In der Fahrschule habe ich gelernt, dass man nur mit Ablendlicht bzw. Fernlicht fahren darf. Nun muss man ja tagsüber in Deutschland überhaupt kein Licht einschlaten, sofern die Helligkeit ausreichend ist. Dann wäre doch Standlicht besser als gar kein Licht. Ist das zulässig?
Antworten (14)
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3Antwort von
ToDieForToDieFor
Kannst du machen. Es kostet dich nur Energie deiner Batterie, aber keine Strafe.
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1Antwort von
DonRamonDonRamon
Du darfst mit Standlicht fahren, es ist sogar schon darüber diskutiert worden, das zur Pflicht zu machen, wie in den Skandinavischen Ländern. Da geht das Standlicht automatisch an, sobald der Zündschlüssel umgedreht wird. Solltest du allerdings zur "tifer-härter-breiter" Fraktion gehören: Farbige Standlichtbirnen sind im Bereich der StvzO verboten! Die Nebelscheinwerfer sind eh tabu, solange kein Nebel herrscht und innerorts sowieso.
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1Antwort von
BenjyBenjy
Das kannst Du tun. Es ist nicht falsch. Allerdings kannst Du der Polizei negativ ins Auge fallen, wenn Du mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fährst. Das kostet...
Kommentar von
egarfegarf Ja klar, denn wenn die Nebelscheinwerfer benötigt werden, ist die Sicht so schlecht, dass auch Abblendlicht erforderlich ist. Dann ist Standlicht auf jeden Fall verboten. Und wenn die Sicht gut ist, dürfen auch keine Nebelscheinwerfer verwendet werden.
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1Antwort von
OubyiOubyi
Da gibt es ausnahmsweise mal einen eindeutigen Satz in einem Gesetz (StVO):
"Das Fahren mit Standlicht ist verboten"Kommentar von
egarfegarf Aber sieh dir mal den Link von bitmap an. Daraus schließe ich, dass fahren mit Standlicht nur während der Dauer der Beleuchtungspflicht verboten ist. Also müsste es doch tagsüber bei ausreichender Sicht erlaubt sein. Oder?
Kommentar von
OubyiOubyi Zitat aus diesem Link:
"In §17 Abs.2 STVO steht ja: " Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."" Das ist es was ich meine!!!Kommentar von
egarfegarf Nach dem Gesetzestext hast du recht. Aber in der Kommentierung von Hentschel ist vom "Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht" die Rede. Und die Kommentierung erläutert, was mit dem Gesetzestext gemeint ist. Aber natürlich kann auch mal der Kommentar daneben liegen. Endgültig werden wir es heute nacht wohl nicht mehr lösen.
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KrabbenkutterKrabbenkutter
NEIN!
Deshalb heißt es ja STAND-Licht. FAHR-Licht ist was anderes.
Und "cool" ist das schon gar nicht, genauso wie ohne Nebel mit Nebelscheinwerfern fahren. -
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Jens1972Jens1972
Ich wüsste nicht, dass man normalerweise mit Fernlicht fahren darf. Aber ich meine entweder Abblendlicht oder aus. Standlicht ist - wie der Name sagt - zum Stehen da...
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egarfegarf Klar darf man mit Fernlicht fahren, sofern dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet bzw. irritiert werden. Warum sollte es sonst überhaupt Fernlicht geben?
Kommentar von
Jens1972Jens1972 Außerorts darf man's...
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1Antwort von
steffiHobbylossteffiHobbylos
Standlicht wird nur im STAND benutzt! Wenn du damit fährst-irritierst du die anderen Autofahrer!
Kommentar von
KaffeesatzKaffeesatz Ja, das ist wahnsinnig irritierend. So sehr, dass ich bereits unzählige Male die Kontrolle über meinen Wagen verloren habe. Ich hoffe die Ironie kommt durch.
Kommentar von
ToDieForToDieFor Dann meide besser Skandinavien, dort wird sogar selten abgeblendet bei Gegenverkehr.
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anqelinajollyanqelinajolly
wenn Du in Schweden wohnst, ja ;-P
Kommentar von
egarfegarf Ich hatte nach den Verhältnissen in Deutschland gefragt.
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Soz60Soz60
in manchen ländern ein muß! ...
Kommentar von
egarfegarf Ich hatte nach den Verhältnissen in Deutschland gefragt.
Da du ja fährst, wird die Batterei sowieso geladen, dann kostet es auch keine Energie!