gigaGurke am 19.02.2009 um 23:07 Uhr
ne frage von vorhin hat ich da drauf gebracht
darf man sein eigenes kind, eigentlich nennen wie man will? oder gibts da irgendwelche richtlinien oda so?
dange schonmal....

Der Vorname … • … muss als solcher erkennbar sein. • … muss eindeutig männlich oder weiblich sein (Ausnahmen sind etablierte Namen wie Toni, Sascha, Kai.) • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung "zum Bösen" herstellen würde, wie z.B. durch die Namensgebung Judas. • … darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein (Ausnahmen sind etablierte Namen). • … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden. • … kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

Für manches Kind ist es leider trotz Vorschriften schon schlimm genug!

das Kind darf nicht darunter leiden, ansonsten liegt es im Ermessen des Standesbeamten
Nein, es gibt tatsächlich auch Namen, Zb Eigennamen die man nicht nehmen darf. Der Standesbeamte darf nicht willkürlich entscheiden, das ist falsch.
Die Standesbeamten richten sich fast immer nach den Empfehlunge der Gesellschaft für deutsche Sprache (http://www.gfds.de/), die prüfen das dann. Du kannst auf einem namen normalerweise aber bestehen, wenn er schon woanders vergeben wurde (zB Nemo ist so ein Fall), solange das Kind dadurch keinen Schaden hat.

es gibt schon Richtlinien und durch den Namen sollte auch ein Mädchen oder ein Junge zu erkennen sein. Wenn Du an einen seltenen Namen geben möchtest und der Standesbeamte verweigert es Dir, musst Du nachweisen können, dass der Name in Deutschland schon mal von einem Standesamt vergeben wurde.
Nur so wird der Name dann auch erlaubt.
gigaGurke am 19. Februar 2009 23:30 ...was die einführung neuer namen quasi nicht möglich macht, oda?

Nein,war bis jetzt so!Obstsalat geht nicht! Das Kind muss mit dem Namen Leben,also aufpassen!

es darf den Namensinhaber nicht defamieren,die richtige Rechtschreibweise des Namens ist auch Ausschlag gebend. Du darfst also z.B. Klaus nicht mit Klauhs oder Klau es betiteln......

Du darfst den name noch nicht mal sxchreiben wie du willst...

Bedenke bitte moegliche Folgen (xkcd.com):
Bild/er:

da gibt es Richtlinien dazu. Z. B. kannst Du Dein Kind nicht Nutella, Linux, Chiquita... nennen
Du kannst es nicht Hi-tl-er und Jesus nennen soweit ich weiß auch nicht kleiner Pisskuchen (hab ich mir nicht ausgedacht) o.ä.
in Deutschland gibts schon Richtlinien... aber frag mal in Südamerika an...

du kannst es wohl rufen wie du willst, ob das aber gut in der gesellschaft ankommt ist ne andere sache. kommt drauf an wie man es nennt

Gibt Richtlinien, andernfalls wäre es ja unvorstellbar für das Kind!
Thx disch, DH!!!