gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf man selbstständig sein, wenn man bereits einen Hauptberuf hat?

gefragt von wtf001wtf001 am 03.07.2009 um 15:36 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Beruf (14299)
Arbeit (14222)
Selbstständigkeit (323)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von dantes am 3. Juli 2009 15:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

So lange es nicht deinen Hauptberuf beeinträchtigt oder du in Konflikt zu deinem normalen Job kommts... (z.B. nicht die selbe Branche, Kunden, etc.) ist ok.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von t124terra am 3. Juli 2009 15:38
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

solange dein Arbeitgeber nichts dagen hast ja

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 15:39

Der hat da, auch wenns im AVertrag drin steht, nichts zu melden. Nur, wenn es z.B. die selbe Branche wäre...

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 3. Juli 2009 15:42

Auf welcher Gesetzesgrundlage argumentiest Du? Wie kann es sein, dass eine Vereinbarung des Arbeitsvertrages einfach ungültig sein soll?

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 15:55

Auch hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/recht_nebenjob.php / Ein entsprechendes Aktenzeichen kannst du selber raus suchen. Hat auch etwas mit dem Recht auf freie Berufsausübung zu tun. Du bist nicht nur frei einen Beruf auszuüben... (GG)

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 15:56

Das generelle Recht des Arbeitnehmers, eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen, kann durch den Arbeitsvertrag oder tariflich beschränkt werden. Allerdings ist eine Vertragsklausel unwirksam, die dem Arbeitnehmer jede vom Arbeitgeber nicht genehmigte Nebentätigkeit verbietet. Nur wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, kann er dem Arbeitnehmer die Nebenbeschäftigung verbieten.

Kommentar von t124terra am 3. Juli 2009 15:45

@ dantes nicht richtig was du sagt. Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtest du dich deine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Mit einer Selbstständigkeit könnte dies gefährdet werden. Also Genehmigung vom Arbeitgeber ist notwendig sonst kann der fristlos kündigen

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 15:52

Nö... Der Absatz ist nach heutiger Rechtsprechung unwirksam (Sorry, dass ich keine Aktenzeichen auswenig kenne): http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/recht_nebenjob.php Und dieses "könnte gefährdet werden" ist Quatsch. Entweder es wird beeinträchtigt, dann ist es nicht ohne Genehmigung erlaubt (dazu muss es aber klare Anhaltspunkte geben). Oder es beeinträchtigt nicht den Hauptberuf, dann hat der Arbeitgeber nichts mitzureden.


anonym
beantwortet von Annaberg am 3. Juli 2009 15:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, darf man. Jedoch solltest Du Deinen Arbeitgeber informieren.


anonym
beantwortet von doris11 am 3. Juli 2009 15:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was meinst du damit genau,..so kann man deine Frage nicht beanworten...

Kommentar von t124terra am 3. Juli 2009 15:39

Doch kann man


toastimat
beantwortet von toastimat am 3. Juli 2009 15:39
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich kann man das!


rotblauhamster
beantwortet von rotblauhamster am 3. Juli 2009 15:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

...als Nebenerwerb mit der Zustimmung deines Arbeitgebers geht das... du musst halt trotzdem ein Gewerbe anmelden.


toastimat
beantwortet von toastimat am 3. Juli 2009 15:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als Beispiel: wenn du ein lehrer bist: ist das dein hauptberuf und wenn du selbstständig noch Bilder verkaufen willst, stört das niemanden. Also kannst du das ruhig machen^^

Kommentar von D4c38e9e821bc3d41aa8867f9a42e6acsmallfoxiads am 3. Juli 2009 15:44

wenn das schulamt zustimmt :D


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 3. Juli 2009 15:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Deine Frage, so wie du sie gestellt hast, kann man nur mit ja beantworten. Ich vermute, daß du aber etwas anderes meintest, nämlich ob man, wenn man eine Arbeitsstelle hat selbstständig sein darf. Das hängt vom Arbeitgeber ab, Im öff. Dienst sind Nebentätigkeiten, auch unentgeltliche, genehmigungspflichtig.


gruenderlexikon
beantwortet von gruenderlexikon am 6. Juli 2009 09:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum nicht? In diesem Fall nennt man das dann Nebengewerbe oder nebenberufliche Beschäftigung. Auch hier sind einige Dinge zu beachten, wie beispielsweise (wurde schon genannt) die Benachrichtigung des Arbeitgebers. Man sollte also nicht in selben Gewerke oder in derselben Sparte wie sein Arbeitgeber im Nebenjob tätigwerden. Das kann nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch mit dem Arbeitgeber zu persönlichen.

was alles bei der Gründung eines Nebengewerbe zu beachten ist, kann man sich in unseren E-Book durchlesen:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/e-book-die-10-haeufigsten-fragen-zum-nebengewerbe-und-zur-nebentaetigkeit/


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.