Ich bin wegen angeblicher Fahrerflucht angeklagt(Spiegelberührung in der Innenstadt), ist nichts passiert, aber diese d**** Pute meinte mich anzeigen zu müssen, kann ich mich in dem Fall vor Gericht selbst verteidigen und wie verhalte ich mich am besten?

Ja, Du kannst Dich durchaus selbst verteidigen, aber die Frage ist doch, ob das sinnvoll ist. Eine Person vom Fach hat ganz andere Möglichkeiten, und bei einer Selbstverteidigung kann man aus Unkenntnis ganz schnell "in eine Falle laufen". Besser ist auf jeden Fall ein Anwalt.
Ja sicher kannst Du Dich selber verteidigen, aber es macht in solchen Fällen wirklich mehr Sinn - sich einen Anwalt zu nehmen!! Sind einfach bessere Chancen!! So blöd es auch klingt. Guter Tipp: Komme aus dem Fach, würde mich nicht selbst verteidigen...
Selbst verteidigen ist beim Amtsgericht in diesem Fall möglich. Es macht aber wenig Sinn, es sei denn man kennt sich in der Materie gut aus. Es ist daher ratsam, einen Anwalt zu beauftragen. Kann man einen Anwalt nicht bezahlen, so lässt sich Prozesskostenhilfe beantragen. Ab dem Landgericht und den übergeordneten Instanzen herrscht nach meinen Informationen (ausser in wenigen Ausnahmefällen) Anwaltszwang. Hier muss ein Anwalt während der Verhandlung dabei sein.
Kabark am 9. März 2007 17:44 Stimmt mit dem Anwaltszwang, aber nicht im Strafrecht.

selbst verteidigen geht immer - anwalt ist besser - weil vom fach
nein sorry, selbst verteidigen geht nicht immer! Im Strafrecht geht es, aber nur bis zum Amtsgericht. Ab Landgericht gilt Anwaltspflicht. Im Familienrecht herrscht grundsätzlich Anwaltspflicht und im Zivilrecht teilweise...
Richtig. Noch ein Aspekt: Du selbst darfst Deine Akte nicht einsehen, Dein Anwalt jedoch sehr wohl.