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Darf man sich Verein nennen, wenn man gar kein eingetragener Verein ist?

Frage von silberfisch silberfisch

Wir haben uns endlich einen Namen (aber noch geheim :)) für unseren Motorradclub ausgedacht, mit dem fast alle einverstanden sind. Aber in dem Namen kommt "Verein" vor. Darf man sich Verein nennen, wenn man nicht als Verein eingetragen ist?

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Antworten (6)

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    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Ja, man darf sich Verein nennen, nur nicht "eingetragener Verein"(e.V.), das ist der Unterschied!

    Kommentar von Highlight HighlightHighlight

    DH! Wieder was dazugelernt :-)

    Kommentar von schwedenoma schwedenoma

    Top Antwort!

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    Antwort von MathiasMuench MathiasMuench

    Ein nichtwirtschaftlicher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Vereinsregister. Ohne Eintragung kann er sich "Verein" nennen, wird aber nicht als rechtsfähig, sondern als BGB-Gesellschaft (GbR) behandelt.

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    Antwort von angel000 angel000

    Bestimmt, ist ja dann wie eine Art Bande, grinssssssssss!!!! Und da darf man auch alles machen!!! Es sei den ihr wollt ev sein, dann wie ev. schon sagt musst du!!!Grins

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    Antwort von Patron Patron

    es gibt eingetragene und nicht eingetragene vereine. eintragen kostet was, man muss bei jeder vorstandswahl per notar was zum vereinsregistergericht schicken. nennt euch doch einfach club. einen kurzen satzungstext würde ich trotzdem machen, damit jeder, der sich zum mitglied erklärt - am besten schriftlich - auch weiss, welche regeln gelten.

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    Antwort von solianer solianer

    ganz so schlimm wie Patron schreibt ist es nicht - der Vorteil des "e.V." : der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermoegen - nicht die handelnden Personen oder Mitglieder . Bei einem "nicht eingetragenen" Verein haften die Mitglieder persoenlich - auch mit ihrem Privatvermoegen. Wenn viel Geld fliesst und fast "gewerbliche" Aktivitaeten, z.b. Reiseveranstalter durchgefuehrt werden ist e.V. zu empfehlen. kostenlose Arbeitsblaetter dazu unter http://www.vereinsinformationen.de Bevor der Vereinsname veroeffentlich wird ist die Anfrage bei der zustaendigen Industrie- und Handelskammer zu empfehlen, ob keine Marken- oder Namensrechte verletzt werden!! Kosten : vermutlich keine!

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    Antwort von boriswulff boriswulff

    Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Zweck (z. B. zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen) zusammengeschlossen haben. Diese können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Mit der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister handelt es sich in Deutschland um einen eingetragenen Verein (e. V.). Eine Eintragung in das Vereinsregister ist jedoch weder zur offiziellen Anerkennung des Vereins erforderlich noch ist die Eintragung Voraussetzung für die Anerkennung einer Gemeinnützigkeit.

    (c) http://de.wikipedia.org/wiki/Verein

    Denn das Gute ist so nah.

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