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Darf man sich zu Hause ein Home-Office einrichten, ohne den Vermieter zu fragen?

gefragt von Hollock am 25.07.2009 um 23:48 Uhr

Wenn man sich selbständig macht und das Büro zu Hause hat, muss das der Vermieter genehmigen? Oder kann man das einfach machen?


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anonym
beantwortet von Warpath am 25. Juli 2009 23:49
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Ich würde dem Vermieter schon Bescheid geben. Vor allem, wenn du auch Kundenverkehr hast, da sich da andere Mieter gestört fühlen könnten. Aber verbieten kann er es dir normalerweise nicht.


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romeo27
beantwortet von romeo27 am 25. Juli 2009 23:48
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Das darfst du einfach machen !

Kommentar von guterwolf am 26. Juli 2009 00:01

ja klar darf man - so lange nicht 20 Kunden jeden Tag kommen - kein Problem..


rree3346
beantwortet von rree3346 am 25. Juli 2009 23:48
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Ich glaube nein.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 25. Juli 2009 23:48
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Vermieter fragen, weil in manchen Wohngebieten ist es verboten.

Kommentar von guterwolf am 26. Juli 2009 00:02

nee, home-office nicht.

Kommentar von chicaBlue am 26. Juli 2009 15:07

Für gewerbliche Nutzung kann es verboten sein.


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 25. Juli 2009 23:49
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Das kannst du einfach machen.


kieljo
beantwortet von kieljo am 25. Juli 2009 23:49
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Wenn Du keinen Publikumsverkehr hast, hat das den Vermieter nicht zu interessieren.


anonym
beantwortet von Reanne am 25. Juli 2009 23:49
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wenn nicht haufenweise Kunden kommen, ja.


anonym
beantwortet von flori87 am 25. Juli 2009 23:56
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das büro darf man einfach machen, aber nur solange man keinen kundenverkehr hat. ob man das gewerbe auch einfach auf die privat adresse anmelden darf, weiß ich nicht, würde mich aber auch mal interessieren :)

Kommentar von guterwolf am 26. Juli 2009 00:01

sicher darfst du die Adresse privat angeben, warum nicht?

Kommentar von flori87 am 26. Juli 2009 00:22

ja, wenn man ein eigenes haus hat oder so sicher, aber wenn man zur miete wohnt? ich weiß ja nicht, wie da die rechtslage ist und was der vermieter verbieten darf und was nicht. eventuell, kommen ja auch irgendwelche unannehmlichkeiten auf dem vermieter zu oder so!?


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 17. Oktober 2009 07:35
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SEbstverständlich, denn ein Vermieter kann einem nicht eine berufliche Tätigkeit verbieten. Ein hoher Publikumsverkehr ist jedoch nicht ratsam, da sich dann sonst die Nachbarn gestört fühlen werden.


Asienseminare
beantwortet von Asienseminare am 14. November 2009 06:41
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Die gewerbliche Nutzung von Wohnräumen muss im Mietvertrag gestattet sein. Wenn daraus kein Publikumsverkehr und kein nennenswerter Lieferverekhr erwächst, wird aber niemand danach fragen.


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