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Darf man sich beim Aus- u. Einparken auf sensorische Ausparkhilfe verlassen, ist dies rechtlich ausreichend?

gefragt von hangloose70th am 27.11.2007 um 14:44 Uhr

Haftet man eigentlich für einen Unfall, wenn man sich auf eine defekte sensorische Einparkhilfe verlassen hat oder ist der Hersteller der Einparkhilfe mithaftbar?


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 27. November 2007 14:50
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Du kannst Dich auf so viele technische Hilfsmittel verlassen, wie Du möchtest. Aber letztendlich verantwortlich ist immer der/die jeweilige Fahrer/in selbst. Abhängig von der Situation kann möglicherweise dem Hersteller der technischen Hilfe eine gewisse Mitschuld angelastet werden.


bsensual
beantwortet von bsensual am 27. November 2007 14:48
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Der Hersteller gibt nur eine Hilfe zum Einparken, der Fahrer des Fahrzeuges ist bei einem Unfall selbst verantwortlich.


anjanni
beantwortet von anjanni am 27. November 2007 14:47
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Du bist doch auch insgesamt für die Verkehrssicherheit Deines Autos zuständig, also z.B. ob Deine Bremsen noch funktionieren, ob Deine reifen noch genug Profil haben, ob Deine Beleuchtung in Ordnung ist... Warum solltest Du nicht auch von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die Einparkhilfe noch funktioniert?


vampire
beantwortet von vampire am 27. November 2007 15:01
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nein, deshalb muß der fahrer ja nach wie vor z. b. selbst bremsen


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. November 2007 15:19
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Als Fahrer bist Du allein verantwortlich.

Die Technik ist nur ein Hilfsmittel, auf das Du Dich keinesfalls bedingungslos verlassen darfst - sonst bist Du verlassen.





HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 27. November 2007 15:31
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auch wenn Deine Bremsen nicht richtig funktionieren, bist Du schuld! Du kannst Dich auf technische Hilfen verlassen, aber wenn sie Dich verlassen, haftest Du!


anonym
beantwortet von Teddine am 28. November 2007 10:56
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Sowohl was eine strafrechtliche Verantwortung angeht als auch die zivilrechtliche Haftung, kann sich ein Fahrer nicht auf die Sensoren verlassen. Es handelt sich bei allen Sensoren lediglich um eine Einparkhilfe und der Fahrer MUSS dies überwachen und darf sich nicht allein darauf verlassen. Zivilrechtlich ist der Fahrer/ Halter des KFZ sowiso auch für die Betriebsgefahr verantwortlich. Falsche Sensorenanzeigen und ein deshalb entstandener Schaden sind eine typische Betriebsgefahr eines PKW.




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