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Darf man selbst Eingekochtes auf dem Trödelmarkt verkaufen?

gefragt von wildfeuer am 18.12.2007 um 11:05 Uhr

ich habe mit einer freundin für die liebe familie zu weihnachten am wochenende marmeladen eingekocht. das hat total viel spaß gemacht und das ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. jetzt hatten wir die idee, unser können kommerziell zu nutzen, das heißt in größeren mengen einzukochen und die fertigen marmeladen dann auf dem trödelmarkt zu verkaufen. dürfen wir das? oder bekommt man dann ärger wegen des lebensmittelschutzgesetzes? wie sind denn so die auflagen, wenn man lebensmittel verkaufen muss? oder ist das auf dem trödelmarkt egal?


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Reply


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 18. Dezember 2007 11:56
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Hatte das auch schon mal im Sinn. Man braucht dafür aber leider eine Genehmigung vom Ordnungsamt (diese Leute laufen immer auf dem Trödelmarkt herum), diese möchten eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt sehen über eine Belehrung im Infektionsschutzgesetz.

Ist leider nicht ganz so einfach, Lebensmittel zu verkaufen, auch Selbstgemachtes nicht. Auch wenn Du Dir ganz sicher bist, daß Deine Marmelade tiptop ist und einwandfrei, möchte die Ämter das wissen, daß keine Gesundheitserreger in den Umlauf gebracht werden. Du möchtest sicher nicht, daß Du später zig-Anzeigen wegen Bauchschmerzen erhältst, wofür Du womöglich nicht mal was dafür kannst, die eigentlich vom Wurstverkäufer nebenan kommen, oder? ;-)

Hast Du den Schein, ist das kein Problem, sonst gibt das ein Bußgeld.

http://www.gesetze-xxl.de/gesetze/ifsg/ifsg.htm

Paragraph 73

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 11. Januar 2008 11:57

Wo und wie kriegt man denn den Schein?


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 18. Dezember 2007 14:16
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Moinsen, A1.)Gewerbeschein ( ca. 20 € ), fang IMMER mit dem "kleinen " Gewerbeschein an. Den großen holt man dann ggf. später. Umgekehrt gehts nur mit Problemen - sagte man mir. B1.)Reisegewerbekarte ( 50 € für 3 Jahre ), B2.)Dauerkarte läge bei 150 € C1.)Früher Gesundheitszeugnis..., heute Belehrung durch das Gesundheitsamt nach § 43. ( liegt bei 20 Tacken ) C_2.)Den muss man jährlich wiederholen. Dann hart Gas. Mehr isset nicht.

das kleine

m


WISSEN
beantwortet von WISSEN am 18. Dezember 2007 11:12
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Bei uns ist es auf dem Wochenmarkt gang und gebe das verschidene Verreine oder Schulklassen das machen. Wie die rechtliche Lage aussieht weis ich nicht, aber ich denke mir wen es verboten währe würde es auch nicht stattfinden.Ich bin gespannt auf andere Antworten.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 18. Dezember 2007 11:13
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Verkaufen darfst du, aber ich würde mich selbst dabei absichern und es mir genehmigen lassen.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 18. Dezember 2007 11:14

Von wem?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 26. Dezember 2007 09:02
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Für den einmaligen Verkauf von selbst hergestellten Produkten bedarf es kaum einer Genehmigung !

Sollte eine Kontrolle, Beanstandung stattfinden, kannst Du diese Anmeldung auch nachträglich machen ! Du bist ja kein Gewerbetreibender im Sinne der Steuergesetzgebung !







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