simoneFN am 23.05.2008 um 22:45 Uhr
....weil so habe ich es gelernt, aber das war in der Steinzeit. Ist das noch so? Oder muss sobald der Motor angemacht wird der Gurt dran?

Auto fahren = anschnallen. Egal ob man nun vorwärts oder rückwärts fährt. So lernt man's jedenfalls heute in der Fahrschule...

Nach § 21a Abs 1 Nr. 3 StVO muß man sich beim Rückwärtsfahren nicht anschnallen.
simoneFN am 23. Mai 2008 23:02 Ja wat denn nu? Aber wenn ein Jurist das sagt, und auch noch so genau benannt, dann glaub ich das. Vielen Dank! Den les ich mir gleich mal durch - den Paragraphen...:-))
richtig, §21a StVO regelt die Anschnallpflicht. Man muss sich nicht anschnallen - beim Rückwärtsfahren - bei Schrittgeschwindigkeit - bei Haus- zu Hausverkehr (z.B. Briefzusteller mit Auto, die alle paar Meter aussteigen müssen (hab ich auch mal gemacht und mich deshalb direkt bei der Polizei danach erkundigt)

Du musst angeschnallt bleiben.
LaOla60 am 23. Mai 2008 22:52 Auch bei Hosenträgergurten? wie soll man sich denn da umdrehen?
wer will es dir verbieten - arbeite noch etwas an deiner Fragestellung. Gegenfrage - müssen wir uns beim Autofahren erwürgen??? ich habs so gelernt - ich schnall mich beim Rückwärtzfahren ab - bzw.nicht an.

Bekanntermaßen werden beim Rückwärtsfahren sämtliche geltenden Verkehrsregeln ins Gegenteil verkehrt. Bei schnellem Rückwärtsfahren sind sie ohnehin außer Kraft gesetzt. Vollbringt der Kraftfahrer rückwärtige Schlangenlinien gibt's 100 Pluspunkte in Flensburg und eine Kaffeemaschine.

Mein Fahrlehrer hat mir mal beigebracht, dass Schrittgeschwindigkeit keinen Gurt erfordert! Und rückwärts fährt man ja wohl nicht schnell!

ok. Wenn man es heute so lernt, dann schnall ich mich ab jetzt nicht mehr ab beim Rückwärtsfahren. Mein Fahrlehrer hat es mir nämlich damals erlaubt. DANKE! für die Antworten!