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darf man sich sicherheitskopien runterladen?

Frage von DarkPirate98 DarkPirate98

möchte mir für UltraStar ein parr lieder mit songtext, cover ... runterladen, die ich mir vorher LEGAL gekauft habe. nun weis ich nich, ob das legal ist. die lieder, die ich meine sind alle auf MEINEN the dome cds. ich hab mal gehört, dass es verschiedene versionen von dem gleichen titel gibt. muss ich darauf achten?

thx fabian

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Das Recht auf eine private Kopie ist dir in § 53 Abs 1 UrhG zugesichert - unter der Voraussetzung, dass die Quelle nicht rechtswidrig zur Verfügung steht und keine gewerbsmäßige Absicht dahinter steht

    Das Recht auf eine Sicherungskopie nach § 69d UrhG kann jedoch nicht auf Werke der Musik oder anderes ausgedehnt werden, dieser gilt nur für Computerprogramme

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    Antwort von Stahlers Stahlers

    Wieso machst du dir da Gedanken? Meide Torrents und sonstige Super-Dauquellen wie Bearshare und der Schrott und lade von One-Klickhostern und du wirst nie Sorgen haben.

    Kommentar von DarkPirate98 DarkPirate98

    ich mach mir da gedanken, weil ich für nur (!) 1 Album 1.200EURO bezahlen musste (!!!)

    ok und was sind one-klickhoster? würde das hier gehen ? ( http://www.ultrastar-base.com/index.php?section=list&subcat=88 )

    thx fabian

    Kommentar von Stahlers StahlersStahlers

    Sag ich doch, haste bestimmt bei Bit-Torrent, Shareeza, Bearshare oder sonstige Tauschbörsen geladen, merke : nix gut. Ein hohes Maß an Sicehrheit hast du bei One Klick Hostern wie Rapidshare, mediafire, megaupload, uploaded.to, filesonic, netload etc.

    Ja das würde gehen. Schreib sowas aber nicht öffentlich, hier bei GF gibts viele Leute die das ganze enger sehen und Links zu sowas nicht gerne sehen.

    Kommentar von DarkPirate98 DarkPirate98

    oke :/ trotzdem danke ;))

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Anmerkung... Wo der Download stattfand spielt keine Rolle - entscheiden ist, ob die Quelle nicht rechtswidrig ist, also legal zur Verfügung steht. Auch ein Oneklick-Hoster kann illegale Quellen zur Basis haben ...

    Kommentar von Stahlers StahlersStahlers

    Klar, allerdings ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein User rechtliche Probleme bekam, lediglich bei Kinderpornografie rücken auch One-Clickhoster Ip-Adressen und Chroniken raus.

    Zudem sind die meisten Dateien gepackt in RaR-Archive, diese widerrum mit Passwörtern versehen, die man nur an der jeweiligen Quelle mitgeteilt bekommt, eine RaR-Datei mit dem Namen "Sommerurlaub Part1" ist also für die Polizei wenig verwertbar, auch wenn es das erste Archiv eines 40 Teiligen Blurayfilms ist.

    Darf die Polizei überhaupt illegale Dateien runterladen, öffnen um zu sehen ob es sich auch wirklich um rechtlich verwertbare Dateien handelt?

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