darf man das ? also Tshirts verkaufen, wo man zb draufschreibt "i love justin bieber" oder ähnliches? Halt ohne den Original Schriftzug/Logo zu verwenden.
Darf man T-Shirts verkaufen mit Namen drauf wie Justin Bieber, Tokio Hotel etc.?
Antworten (10)
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2Antwort von
stelaristelari
Hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun - nicht im entferntesten!
Wenn es um Namen, Marken oder Logos geht ist immer das Markenrecht involviert - da weder namen, Marken noch Logos durch das UrhG geschützt sind.
Grundsätzlich gilt - ist eine Marke beim DPMA eingetragen, dann benötigt man eine Lizenz. egal was man wie wo warum damit machen möchte.
Wer Lust dazu hat, der darf gerne mal selbst recherchieren beim DPMA http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger und gibt Tokio Hotel ein (Az.Nr. 006804231) und dann mal in das Dienstleistungsverzeichnis schauen... da steht dann alles was man nicht ohne Genehmigung verwenden darf.
Für Fönwelle Bieber - eigentlich Bieber Time Holdings, LLC c/o Myman Abell, Fineman, Fox, et al. 11601 Wilshire Bldv., Suite 2200 Los Angeles, California 90025 ESTADOS UNIDOS (DE AMÉRICA), US der als Wortmarke eingetragen ist ist das ganze noch recht überschaulich...
- Klasse(n) Nizza 09: Bespielte Platten, Bänder und herunterladbare audiovisuelle Medien mit Musikdarbietungen, Musikvideos, Musik, dramatischen und Theateraufführungen; herunterladbare elektronische Publikationen;Behältnisse zum Tragen von Computern;Halterungen für Mobiltelefone;Computertaschen, Tragebehältnisse und Zubehör für tragbare elektronische Geräte, einschließlich Mobiltelefonen.
- Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse; Magazine; Broschüren;Waren aus Papier, einschließlich Schreibwaren, Notizbüchern, Notizbuchumschlägen, Postern, Karten, Postkarten, Andenken, nämlich Alben, Fotografien, Postern, Papierfigurinen, Postkarten und Aufklebern, Schreibstiften und Bleistiften.
- Klasse(n) Nizza 18: Leder und Lederimitationen; Reise- und Handkoffer; Handtaschen; Taschen und Beutel; Rucksäcke; Geldbörsen; Brieftaschen; Regenschirme; Gepäckstücke.
- Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen und Bekleidung.
- Klasse(n) Nizza 28: Spielzeug, Spiele, Spielsachen; Action-Figuren; Turn- und Sportartikel.
- Klasse(n) Nizza 41: Unterhaltungsdienstleistungen;Unterhaltungsdienstleistungen, nämlich Durchführung von Live-Darbietungen mit Musik; Musikproduktionen; Videoproduktion;Auftritte eines Prominenten;Durchführung von Ausstellungen mit Musik- und Theaterdarbietungen;Schreiben von Liedern für Dritte; Fanklubdienste;Betrieb von Websites im Bereich Informationen über Musik, Prominente und Unterhaltung;nicht herunterladbare Online-Veröffentlichungen.
nur - sein Eintrag hat einen Haken! Erlangte Unterscheidungskraft = Nein... heißt, es könnte rein theoretisch ein andere Justin Bieber gemeint sein auf deinem T-Shirt!
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1Antwort von
Odysseus247Odysseus247
Nein, aber du kannst sie alternativ als Putzlumpen, Schmierlappen oder Fussabtreter gebrauchen.
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1Antwort von
OptikMafiaOptikMafia
Das darfst du.
Quickfinger es gibt mehrere Menschen auf dieser Welt die Justin Bieber heißen, ob dus glaubst oder nicht.
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1Antwort von
QuickfingerQuickfinger
Nein, das darfst du nicht ohne Zustimmung. Wie würdest du es finden, wenn jemand deinen Namen auf diese Art verkauft, ohne dass du etwas davon hast?
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0Antwort von
KnarffKnarff
Lass dir von den Leuten, die hier sagen "es gibt ja so viele Biebers auf der Welt", nichts einreden.
Die eine Sache ist die: ja, natürlich kannst du so etwas produzieren lassen und versuchen zu verkaufen. Daran wird dich ziemlich sicher keiner erstmal hindern.
Aber wenn dann das Management von ihm oder seine Plattenfirma - Universal Music - darauf aufmerksam werden wird, hast du sehr flott eine fette Abmahnung am Hals, weil: sicher gibt es Tausende Justin Biebers, aber dass du ausgerechnet mit diesen Nobodies die T-Shirts verkaufen kannst, das wird dir keiner abnehmen. Normal haben auch gerade bei solchen aktuellen Stars die Firmen das Internet und Umfeld besonders im Monitoring.
Glaube mir, der Streitwert alleine schon wird sehr hoch sein, weil das dann bei dir auch noch als gewerblicher Hintergrund gewertet werden wird (Verkauf ist gewerblich!), ich vermute zwischen 100000 bis 200000 Euro. Solch einen Streitwert wirst du wohl in der Abmahnung erwarten können, und nach diesem Streitwert richtet sich dann die Gebühr, welche du an den Rechtsanwalt zu zahlen hast. Unter tausend Euro läuft da dann gar nichts, es kann aber auch durchaus höher sein, ich denke im Bereich 1000-2000 Euro ist durchaus realistisch.
Natürlich kannst du es probieren, ich bin mir sicher, dir wird dann über kurz oder lang eine Abmahnung ins Haus flattern, die es in sich haben wird. Natürlich kann man es dann darauf ankommen lassen und die Abmahnung ignorieren, um es zum Prozess kommen zu lassen. Der wird dann noch um einiges teurer werden als die Abmahnung, du wirst ziemlich sicher unterliegen und selbst wenn du in der ersten Instanz Recht bekommen würdest (unwahrscheinlich!), hat der Prozessgegner viel mehr Geldmittel übrig, in den nächsten Instanzen zu klagen als du.
Also: Finger weg ohne vorher nach einer Lizenz zu fragen!!!
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Tesslof mal ganz davon abgesehen, glaubst du das kauft jemand? :D
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SchafschafSchafschaf
MIt Justin Bieber und Tokio Hotel als Beispiel kann ich darauf leider keine ernste Antwort geben ... ;)
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Vladi99 wenn es dir gehört,sicher.Warum denn nicht.
Super Antwort!