Hallo an alle,
Ich befinde mich in einer etwas verzwikten Lage, und zwar habe ich mir das Knie verdreht auf der Arbeit vor ca. 3wochen, und ich bin bis zum 20Juni Krank geschrieben, und ab Montag den 23Juni habe ich normalerweiße Urlaub (4wochen). Der arzt wollte mich eigetnlich noch ne weitere woche krank schreiben, ich habe dämlicher weiße gesagt: " Das reicht schon, ich habe ab dem 23Juni Urlaub" Jetzt habe ich von Leuten in meinem Umfeld gesagt bekommen das mann das nicht darf. Seinen Urlaub in Anspruch nehmen direkt nachdem mann Krank war bzw. ist! Jetzt wollte ich hier mal fragen ob das stimmt...
Mfg GK100
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Natürlich darf man das, sofern der Vorgesetzte den Urlaub genehmigt hat.
In so einem Falle würde ich aber dennoch fairerweise das Gespräch mit dem Chef suchen, ob es irgendwie innerbetriebliche Probleme geben würde und wenn ja, gemeinsam eine Lösung besprechen, ggfs. Verschiebung des Urlaubs, falls das machbar ist.

Es ist nirgends verboten. Und wenn der Urlaub schon genemigt ist, spricht gar nichts dagegen. Ohne wirklich wichtigen Grund kann der Arbeitgeber die Genehmigung für den urlaub auch nicht widerrufen.
bitmap am 19. Juni 2008 21:53 DH!
ja das stimmt, aber du könntest morgen beim Arbeitgeber anrufen und frágen, ob du ab Montag Urlaub nehmen kannst. Ansonsten musst du am Montag zur Arbeit und dich gesundmelden und neu Urlaub beantragen.
bitmap am 19. Juni 2008 21:52 ''Ansonsten musst du am Montag zur Arbeit und dich gesundmelden und neu Urlaub beantragen.''
Nö, das ist schlicht und ergreifend falsch ... zumindest, wenn der Urlaub vom Arbeitgeber bereits genehmigt ist.

Frag doch einfach deinen Arbeit geber. Ich war/bin seit 7 Wochen Krank geschrieben, ich hatte eine Bandscheiben OP und danach gleich Reha. das geht bis Morgen. ab Montag habe ich auch 4 Wochen Urlaub, für meinen Arbeitgeber war dieses OK
na klar kannst du das. aber die frage ist halt ob das so n gutes bild macht. vllt kannst du ja sagen, dass du 2 wochen arbeiten kommst und dann urlaub machen willst

In aller Regel darf man das. (In Einzelfällen könnte es abweichende Regelungen geben.) Sieht aber oft nicht gut aus.
Natürlich wenn du krank geschrieben warst, ist es absolut irrelevant, ob du deinen genehmigten Jahresurlaub antrittsst.Selbst, wenn du in deinem Urlaub krankgeschrieben wirst verfallen die krankgeschriebenen Urlaubstage nicht. LG

Wenn das deine Urlaubstage sind die dir zustehen schon .
das mußt du mit deinem Arbeitgeber ausmachen. Der kann (muß aber nicht) zustimmen.