gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

26 

Darf man seine eigene Auffahrt blockieren?

gefragt von JakobsElternJakobsEltern am 20.09.2007 um 3:52 Uhr

Es ist ja verboten sich vor Grundstücksauffahrten, also dort wo z.B. der Bürgersteig abgelassen ist, zu parken. Gilt das auch für den Grundstücksinhaber?

Und was ist wenn man, z.B. an dichtem Bewuchs, genau erkennen kann, dass die Auffahrt nicht mehr genutzt wird? Trotzdem verbosten davor zu parken?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (22781)
Verkehr (1843)
Parken (366)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


pooky
beantwortet von pooky am 20. September 2007 06:16
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, du darfst grundsätzlich nicht vor Ein- oder Auffahrten und an abgesenkten Bordsteinen parken, auch wenn du Grundstückseigentümer, -nutzer oder -inhaber bist. Das gilt übrigens auch, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, aber die Einfahrt offensichtlich nicht genutzt wird.

Das ist in der STVO im §12 geregelt (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9). Hier gilt also der Grundsatz: "Gleiches Recht für alle".


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. September 2007 04:27
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich stehe immer auf der eigenen Auffahrt - nie Probleme gehabt.

Beim 2. Teil der Frage bin ich mir nicht so sicher, aber wenn ein Schild da ist Parken verboten oder so ein Abschleppwagen auf einem Schild ist, würde ich nicht parken.

Kommentar von Ccd99138ae5b3812d913f91fa3c75c2csmallJakobsEltern am 20. September 2007 05:09

Ich meine ja auf der Straße VOR der Auffahrt. Sozusagen die Auffahrt blockierend.


chieren
beantwortet von chieren am 20. September 2007 06:37
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie ,@pooky schon richtig formuliert hast...ist es leider so....aber wenn du erkennen kannst am bewuchs das hier kein verkehr ist park einfach würde da nicht so ein großes problem sehen....im schlimmsten fall eine verwarnung!!

Kommentar von Ccd99138ae5b3812d913f91fa3c75c2csmallJakobsEltern am 20. September 2007 13:57

Ach, ich bin immer so ein Polizei-Schisser. Hatte damals sogar einen Spiegel am Mofa!

:-)


comarel
beantwortet von comarel am 20. September 2007 14:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Parken vor einer Einfahrt ist in jedem Fall "verkehrswidrig", heißt, sollte eine Politesse ihre Runde drehen und deinen Wagen dort stehen sieht, kriegst du in jedem Fall ein Knöllchen. Wir haben vor unserer Haustüre eine kurze Parkverbotszone auf eigenen Antrag weiß markiert bekommen, da wir mit dem Rollstuhl sonst nicht aus der Haustüre können, wenn parkende Autos vor der Haustüre stehen. Stehen wir aber mal selber drauf (wir wissen ja, wann wir mit dem Rollstuhl raus müssen), dann besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Ordnungshüter der Stadt dies mit einem Knöllchen ahnden.


anonym
beantwortet von Devil7813 am 3. November 2007 14:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht das ich wüßte das Problem wird sein andere Leute bemerken es nach der zeit.(wenn ein anderer da steht dan kann ich mich ja auch hinstellen)der kriegt ja auch kei ärger.Und schon ist dein Parkplatz weg. Und trotz dichten bewuchs gibt es keinen das recht sich direkt vor der Einfart hinzustellen könntes ja ein Motorad haben oder nebenbei als Schreiner arbeiten und das ist dein Transportweg. Deine einfahrt ist deine was du damit machen tust spielt keine rolle die ist von Anderen frei zu halten du kannst sie nutzen wie du es willst (natürlich dürfen Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.