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Darf man seine Visitenkarten in Briefkästen von Kneipen werfen?

gefragt von Peripher am 12.08.2009 um 22:41 Uhr

Darf man seine Visitenkarten in Briefkästen von Kneipen werfen? Sind Visitenkarten, dass ich bei ihnen zaubern kann


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 12. August 2009 22:42
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Hilfreichste Antwort

Ist nicht verboten - irgendwie musst Du als Künstler ja auf Dich aufmerksam machen.

Kommentar von Bc3d556a8fac3503dc40345d279a82bfsmalllokaltrainer am 12. August 2009 23:42

Wäre schön, ist aber nicht so, fürchte ich (sh. Antwort weiter unten). :-(

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 13. August 2009 23:41

Gilt das auch für Künstler? Ein Zauberkünstler oder eine Kabarettgruppe ist ja etwas ganz anderes als z.B. die Dienstleistungen eines Supermarktes, die einem immer per Prospekt eingeworfen werden. Das ist ja wohl auch erlaubt.

Somit dürfte ja andererseits theoretisch die ewige Prospekteverteilereie (Supermarkt/Möbelhaus/Pizzadienste) rechtswiedirg sein und man könnte jeden dieser Anbietenden deshalb anzeigen...

Kommentar von Bc3d556a8fac3503dc40345d279a82bfsmalllokaltrainer am 13. August 2009 23:51

Ich fürchte, ein Künstler zählt da - ebenso wie beim Finanzamt - schlicht und schnöde als Freiberufler und somit kommerzieller Anbieter. Bin allerdings kein Rechtsanwalt (habe mich nur aus eigenem Interesse damit beschäftigt). ;-(


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anonym
beantwortet von weschi am 12. August 2009 22:44
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Übergebe sie persönlich. Macht eine besseren Eindruck und ihr kommt auf alle Fälle in ein Gespräch. Die Chance ist dadurch höher, dass Du Erfolg hast.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 12. August 2009 22:44
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Da würd ich lieber reingehen und mich selbst vorstellen und meine Visitenkarte dalassen. In Briefkasten kannst sie sicher werfen, außer es heißt "keine Werbung"


anonym
beantwortet von chicaBlue am 12. August 2009 22:42
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Warum nicht, und auch in Kindergärten


anonym
beantwortet von docbde am 12. August 2009 22:43
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Klar, so lange nicht was dran steht wie "Werbung einwerfen verboten" is es erlaubt!

Was für Tricks hast Du denn drauf? Kannst Du machen, dass die Luft stinkt?



anonym
beantwortet von Kellerassel am 12. August 2009 22:43
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Heimlich und unbeobachtet lässt sich sehr viel gestalten/tun ......


clown666
beantwortet von clown666 am 12. August 2009 22:43
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kein mensch kann Zaubern. auch du nicht.

Kommentar von Peripher am 12. August 2009 22:44

kindisch? Niemand kann zaubern, es sind alles Tricks, aber der "Fachbegriff" ist nunmal Zaubern ;-)


anonym
beantwortet von Peripher am 12. August 2009 22:43
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Alles klar, ich danke Euch!


Kathrin0312
beantwortet von Kathrin0312 am 12. August 2009 22:43
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Solange du nicht 50 in einen steckst, warum nicht. Könntest aber auch direkt abgeben...


Mismid
beantwortet von Mismid am 12. August 2009 22:51
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ja, für Firmen gibt es kein Belästigungsschutzgesetz


lokaltrainer
beantwortet von lokaltrainer am 12. August 2009 23:41
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Da wäre ich vorsichtig. Grundsätzlich hat jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler natürlich das Recht, Werbung zu betreiben. Aber es gibt auch das inzwischen verschärfte Gesetz gegen unerwünschte Werbung. Demnach darf man Verbraucher nicht mit Werbung - egal ob telefonisch oder schriftlich - belästigen, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Unternehmen sind in diesem Fall Verbrauchern mehr oder minder gleichgestellt, denn ein Urteil aus dem Jahr 2004 besagt: Unerwünschte Werbung gegenüber einem Unternehmer verletzt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn keine regelmäßige Geschäftsbeziehung besteht.

Im Klartext: Nur, wenn der Geschäftsführer der Kneipe einverstanden ist oder Sie bereits in einer Geschäftsbeziehung mit ihm stehen, dürfen Sie ihm einfach Werbung (= Visitenkarte) in den Postkasten werfen. Aber Sie dürfen hingehen, sich vorstellen und eine Visitenkarte abgeben.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 13. August 2009 23:38

Gilt das auch für Künstler? Ein Zauberkünstler oder eine Kabarettgruppe ist ja etwas ganz anderes als z.B. die Dienstleistungen eines Supermarktes, die einem immer per Prospekt eingeworfen werden. Das ist ja wohl auch erlaubt.

Somit dürfte ja andererseits theoretisch die ewige Prospekteverteilereie (Supermarkt/Möbelhaus/Pizzadienste) rechtswiedirg sein und man könnte jeden dieser Anbietenden deshalb anzeigen...

Kommentar von Bc3d556a8fac3503dc40345d279a82bfsmalllokaltrainer am 14. August 2009 00:04

Wenn man einen Aufkleber "Keine Werbung" am Postkasten kleben hat, kann man den Supermarkt tatsächlich auf Unterlassung verklagen. Vermutlich geht das seit der Einführung des verschärften Gesetzes sogar ohne den Aufkleber - da wäre jetzt ein Anwalt gefragt.

Vielleicht findet sich ja noch ein Anwalt, der diese Frage beantworten kann?

Ich fürchte, ein Künstler zählt da - ebenso wie beim Finanzamt - schlicht und schnöde als Freiberufler und somit kommerzieller Anbieter. Bin allerdings kein Rechtsanwalt (habe mich nur aus eigenem Interesse damit beschäftigt).


schwede76
beantwortet von schwede76 am 13. August 2009 07:58
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Es macht keinen Sinn seine Visitenkarte einfach in einen Briefkasten zu werfen. In 99% der Fälle wird sie einfach weggeworfen. Ein persönlicher Kontakt ist da sehr viel erfolgreicher.


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