schlaubaerchen am 09.10.2009 um 13:57 Uhr
Ein Name, den einen sein ganzes Leben verfolgt, darf man ihn ändern lassen? Wo macht man das? Gibt es ein Limit oder darf man das unbegrenzt tun? Irgenwelche Vorraussetzungen?

Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zuständig ist das örtliche Standesamt.
mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung:
-exotischer Vorname bei Einbürgerung -Verwechslungsgefahr -Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen -das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar -problematische Schreibweise oder Aussprache -Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen) -Geschlechtsumwandlung: In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen.

Namensänderungen sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes § 3 (1), 11 NamÄndG.
Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Vornamens überwiegt BVerwG, Urteil vom 26.03.2003, Az: 6 C 26/02.

Darf man glaub ich nur wenn ein trifftiger Grund vorliegt.. Z.B. wenn du "Hit;ler" heisst etc.
schlaubaerchen am 9. Oktober 2009 14:21 Hi:ler ist aber kein Vorname

kommt drauf, welcher Vorname das ist.
Thomas, Klaus, Peter, Hansi .... wirst du kaum ändern lassen können.

Da musst du einen sinnvollen Grund angeben können.
Neulich wurde sogar festgelegt, dass man sogar seinen Nachnamen ändern kann...Eine gewisse Familie Fick hatte das beantragt und Recht bekommen, da es einige "außergewöhnliche" Nachnamen gibt, die man lieber nicht haben möchte. ;-)
Es gibt noch eine andere Möglichkeit:
Du kannst Dir einen Künstlernamen zulegen. Hat ein Freund von mir gemacht. Ich glaube, er musste nur ein paar Veröffetnlichungen unter diesem neuen Wunschnamen vorweisen können.

hatte einen mitschüler der hieß a...f, auf einmal war er dann der christian. unter bestimmten voraussetzungen kann man ändern
Wie hieß der denn ? :D
schlaubaerchen am 9. Oktober 2009 14:22 a.do.lf wahrscheinlich
Draschomat am 9. Oktober 2009 20:41 lol...

Man darf es natürlich nur einmal machen, aber nur, wenn der Name unzumutbar ist, also sich mit z.b. unsittlichen Worten verwechseln lassen kann, etc. Die Änderung beantragst Du auf dem Standesamt. Es ist natürlich kostenpflichtig.
wie heißt du denn?
schlaubaerchen am 9. Oktober 2009 14:38 ich mag meinen namen aber...ich will ih nicht ändern lassen