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Darf man sich in einem überfülltem Zug der DB in die erste Klasse setzen wenn sonst nichts frei ist?

gefragt von hotguentherhotguenther am 27.10.2008 um 19:57 Uhr

Häufig stehe ich in der Bahn bis zu 2 Stunden am Stück weil kein Sitzplatz mehr frei ist. Es gibt alte Menschen und Kinder die dasselbe durchmachen. Wenn die Bahn plötzlich bremst, fällt man manchmal fast zu Boden... Wie sind da die Bestimmungen? Hat man keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn die Bahn überfüllt ist, in der ersten Klasse aber noch Sitze frei sind?


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KoeppY
beantwortet von KoeppY am 27. Oktober 2008 19:58
1x
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Nein. Nur mit gültigem 1te Klasseticket.


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 27. Oktober 2008 19:59
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Nur wenn das Zugpersonal die 1.Klasse freigibt, aber ich setzte mich auch so einfach hin, mehr als wegjagen können sie einen ja nicht.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 27. Oktober 2008 20:01

doch, nachkassieren

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 27. Oktober 2008 20:02

Nicht bei Überfüllung, wenn die Schlange bis in die 1.Klasse hineinquillt.

Kommentar von BORNtoKILL am 28. Oktober 2008 23:00

Und wer bitte, will da nachkassieren, wenn der zug "voll" ist??? Kein Schaffner macht sich die mühe sich da durch zu zwängen. Aber wenn man erwischt wird, haste recht


Franticek
beantwortet von Franticek am 4. Dezember 2008 23:05
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Ich versuche mir mal, folgende Situation vorzustellen: Ich gehe in eine (gutes) Geschäft und lege 5 Euro hin für eine Flasche Sekt. Ist der Sekt nicht vorrätig, dann bekomme ich mein Geld zurück. Kann ich mich dann hinstellen und lautstark, weil der von mir verlangte billige Sekt nicht vorrätig ist, lautstark nach einer Flasche vom besten Champagner schreien zum gleichen Preis?
Der Geschäftsmann wird mir sagen: Der Sekt ist aus. Wenn Sie den Champagner zum höheren Preis möchten, der ist da, wenn nicht, dann haben wir leider nichts für Sie.

Oder ich gehe in ein Lokal, lege Geld auf die Theke und bestelle eine Flasche billigen Wein. Der Wirt, der evtl das Geld schon in die Kasse gelegt hat, sagt mir, nachdem er nachgesehen hat, daß dieser Wein aus ist. Kann ich dann auch für das gleiche Geld verlangen, daß er dann seinen besten Wein auf den Tisch stellt? Ganz sicherlich nicht.

Aber warum sehen wir das bei der Bahn dann anders? Bei der Bahn zahlt man einen gewissen Preis, um in der zweiten Klasse einsteigen und mitfahren zu dürfen. Das beinhaltet keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, es kann auch sein, daß man nur stehen kann. SInd trotzdem nicht genübend Plätze da, dann kann man zurückbleiben und hat einen Anspruch darauf, daß der Reisepreis wieder erstattet wird. Vielleicht kann man sogar noch irgendwelche finanzielle Nachteile aus der Verspätung geltend machen. Man kann dann halt etweder auf die Fahrt verzichten, - oder faährt mit etwas anderem - nämlich mit der ersten Klasse zu dem entsprechend höheren Preis.

Irgendwie haben hier viele falsche Vorstellungen.


ladyarmani
beantwortet von ladyarmani am 27. Oktober 2008 19:59
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Nein leider nicht mehr,ich glaube früher durfte man das noch.


jobo22
beantwortet von jobo22 am 27. Oktober 2008 19:59
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Nein... dämlicherweise nicht wie ich finde...


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