Darf man sich "Mediengestalter" nennen oder nicht?

4 Antworten

Man darf sich nicht einfach so Mediengestalter nennen, da man mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung bei der IHK ablegen muss. Eine Ausbildung muss nicht gemacht werden, da man mit vielen Jahren Berufspraxis und Nachweisen dazu auch zur Prüfung zugelassen werden kann. Davon rate ich aber ab, zudem sind die Prüfungen an den Ausbildungen und den Alltag der Auszubildenden ausgerichtet, was auch für Erfahrene aus der Branche zu Problemen führen kann.

Die Bezeichnung ist i deutschsprachigen Raum geschützt, also auch Schweiz(Polygraf) und Österreich. Es gibt auch eine englische Bezeichnung, die aber soweit ich weiß in ganz Europa geschützt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Berufsbezeichnung Mediengestalter ist in Deutschland geschützt. Dafür musst du jahrelange Tätigkeit nachweisen und dann die Prüfung ablegen bei der IHK oder eine Ausbildung in dem Bereich machen und dann den Abschluss machen. Das Erste würde ich vielen Leuten abraten, da nur wenige die Abschlussprüfung schaffen, die den ersten Weg wählen.

Du darfst dich auch Gehirnakrobat nennen

:D ich meine jetzt auf eigene Webseite ... Visitenkarten und so weiter ... ich hab gehört die Name ist geschützt ... ich bin mir aber nicht sicher.

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