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Darf man seinem Sohn mit Nachnamen Otto auch den Vornamen Otto geben?

gefragt von KTrine am 15.02.2009 um 21:49 Uhr

Viele Nachnamen sind ja gleichzeitig auch Vornamen. Darf ein Baby z. B. Otto Otto oder Stefan Stefan heißen? Oder Günter Günter? Darf ich meinen Zwillingen gleiche Vornamen geben, z. B. Anna und Anna Meier? Ich weiß, dass das völlig abwegig wäre, es interessiert mich nur, ob es grundsätzlich statthaft wäre?


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Pinje
beantwortet von Pinje am 15. Februar 2009 21:50
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das arme kind

Kommentar von KTrine am 15. Februar 2009 22:02

Ist doch fiktiv! Ich will meine Kinder nicht so nennen!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 15. Februar 2009 21:50
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Statthaft schon, aber Dein Kind wird Dich wahrscheinlich irgendwann dafür hassen! Das erinnert mich irgendwie an das Lied "A Boy Named Sue" von Johnny Cash...


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 15. Februar 2009 21:50
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zulässig wäre das schon, aber wäre es auch sinnvoll?


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 15. Februar 2009 21:53
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Wenn ich das hier richtig lese, ist es nicht erlaubt:

Der Vorname begleitet den Menschen im Prinzip ein Leben lang und sollte daher mit Bedacht ausgesucht werden. Wichtig ist, dass der Name als Vorname erkennbar ist und Auskunft über das Geschlecht des Namensträgers gibt, wobei auch hier Ausnahmen wie Toni, Sascha usw. durchaus möglich sind. Als Vorname nicht gestattet sind Orts-, Marken- oder Familiennamen, obwohl auch hier Ausnahmen bei etablierten Namen möglich sind (siehe „Milka“). Die Wahl des Vornamens darf das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgeben oder eine Verbindung zum Bösen herstellen.

nach zu lesen hier:
http://www.vorname.com/vornamenrecht.html

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 15. Februar 2009 21:59

Ich kann hier nichts finden, was gegen "Otto Otto" spricht... Der Name "Otto" ist ja als männlicher Vorname nicht zu beanstanden, für seinen Nachnamen kann niemand etwas. Im Zweifelsfall würde ich gegen das Standesamt klagen bis es Spaß macht... Natürlich nicht bei so einer bekloppten Namenskombination, aber sonst jederzeit!

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 15. Februar 2009 22:02

Ich interpretiere es so, dass in dem Fall Otto der Nachname ist und Nachnamen dürfen als Vornamen nicht verwendet werden. Zugleich darf das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden.

Kommentar von KTrine am 15. Februar 2009 22:07

Aber dann dürfte ich doch fast sämtliche Jungennamen nicht mehr als Vornamen verwenden. Ich kenne Matthias, Friedrich, Otto, Stephan, Fritz, Lukas als Vor- wie auch als Nachnamen!

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 15. Februar 2009 22:10

So ist das auch nicht zu verstehen. So lese ich es zumindestens nicht. Ich habe das Gesetz auch nicht gemacht.

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 15. Februar 2009 22:01

Milka? Ist das dann ein Jungen- oder Mädchenname?

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 15. Februar 2009 22:04

Spontan würde ich sagen ein Mädchenname.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 15. Februar 2009 22:11

Ist das nicht ein Tiername? Lila Kuh und so... Bei Menschen ist der Name weiblich und durchaus gebräuchlich.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 15. Februar 2009 21:50
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Nein!Beides nicht!Arme Kinder!


anonym
beantwortet von hallo40 am 15. Februar 2009 21:50
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das wirst du doch deiem kind nicht antun...

Kommentar von KTrine am 15. Februar 2009 22:02

Nö!


littletiger
beantwortet von littletiger am 15. Februar 2009 21:51
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Leider ja, aber das würde wohl keiner seinem Kind zumuten...hoffe ich jedenfalls.


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 15. Februar 2009 21:51
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Nein, da habe ich als Standesbeamter andere Vorschriften!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 15. Februar 2009 21:54

Die würde ich gern schwarz auf weiss sehen!

Kommentar von KTrine am 15. Februar 2009 22:01

Und darf der kleine Otto bei der späteren Heirat der Mutter den neuen Familiennamen "Otto" annehmen?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 15. Februar 2009 22:02

Gute Frage... Darauf hätte das Standesamt keinen Einfluss mehr.


auchmama
beantwortet von auchmama am 15. Februar 2009 21:51
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In Norddeutschland teilweise verbreitet " Hinrich Hinrichsen" oder "Andre Andresen"

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 15. Februar 2009 21:55

Oder Peter Peters, bei den Fischköppen auch gern genommen...


mbmama
beantwortet von mbmama am 15. Februar 2009 21:51
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nein, nein, nein


anonym
beantwortet von MariusM am 15. Februar 2009 21:52
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Es kann einem verweigert werden, wenn man davon ausgehen muss, dass das Kind unter der Namensgebung stark leiden wird. Ob das bei Otto Otto der Fall sein wird? Ich hoffe, niemand kommt auf diese Idee ...

Kommentar von KTrine am 15. Februar 2009 22:04

Ich finde, es gibt viel schlimmere Namen!

Kommentar von MariusM am 15. Februar 2009 22:14

Da widerspreche ich nicht... Ein Mädchen soll jetzt Google heißen ...


anonym
beantwortet von Kenji am 15. Februar 2009 21:52
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du musst bei der names gebung doch wieso zum standesamt, wo die kinder registriert werden, dann fragste einfach nach,

tus aber lieber nicht


ElfieB
beantwortet von ElfieB am 15. Februar 2009 21:52
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Man darf auch all seine Kinder den selben Vornamen geben, aber wer tut das den KIndern schon an ?


majosandra
beantwortet von majosandra am 15. Februar 2009 21:52
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Also in Dänemark ist das üblich. Wir sind im Urlaub dort schon oft auf Namen gestoßen wie "Nils Nilsen" oder "Olaf Olafson".

Verboten ist das in Deutschland sicher nicht. Aber möchtest du so heißen? Otto Otto?

Daß mit den Zwillingsnamen ist sicherlich nicht erlaubt, denke ich.


Milwa
beantwortet von Milwa am 15. Februar 2009 21:53
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Also Otto Otto und ähnliches geht wohl.

Bei den Zwillingsnamen bin ich mir echt nicht sicher. Habe darüber auch noch nie nachgedacht.

Ich muss sagen, irgendwie finde ich diese Frage gut. DH dafür.


holsch
beantwortet von holsch am 15. Februar 2009 21:50
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ja


Leonidas69
beantwortet von Leonidas69 am 15. Februar 2009 21:50
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Klar, warum nicht?

Kommentar von KTrine am 15. Februar 2009 22:02

Frag ich mich ja auch.


whiterabbit
beantwortet von whiterabbit am 15. Februar 2009 21:50
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Der Kleine darf sich schon auf die Schulzeit freuen.


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 15. Februar 2009 21:51
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Das Standesamt wird das schon schnell ablehnen, keine Sorge. Das heisst Nein, man darf es nicht

Kommentar von F220c1c856369ce7eb5cd18ee9c4d999smallexistiert am 15. Februar 2009 21:52

warum?

Kommentar von Ludmilla81 am 15. Februar 2009 21:56

Weil jeder mit einem Vor,-UND Zunamen gemeldet sein muß. Es gibt da schon Richtlinien. Wenn ein Name nicht eindeutig als Mädchen,-oder Jungenname erkannt wird, lehnt man den übrigens auch ab

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 15. Februar 2009 22:03

nicht unbedingt: man muss in dem Fall einen Mittelnamen geben, der das Geschlecht eindeutig erklärt

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 15. Februar 2009 22:04

Und wogegen verstößt "Otto Otto"? Otto ist der nicht zu beanstandende, eindeutig männliche Vorname, und den Nachnamen kann sich niemand aussuchen. Ich als Vater würde darauf bestehen, notfalls klagen! Aus Prinzip!

Kommentar von Ludmilla81 am 15. Februar 2009 22:11

Dann würdest Du erstens verlieren, und zweitens wäre das Kind immer noch gestraft

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 15. Februar 2009 22:18

Was macht Dich so sicher, dass ich verlieren würde? Dein Jurastudium oder Richteramt oder nur Dein Gefühl? Abgesehen davon, dass ich meinem Kinde nie einen so bekloppten Namen geben würde. Aber ich bin gegen zu viel staatliche Einmischung in solchen Dingen! Die haben wir schon viel zu oft...


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 15. Februar 2009 21:51
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Ich würde das meinem Kind nicht antuen wollen

Kommentar von KTrine am 15. Februar 2009 22:03

Ich auch nicht ;-)


Fixel
beantwortet von Fixel am 15. Februar 2009 21:51
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theoretisch denk ich schon, aber wer macht das schon ?? Das ist ja eine Bestrafung für das Kind.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 15. Februar 2009 22:39
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hab ich keine Bedenken; gab mal einen Sprinreiter der hieß Sönke Sönksen und einen Bundesminister Lauritz Lauritzen; es geht doch nur darum, dass das Geschlecht der Person eindeutig erkennbar ist; wie sollen die Kinder den heissen, wenn fast jeder Vorname auch Familienname sein kann; ob man das macht ist eine andere Frage;


anonym
beantwortet von 338194 am 15. Februar 2009 23:04
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Sicher könnt Ihr das tun, aber ich würde es nicht machen. Wollt Ihr riskieren, daß das Kind später deswegen gehänselt wird von anderen? Das wird bestimmt passieren.


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