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Darf man sein Kind in Deutschland "Pumuckl" oder "Hitlaro" nennen?

gefragt von Lydia95Lydia95 am 08.07.2009 um 22:45 Uhr

Ich weiß, dass man mit bestimmte Namen in Deutschland nicht durchkommt. Gehören diese dazu? Reine Interessanfrage, ich bin nicht schwanger. Dennoch ist diese Frage keine Scherzfrage und ich bitte daher auch um ernst gemeinte Antworten.

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Namen x 2.106 Gesetz x 2.088 Vornamen x 199

Donkie
beantwortet von Donkie am 8. Juli 2009 22:46
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will ich gar nicht wissen! echt bescheuert


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 8. Juli 2009 22:48
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Was soll Hitlaro für ein Name sein?

Pumuckel ist nicht erlaubt,

Hitlaro kenn ich nicht!


Cardinal104
beantwortet von Cardinal104 am 8. Juli 2009 22:47
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hoffe nicht!!


widdalein
beantwortet von widdalein am 8. Juli 2009 22:47
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KA aber ie Kinder würden mit leid tun!!!


lilith666
beantwortet von lilith666 am 8. Juli 2009 22:47
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ich sag nur arme kinder


Knusson
beantwortet von Knusson am 8. Juli 2009 22:47
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Mit beiden Namen wäre das Kind gestraft.
Ich glaube nicht, dass es geht.


auchmama
beantwortet von auchmama am 8. Juli 2009 22:46
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Das arme Kind!!!!!!!!


silvia140359
beantwortet von silvia140359 am 8. Juli 2009 23:06
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Für diese beiden Namen und natürlich auch für die vielen anderen bescheuerten Namen, sollte man gestraft werden. Wissen die Eltern überhaupt was sie ihren Kindern damit antun??


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 8. Juli 2009 22:49
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Das kommt auf die jeweilige Stadt an. Ich würde meinem Kind sowas aber nicht antun. Man kann solche Namen doch auch als "Familien internen" Spitznamen verwenden.


kikela
beantwortet von kikela am 8. Juli 2009 22:48
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Es gibt schon genug Namen mit denen die Kinder gehänselt werden. Es müsste überall verboten werden. Nur weil die Eltern denken es ist etwas besonderes den Kindern so einen Namen zu geben. Diese Eltern denken nur an sich und nicht an die Kinder.


DieBrandy
beantwortet von DieBrandy am 8. Juli 2009 22:48
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Ich glaube Pumuckl ist durchgegangen. Aber das ist bei jedem Amt unterschiedlich, jede Stadt reagiert anders. Schließlich gibt es keine genauen Gesetze zu jedem Namen, es liegt also immer im Ermessen einer einzelnen Person, zumindest zunächst einmal. Dann kann ja von den ELtern noch geklagt werden und was weiß ich. Aber man sollte seinem Sohn oder seiner Tochter einen so bekloppten Namen nicht antun!

Kommentar von E92be612355df616e995ca0eaf12e350smallAglajana am 9. Juli 2009 15:36

Pumuckl geht aber auch nur als zweiter Vorname, meines Wissens nach. Trotzdem...armes Hascherle.


luckytess
beantwortet von luckytess am 8. Juli 2009 22:48
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Nein, das geht nicht und das ist auch gut so.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 8. Juli 2009 22:47
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Das hängt vom Standesbeamten ab, aber ich hoffe, sowas kommt nicht durch.


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