Darf man seine Visitenkarten in Briefkästen von Kneipen werfen? Sind Visitenkarten, dass ich bei ihnen zaubern kann

Ist nicht verboten - irgendwie musst Du als Künstler ja auf Dich aufmerksam machen.
Übergebe sie persönlich. Macht eine besseren Eindruck und ihr kommt auf alle Fälle in ein Gespräch. Die Chance ist dadurch höher, dass Du Erfolg hast.
Da würd ich lieber reingehen und mich selbst vorstellen und meine Visitenkarte dalassen. In Briefkasten kannst sie sicher werfen, außer es heißt "keine Werbung"
Klar, so lange nicht was dran steht wie "Werbung einwerfen verboten" is es erlaubt!
Was für Tricks hast Du denn drauf? Kannst Du machen, dass die Luft stinkt?
Heimlich und unbeobachtet lässt sich sehr viel gestalten/tun ......

kein mensch kann Zaubern. auch du nicht.
kindisch? Niemand kann zaubern, es sind alles Tricks, aber der "Fachbegriff" ist nunmal Zaubern ;-)

Solange du nicht 50 in einen steckst, warum nicht. Könntest aber auch direkt abgeben...
ja, für Firmen gibt es kein Belästigungsschutzgesetz

Da wäre ich vorsichtig. Grundsätzlich hat jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler natürlich das Recht, Werbung zu betreiben. Aber es gibt auch das inzwischen verschärfte Gesetz gegen unerwünschte Werbung. Demnach darf man Verbraucher nicht mit Werbung - egal ob telefonisch oder schriftlich - belästigen, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Unternehmen sind in diesem Fall Verbrauchern mehr oder minder gleichgestellt, denn ein Urteil aus dem Jahr 2004 besagt: Unerwünschte Werbung gegenüber einem Unternehmer verletzt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn keine regelmäßige Geschäftsbeziehung besteht.
Im Klartext: Nur, wenn der Geschäftsführer der Kneipe einverstanden ist oder Sie bereits in einer Geschäftsbeziehung mit ihm stehen, dürfen Sie ihm einfach Werbung (= Visitenkarte) in den Postkasten werfen. Aber Sie dürfen hingehen, sich vorstellen und eine Visitenkarte abgeben.
RolfHoegemann am 13. August 2009 23:38 Gilt das auch für Künstler? Ein Zauberkünstler oder eine Kabarettgruppe ist ja etwas ganz anderes als z.B. die Dienstleistungen eines Supermarktes, die einem immer per Prospekt eingeworfen werden. Das ist ja wohl auch erlaubt.
Somit dürfte ja andererseits theoretisch die ewige Prospekteverteilereie (Supermarkt/Möbelhaus/Pizzadienste) rechtswiedirg sein und man könnte jeden dieser Anbietenden deshalb anzeigen...
lokaltrainer am 14. August 2009 00:04 Wenn man einen Aufkleber "Keine Werbung" am Postkasten kleben hat, kann man den Supermarkt tatsächlich auf Unterlassung verklagen. Vermutlich geht das seit der Einführung des verschärften Gesetzes sogar ohne den Aufkleber - da wäre jetzt ein Anwalt gefragt.
Vielleicht findet sich ja noch ein Anwalt, der diese Frage beantworten kann?
Ich fürchte, ein Künstler zählt da - ebenso wie beim Finanzamt - schlicht und schnöde als Freiberufler und somit kommerzieller Anbieter. Bin allerdings kein Rechtsanwalt (habe mich nur aus eigenem Interesse damit beschäftigt).
Es macht keinen Sinn seine Visitenkarte einfach in einen Briefkasten zu werfen. In 99% der Fälle wird sie einfach weggeworfen. Ein persönlicher Kontakt ist da sehr viel erfolgreicher.
Wäre schön, ist aber nicht so, fürchte ich (sh. Antwort weiter unten). :-(
Gilt das auch für Künstler? Ein Zauberkünstler oder eine Kabarettgruppe ist ja etwas ganz anderes als z.B. die Dienstleistungen eines Supermarktes, die einem immer per Prospekt eingeworfen werden. Das ist ja wohl auch erlaubt.
Somit dürfte ja andererseits theoretisch die ewige Prospekteverteilereie (Supermarkt/Möbelhaus/Pizzadienste) rechtswiedirg sein und man könnte jeden dieser Anbietenden deshalb anzeigen...
Ich fürchte, ein Künstler zählt da - ebenso wie beim Finanzamt - schlicht und schnöde als Freiberufler und somit kommerzieller Anbieter. Bin allerdings kein Rechtsanwalt (habe mich nur aus eigenem Interesse damit beschäftigt). ;-(