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Darf man sein Kind nennen, wie man will?

gefragt von gigaGurkegigaGurke am 19.02.2009 um 23:07 Uhr

ne frage von vorhin hat ich da drauf gebracht

darf man sein eigenes kind, eigentlich nennen wie man will? oder gibts da irgendwelche richtlinien oda so?

dange schonmal....

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Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 19. Februar 2009 23:11
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Hilfreichste Antwort

Der Vorname … • … muss als solcher erkennbar sein. • … muss eindeutig männlich oder weiblich sein (Ausnahmen sind etablierte Namen wie Toni, Sascha, Kai.) • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung "zum Bösen" herstellen würde, wie z.B. durch die Namensgebung Judas. • … darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein (Ausnahmen sind etablierte Namen). • … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden. • … kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

Kommentar von 1a04947ce2480d4a516c4ff0ad61b52dsmallgigaGurke am 19. Februar 2009 23:12

Thx disch, DH!!!


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ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 19. Februar 2009 23:09
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Für manches Kind ist es leider trotz Vorschriften schon schlimm genug!

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 19. Februar 2009 23:10

DH fuer Deine Antwort!

Kommentar von 1b4500a6b519a914aabd81427d15e17bsmallZwergS04 am 19. Februar 2009 23:15

Danke!


Eastside
beantwortet von Eastside am 19. Februar 2009 23:08
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das Kind darf nicht darunter leiden, ansonsten liegt es im Ermessen des Standesbeamten

Kommentar von antjez am 19. Februar 2009 23:11

Nein, es gibt tatsächlich auch Namen, Zb Eigennamen die man nicht nehmen darf. Der Standesbeamte darf nicht willkürlich entscheiden, das ist falsch.


ElenaandJanosch
beantwortet von ElenaandJanosch am 6. April 2009 19:56
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Die Standesbeamten richten sich fast immer nach den Empfehlunge der Gesellschaft für deutsche Sprache (http://www.gfds.de/), die prüfen das dann. Du kannst auf einem namen normalerweise aber bestehen, wenn er schon woanders vergeben wurde (zB Nemo ist so ein Fall), solange das Kind dadurch keinen Schaden hat.


Linda51
beantwortet von Linda51 am 19. Februar 2009 23:16
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es gibt schon Richtlinien und durch den Namen sollte auch ein Mädchen oder ein Junge zu erkennen sein. Wenn Du an einen seltenen Namen geben möchtest und der Standesbeamte verweigert es Dir, musst Du nachweisen können, dass der Name in Deutschland schon mal von einem Standesamt vergeben wurde.

Nur so wird der Name dann auch erlaubt.

Kommentar von 1a04947ce2480d4a516c4ff0ad61b52dsmallgigaGurke am 19. Februar 2009 23:30

...was die einführung neuer namen quasi nicht möglich macht, oda?


ullagio
beantwortet von ullagio am 19. Februar 2009 23:11
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Nein,war bis jetzt so!Obstsalat geht nicht! Das Kind muss mit dem Namen Leben,also aufpassen!


Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 19. Februar 2009 23:11
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weiter infos unter: http://tinyurl.com/chw5es


ullagio
beantwortet von ullagio am 19. Februar 2009 23:11
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Nein,war bis jetzt so!Obstsalat geht nicht!


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 19. Februar 2009 23:11
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Das letzt Wort hat der Standesbeamte :o)


FrikadellenFan
beantwortet von FrikadellenFan am 19. Februar 2009 23:10
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es darf den Namensinhaber nicht defamieren,die richtige Rechtschreibweise des Namens ist auch Ausschlag gebend. Du darfst also z.B. Klaus nicht mit Klauhs oder Klau es betiteln......


sweetmint17
beantwortet von sweetmint17 am 19. Februar 2009 23:10
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Du darfst den name noch nicht mal sxchreiben wie du willst...


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 19. Februar 2009 23:10
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Bedenke bitte moegliche Folgen (xkcd.com):


Bild/er:

Bild



Platon
beantwortet von Platon am 19. Februar 2009 23:10
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"Nutella" geht z.B. nicht.


macmu
beantwortet von macmu am 19. Februar 2009 23:09
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da gibt es Richtlinien dazu. Z. B. kannst Du Dein Kind nicht Nutella, Linux, Chiquita... nennen

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 19. Februar 2009 23:10

chiquita auch nicht?

Kommentar von 9bc1610760da5d061438b410460ecf98smallmacmu am 19. Februar 2009 23:13

eingetragenes Markenzeichen


anonym
beantwortet von WillTell am 19. Februar 2009 23:09
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Du kannst es nicht Hi-tl-er und Jesus nennen soweit ich weiß auch nicht kleiner Pisskuchen (hab ich mir nicht ausgedacht) o.ä.


warenjka
beantwortet von warenjka am 19. Februar 2009 23:09
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in Deutschland gibts schon Richtlinien... aber frag mal in Südamerika an...


holsch
beantwortet von holsch am 19. Februar 2009 23:09
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ja, da steht der staat vor


dinolinin
beantwortet von dinolinin am 19. Februar 2009 23:09
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du kannst es wohl rufen wie du willst, ob das aber gut in der gesellschaft ankommt ist ne andere sache. kommt drauf an wie man es nennt


heialex
beantwortet von heialex am 19. Februar 2009 23:08
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Da gibt es Richtlinien, frag mal beim Standesamt.


doka12
beantwortet von doka12 am 19. Februar 2009 23:08
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klar ...............bitte


goldsun123
beantwortet von goldsun123 am 19. Februar 2009 23:08
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Gibt Richtlinien, andernfalls wäre es ja unvorstellbar für das Kind!


anonym
beantwortet von antjez am 19. Februar 2009 23:08
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Ja, da gibts Vorschriften.


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