam gemacht haben, dass wir hier eine Wohnung haben und uns sehr gut auskennen, hat er uns nach Hause gefahren und wollte kein Geld haben, da er wusste das wir ihn ertappt hatte
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MorrrpheusMorrrpheus
Du musst den Fahrer gleich darauf ansprechen! Ansonsten gilt, dass der Fahrer angewiesen ist, den wirtschaftlichsten Weg zu wählen und nicht unbedingt den kürzesten!
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SmashSmash
Nein, da muußte Du ihm schon gleich sagen, wo der fahren soll. Im Nachhinein ist das nicht klären. Vielleicht war da ein Stau und er hat es nur gut gemeint.
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DiamondTouchful Ich würde ihn darauf aufmerksam machen, und vll sogar sagen, dass ich das nächste Mal ein anderes Taxiunternehmen rufen werde.
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Synapse22Synapse22
Du darfst ihn sogar Anzeigen deswegen! Da er seine Dienstleistung an dich nicht zu 100 % erfüllt hat!
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20041991sexy20041991sexy
erkundige dich mal beim anwalt oder so, ist ne komplizierte sache
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AbbyLeinAbbyLein Ein Anwalt? Wegen 1,20 Euro ??
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domchefdomchef was ist daran kompliziert?
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LousylLousyl
nein darf man nicht ,das ist dem taxifahrere überlassen welchen weg er nimmt ,meist fahren die nach navi und dort sind nicht immer die kürzesten weg gespeichert
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JeanRuttiJeanRutti der taxifahrer ist vepflichtet den kürzeren weg zu nehmen,
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Synapse22Synapse22 ????
Taxifahrer sind laut Personenbeförderungsrecht zur Wahl der kürzesten Strecke verpflichtet.
Bei leisesten Zweifeln an der Auswahl der Route bei Verbänden oder bei der Taxibehörde beschweren!