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Darf man "Tactical Nuclear Penguin Beer" an Jugendliche über 16 abgeben?

Frage von Spence Spence

Hallo, falls ihr das Bier nicht kennt:

http://www.brewdog.com/tacticalnuclearpenguin.php

Das Bier hat zwar 32% Volumenanteil Alkohol, es ist jedoch kein Branntwein enthalten. Läuft das entsprechend rechtlich auch unter "Bier"? Der hohe Alkoholanteil wird durch wiederholtes Einfrieren und Abschöpfen erhalten soweit ich weiß, falls das von Belang ist.

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Antworten (3)

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    Antwort von Biergartler Biergartler

    Natürlich ist das ein Problem da es sich um hochprozentigen Alkohol handelt. Das das ganze unter der Bezeichnung Bier läuft tut nix zur Sache. Ganz abgesehen davon würde ich dieses eklige Gesöff sowieso nicht trinken, ganz egal ob Volljährig oder nicht...http://www.biergartler.de/2009/12/05/starkstes-bier-der-welt/

    Kommentar von Spence SpenceSpence

    Das Jugendschutzgesetz geht aber nicht nach Alkoholgehalt, sondern ob Branntwein enthalten ist oder nicht. So wie ich den beschriebenen Prozess verstehe, findet keine Destillation statt.

    Was dein komischer Link soll verstehe ich übrigens nicht. Erstmal kann das kein Mensch lesen, und Qualität oder Geschmack des Bieres werden gar nicht erwähnt. Man muss es eben eher wie einen Whisky trinken.

    Kommentar von support28 support28support28

    Liebe/r Biergartler,

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    Vielen Dank für Dein Verständnis.

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    Amelie vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    In §9 JuSchG wird nur von Branntwei gesprochen, also denke ich mal es gibt kein Problem.

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    Antwort von Rezzurection Rezzurection

    Da es sich um Bier handelt, sehe ich da garkeine Probleme ...

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