ist das laut Gesetz erlaubt?

Hier bei uns ist es verboten! Am 7.Tage sollst du ruhen...!! Was ich auch als sehr sinnvoll erachte! Die Frage war allerdings überfällig.. Gruss Solf

Der Sonntag gehört zu den Ruhezeiten, wie auch die Mittagszeit zwischen 13:00 - 15:00 Uhr, in der vermeidbare Lärmbelästigung, wie Rasenmähen oder Schlagbohren untersagt ist. mfg, kanadu

Gemäss 8. Verordnung zur Durchführung des BImSchG vom 13. Juli 1992 (sogenannte Rasenmäher-Verordnung) gelten für motorbetriebene Rasenmäher Verbotzeiten. Werktags von 19:00 bis 7:00 sowie Sonn-/Feiertags. Abweichend werktags 22:00 bis 7:00, wenn der Schallpegel kleiner 88 dB beträgt. Ausweitende Regelungen per Kommunalverordnung (bsp. 12:00 bis 15:00) sind zulässig.
Xiphoid am 17. September 2007 16:47 Wo kein Kläger, da keine Anklage

Wenn Du einen Hand-Rasenmäher (ohne Motor) benutzt und es Dich nicht stört (hinterm Haus habe ich das auch schon gemacht(sportliche Betätigung)), daß man Dich dabei beobachtet, kannst Du es tun. Uns würden die Nachbarn schön blöd angucken, da alles zur Kirche latscht, die in unserer Straße ist.

Wenn du dir mit deinen Nachbarn einig bist dann tu was du nicht lassen kannst. Bei uns funktioniert das gut.
Genauso, wie Tradaix schon schrieb, hab ich es vor kurzem in der Zeitung gelesen. Sicher kann man sich mit den Nachbarn diesbezüglich einigen, bei uns wäre bestimmt keiner der meckern würde. Aber ich würde Sonntags doch darauf verzichten,denn nicht nur die links und rechts angrenzenden Nachbarn hören den Lärm, sondern auch weiter entfernte u. ich finde, der Sonntag sollte schon zum Ruhetag gehören.
Im Zweifelsfalle ruf mal Deine örtliche Polizeidienststelle an. Dort erfährst Du, wie genau es in Deinem Wohnort, Wohnumfeld gehandhabt wird, und ob schon mal Anzeigen deswegen vorlagen und deswegen Einsätze gefahren werden mußten. Die kommen sonst nämlich vielleicht mal beim sonntäglichen "Rasenmähvergnügen" vorbei, dann ist es aber zu spät. Die Polizei - Dein Freund und Helfer.