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Darf man so schnell ein Inkassounternehmen einschalten?

Frage von SadOne SadOne

Hallo,

folgender Fall: Habe bei einem sehr bekannten Onlineversandhaus über einen Anbieter einen Artikel erworben und auch erhalten. Habe aber dummerweise total vergessen, das das Konto z.d. Zeitpunkt nicht genug gedeckt war. Heut ist es mir aufgefallen und ich habe vor, den fälligen Betrag so schnell wie möglich einzuzahlen (bin ja kein Schlendrian!). Leider wurde ich letzte Nacht seitens des Versandhauses schon mit einer Mail beehrt, das sie mangels Deckung nicht abbuchen konnten und schon (!) ein Inkasso - und Mahnungsunternehmen beauftragt haben, die den weiteren Kontakt aufnehmen sollen. Meine Frage: Ist das in Ordnung? Dürfen sie so verfahren? Was passiert wenn sich das Datum meiner Nachzahlung mit plötzlichen Forderungen des Inkassounternehmens überschneidet? Ich finde es, gelinde ausgedrückt schon eine Frechheit ...

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Antworten (8)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Ja das darf man. Wenn sich die zahlung mit der Forderung überschneidet, wäre zu prüfen, ob bei beauftragung des IB bereits Verzug vorlag

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    Antwort von warmduscher warmduscher

    sicher dürfen die das!

    Kommentar von SadOne SadOneSadOne

    Ich kenne es so, das erstmal eine schriftliche Zahlungsaufforderung bzw Zahlungserinnerung geschickt wird ... habe sowas bei keiner Firma erlebt.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    dafür gibt es keine Rechtsgrundlage..das ist Goof-Will

    Kommentar von jackian jackianjackian

    geschiht auf kulanz des anbieters. keiner is verpflichtet,dich daran zu errinern dass da noch ne offene forderung is

    Kommentar von SadOne SadOneSadOne

    ok.

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    Antwort von newcomer newcomer

    wenn sie bei jedem nichtzahler viel Geduld aufbringen müssen, wären sie längst konkurs

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    Antwort von Shark Shark

    Wenn sich die Zahlung mit der Forderung überschneidet ist das Schreiben als Gegenstandslos an zu sehen. Beschreibe jedoch bitte dem Inkassounternehmen dein Fopa und sicher werden sie es einstellen.

    Kommentar von SadOne SadOneSadOne

    Was meinst Du mit "Fopa" ;)?

    Kommentar von SadOne SadOneSadOne

    Fauxpas?

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    Antwort von maspick maspick

    Ich tippe auf Amazon. Die machen alles schnell: Versand, Abbuchung. Eigentlich sollte man das wissen. Ich finde es rechtens: wenn man was bestellt, dann MUSS man dafür sorgen, dass es auch bezahlt wird. Wenn das so die Abmachung war. Man kann übrigens bei denen auch per Rechnung zahlen. Immer vorausgesetzt, es handelt sich um Amazon. Ebay wird auch leicht grantig, hat meine Tochter am eigenen Leib erfahren.

    Kommentar von SadOne SadOneSadOne

    Wenn man den fälligen Betrag dann schnellstmöglich aufs Konto einzahlt, dürfte doch nichts weiter passieren? Oder wie sieht das aus?

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    Antwort von jackian jackian

    klar dürfen die das. aber schcik denen ne mail dass du montag überweistund du es einfach nur vergessen hast.. .:-)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    zwischen der Tatsache, dass du das frech findest und der der Tatsache, dass das Versandhaus im Recht ist liegen Welten

    und selbst dann..die bekannten Versandhäuser mahnen mindest 3 x bevor sie den großen Hammer nehmen.. da musst du jetzt durch mit allen Konsequenzen..

    Kommentar von SadOne SadOneSadOne

    Ja, wenn es eine Mahnung wäre. Sie haben mich nicht mal dran erinnert, sondern sofort die Sache einem Inkassounternehmen übergeben ... Das ich zahlen muss ist ja klar, hatte ich ja vor.

    Kommentar von maspick maspickmaspick

    Bei Online-Versandhäusern ist das anders.

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    Antwort von ToDieFor ToDieFor

    Frechheit siegt! Gib nach und zahle. Du hast eh keine Chance.

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