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darf man sonntags rasen mähen?

Frage von camillo camillo

ist das laut Gesetz erlaubt?

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Antworten (9)

  • 11
    Antwort von solf1 solf1

    Hier bei uns ist es verboten! Am 7.Tage sollst du ruhen...!! Was ich auch als sehr sinnvoll erachte! Die Frage war allerdings überfällig.. Gruss Solf

  • 8
    Antwort von kanadu kanadu

    Der Sonntag gehört zu den Ruhezeiten, wie auch die Mittagszeit zwischen 13:00 - 15:00 Uhr, in der vermeidbare Lärmbelästigung, wie Rasenmähen oder Schlagbohren untersagt ist. mfg, kanadu

  • 6
    Antwort von tradaix tradaix

    Gemäss 8. Verordnung zur Durchführung des BImSchG vom 13. Juli 1992 (sogenannte Rasenmäher-Verordnung) gelten für motorbetriebene Rasenmäher Verbotzeiten. Werktags von 19:00 bis 7:00 sowie Sonn-/Feiertags. Abweichend werktags 22:00 bis 7:00, wenn der Schallpegel kleiner 88 dB beträgt. Ausweitende Regelungen per Kommunalverordnung (bsp. 12:00 bis 15:00) sind zulässig.

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    Wo kein Kläger, da keine Anklage

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    @Xiphoid: Frage bezieht sich auf Gesetz. In der Praxis lässt sich Vieles anders handhaben.

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    Na also, aber wer so eine Frage stellt, hat doch bestimmt auch selbiges vor,Oder?

  • 5
    Antwort von Mimi081 Mimi081

    Wenn Du einen Hand-Rasenmäher (ohne Motor) benutzt und es Dich nicht stört (hinterm Haus habe ich das auch schon gemacht(sportliche Betätigung)), daß man Dich dabei beobachtet, kannst Du es tun. Uns würden die Nachbarn schön blöd angucken, da alles zur Kirche latscht, die in unserer Straße ist.

  • 4
    Antwort von Xiphoid Xiphoid

    Wenn du dir mit deinen Nachbarn einig bist dann tu was du nicht lassen kannst. Bei uns funktioniert das gut.

  • 3
    Antwort von kiramarie kiramarie

    Genauso, wie Tradaix schon schrieb, hab ich es vor kurzem in der Zeitung gelesen. Sicher kann man sich mit den Nachbarn diesbezüglich einigen, bei uns wäre bestimmt keiner der meckern würde. Aber ich würde Sonntags doch darauf verzichten,denn nicht nur die links und rechts angrenzenden Nachbarn hören den Lärm, sondern auch weiter entfernte u. ich finde, der Sonntag sollte schon zum Ruhetag gehören.

  • 3
    Antwort von sonne55 sonne55

    NEIN, gilt als ruhestörung!

  • 2
    Antwort von kbra01 kbra01

    Im Zweifelsfalle ruf mal Deine örtliche Polizeidienststelle an. Dort erfährst Du, wie genau es in Deinem Wohnort, Wohnumfeld gehandhabt wird, und ob schon mal Anzeigen deswegen vorlagen und deswegen Einsätze gefahren werden mußten. Die kommen sonst nämlich vielleicht mal beim sonntäglichen "Rasenmähvergnügen" vorbei, dann ist es aber zu spät. Die Polizei - Dein Freund und Helfer.

  • 0
    Antwort von Selbst Selbst

    Hallo camillo,

    nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes dürfen "an Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer nicht eingesetzt werden. [siehe: Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung]

    Andere Geräte, wie Laubsammler, Laubbläser, Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider, dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden".

    Mit nicht motorbetriebenen Geräten (Grasschere, Spindelmäher) kannst Du auch außerhalb der Zeiten den Rasen trimmen – ist ja dein Hobby, nicht wahr? Also keine Arbeit! :o)

    Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de

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