Viele Nachnamen sind ja gleichzeitig auch Vornamen. Darf ein Baby z. B. Otto Otto oder Stefan Stefan heißen? Oder Günter Günter? Darf ich meinen Zwillingen gleiche Vornamen geben, z. B. Anna und Anna Meier? Ich weiß, dass das völlig abwegig wäre, es interessiert mich nur, ob es grundsätzlich statthaft wäre?

Statthaft schon, aber Dein Kind wird Dich wahrscheinlich irgendwann dafür hassen! Das erinnert mich irgendwie an das Lied "A Boy Named Sue" von Johnny Cash...

zulässig wäre das schon, aber wäre es auch sinnvoll?

Wenn ich das hier richtig lese, ist es nicht erlaubt:
Der Vorname begleitet den Menschen im Prinzip ein Leben lang und sollte daher mit Bedacht ausgesucht werden. Wichtig ist, dass der Name als Vorname erkennbar ist und Auskunft über das Geschlecht des Namensträgers gibt, wobei auch hier Ausnahmen wie Toni, Sascha usw. durchaus möglich sind. Als Vorname nicht gestattet sind Orts-, Marken- oder Familiennamen, obwohl auch hier Ausnahmen bei etablierten Namen möglich sind (siehe „Milka“). Die Wahl des Vornamens darf das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgeben oder eine Verbindung zum Bösen herstellen.
nach zu lesen hier:
http://www.vorname.com/vornamenrecht.html
MikeFFM am 15. Februar 2009 21:59 Ich kann hier nichts finden, was gegen "Otto Otto" spricht... Der Name "Otto" ist ja als männlicher Vorname nicht zu beanstanden, für seinen Nachnamen kann niemand etwas. Im Zweifelsfall würde ich gegen das Standesamt klagen bis es Spaß macht... Natürlich nicht bei so einer bekloppten Namenskombination, aber sonst jederzeit!
schnubbel am 15. Februar 2009 22:02 Ich interpretiere es so, dass in dem Fall Otto der Nachname ist und Nachnamen dürfen als Vornamen nicht verwendet werden. Zugleich darf das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden.
Aber dann dürfte ich doch fast sämtliche Jungennamen nicht mehr als Vornamen verwenden. Ich kenne Matthias, Friedrich, Otto, Stephan, Fritz, Lukas als Vor- wie auch als Nachnamen!
schnubbel am 15. Februar 2009 22:10 So ist das auch nicht zu verstehen. So lese ich es zumindestens nicht. Ich habe das Gesetz auch nicht gemacht.
waggerla am 15. Februar 2009 22:01 Milka? Ist das dann ein Jungen- oder Mädchenname?
das wirst du doch deiem kind nicht antun...
Nö!

Leider ja, aber das würde wohl keiner seinem Kind zumuten...hoffe ich jedenfalls.
Nein, da habe ich als Standesbeamter andere Vorschriften!
MikeFFM am 15. Februar 2009 21:54 Die würde ich gern schwarz auf weiss sehen!

In Norddeutschland teilweise verbreitet " Hinrich Hinrichsen" oder "Andre Andresen"
MikeFFM am 15. Februar 2009 21:55 Oder Peter Peters, bei den Fischköppen auch gern genommen...
Es kann einem verweigert werden, wenn man davon ausgehen muss, dass das Kind unter der Namensgebung stark leiden wird. Ob das bei Otto Otto der Fall sein wird? Ich hoffe, niemand kommt auf diese Idee ...
du musst bei der names gebung doch wieso zum standesamt, wo die kinder registriert werden, dann fragste einfach nach,
tus aber lieber nicht

Man darf auch all seine Kinder den selben Vornamen geben, aber wer tut das den KIndern schon an ?

Also in Dänemark ist das üblich. Wir sind im Urlaub dort schon oft auf Namen gestoßen wie "Nils Nilsen" oder "Olaf Olafson".
Verboten ist das in Deutschland sicher nicht. Aber möchtest du so heißen? Otto Otto?
Daß mit den Zwillingsnamen ist sicherlich nicht erlaubt, denke ich.
Also Otto Otto und ähnliches geht wohl.
Bei den Zwillingsnamen bin ich mir echt nicht sicher. Habe darüber auch noch nie nachgedacht.
Ich muss sagen, irgendwie finde ich diese Frage gut. DH dafür.
Klar, warum nicht?
Frag ich mich ja auch.

Der Kleine darf sich schon auf die Schulzeit freuen.
Das Standesamt wird das schon schnell ablehnen, keine Sorge. Das heisst Nein, man darf es nicht
existiert am 15. Februar 2009 21:52 warum?
Weil jeder mit einem Vor,-UND Zunamen gemeldet sein muß. Es gibt da schon Richtlinien. Wenn ein Name nicht eindeutig als Mädchen,-oder Jungenname erkannt wird, lehnt man den übrigens auch ab
waggerla am 15. Februar 2009 22:03 nicht unbedingt: man muss in dem Fall einen Mittelnamen geben, der das Geschlecht eindeutig erklärt
MikeFFM am 15. Februar 2009 22:04 Und wogegen verstößt "Otto Otto"? Otto ist der nicht zu beanstandende, eindeutig männliche Vorname, und den Nachnamen kann sich niemand aussuchen. Ich als Vater würde darauf bestehen, notfalls klagen! Aus Prinzip!
Dann würdest Du erstens verlieren, und zweitens wäre das Kind immer noch gestraft
MikeFFM am 15. Februar 2009 22:18 Was macht Dich so sicher, dass ich verlieren würde? Dein Jurastudium oder Richteramt oder nur Dein Gefühl? Abgesehen davon, dass ich meinem Kinde nie einen so bekloppten Namen geben würde. Aber ich bin gegen zu viel staatliche Einmischung in solchen Dingen! Die haben wir schon viel zu oft...

Ich würde das meinem Kind nicht antuen wollen
Ich auch nicht ;-)

theoretisch denk ich schon, aber wer macht das schon ?? Das ist ja eine Bestrafung für das Kind.

hab ich keine Bedenken; gab mal einen Sprinreiter der hieß Sönke Sönksen und einen Bundesminister Lauritz Lauritzen; es geht doch nur darum, dass das Geschlecht der Person eindeutig erkennbar ist; wie sollen die Kinder den heissen, wenn fast jeder Vorname auch Familienname sein kann; ob man das macht ist eine andere Frage;
Sicher könnt Ihr das tun, aber ich würde es nicht machen. Wollt Ihr riskieren, daß das Kind später deswegen gehänselt wird von anderen? Das wird bestimmt passieren.
Ist doch fiktiv! Ich will meine Kinder nicht so nennen!