darf man...einen radweg in beide richtungen benutzen, wenn auf beiden strassenseiten einer vorhanden ist? oder muss ich immer in fahrtrichtung der autos fahren?
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pdeleuwpdeleuw
Das wird von § 2 Abs. 4 der StVO geregelt:
"(4) [...] Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist [...]."
Zeichen 237, 240, 241 sind die bekannten blauen Radwegschilder.
Das von Meelia gezeigte Schild findet man nur in seltenen Fällen. Ein solches Schild kann am Radweg stehen, wenn er in beide Richtungen benutzt werden darf. Das ist ein Zusatzschild, das streng genommen nur zusammen mit einem Hauptschild stehen darf. Deshalb findet man es z.B. bei Einbahnstraßen, in denen Radfahrer im Gegenverkehr fahren dürfen oder aber an Radwegen auf der rechten Seite um anzuzeigen, dass Radfahrer entgegenkommen können.
Maßgeblich ist also, dass der Radweg von der Seite, von der Du ihn benutzen möchtest, mit einem blauen Radwegschild ausgeschildert ist.
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3Antwort von
outfreynoutfreyn
Nur wenn er explizit für beide Richtungen freigegeben ist. Ansonsten musst Du den rechtsseitigen Radweg benutzen; andernfalls (auf dem linken Radweg) bekommst Du im Falle eines Unfalls mindestens eine Teilschuld.
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marcopolo79marcopolo79
Die Rechtslage wurde hier schon dargestellt. Vll. noch ein Wort zum Sinn der Regelung:
1) Die Radwege sind nicht immer breit genug, damit zwei Räder nebeneinander gefahrlos vorbeifahren können. Zugleich muss noch eine Gefährdung von Fussgängern ausgeschlossen werden.
2) Es geht um Unfallverhütung. Es ist manchmal für den Autofahrer schlicht unmöglich immer nach links und rechts zu schauen, ob da irgendwo nen Radler herkommt. Daher macht es schon Sinn, dass Radwege grds. nur in eine Richtung befahren werden dürfen. So muss der Autofahrer immer nur nach links schauen.
Hat also alles seinen Sinn und dient im Ergebnis der Verkehrssicherheit und vor allen Dingen der Gesundheit der Radler. Das es unpraktisch ist, steht außer Frage. Die vielen Einbahnstraßen sind für Autofahrer aber genauso unpraktisch wie die Verkehrsführung in der ein oder anderen Stadt. Da muss man eben durch. Es ist auch unpraktisch, dass ich auf einer Hauptstraße morgens um drei an einer Ampel halten muss, die Fussgängern den Weg zur U-Bahn ermöglichen soll, obwohl um die Uhrzeit keine Bahn mehr fährt. Aber drüber fahren darf ich trotzdem nicht. Auch nicht langsam. Nervig? Sicherlich. Sinn? Nö. Gibts Ärger für mich? Und wie.
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MeeliaMeelia
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glockenwindeglockenwinde
Grundsätzlich ist es wie beim Autofahren, also jeweils auf einer Seite. Ist aber nur einer fürs Rad fahren zugelassen, können oder müssen beide Richtungen auf einem Weg benutzt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dann geboten, besonders wenn noch Fußgänger darauf gehen.
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WassernassWassernass
Zu meiner Zeit gab es in der Grundschule noch eine Radfahrprüfung. Scheint heute wohl nicht mehr so zu sein. Man darf einen Radweg nur in Fahrtrichtung rechts verwenden, genau wie Autos nur auf der rechten Straßenseite fahren dürfen.
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MidgardenMidgarden
Wenn beidseitig Radfahrwege sind, hat das schon einen Sinn - oder fährst Du auf der Autobahn auch auf allen Spuren in beide Richtungen? ;-)
Kommentar von
kaiserschnittekaiserschnitte ist im alltag nur etwas umständlich, vor allem, wenn nur auf der einen seite die läden etc. sind. aber wird wohl so sein.
Kommentar von
marcopolo79marcopolo79 umständlich ist es für die Autofahrer auch. Das kann nicht das Argument sein.
ich ahnte es...