Hi
Ich habe mal davon gehört das jemand sein Haus versteigert hat in einer art Lotterie. Ich wollte fragen darf man das auch selber machen ?! oder gilt das als Glücksspiel ?!

Versteigern und Lose für das Haus zu verkaufen sind nicht dasselbe!

Versteigern: JA Verlosen: NEIN
http://www.wohnung.com/category/ratgeber/hausverlosung/
Darf ich Lose verkaufen pro los 10 € und die Gewinnmöglichkeit auf das Haus... ?! das meinte ich in einer art Lotterie... ist das Glücksspiel?
1hoss43 am 5. März 2009 19:47 Ja und das ist (momentan noch) verboten.
Würdest du mir das Momentan erklären gibt es Möglichkeiten das es legal wird ?!
wildcat53 am 5. März 2009 19:53 Da es in Österreich bereits legal ist und eine Hausverlosung auch schon abgewickelt wurde, wird es in Deutschland vermutlich auch einmal erlaubt werden.
...oder es wird in Österreich wieder verboten und in Deutschland dann doch nicht erlaubt ;-)
1hoss43 am 5. März 2009 19:54 Momentan bedeutet, daß es aktuell verboten ist. Ob sich das ändert, wird man abwarten müssen, denn der Hausbesitzer in Oberbayern, der das machen wollte, wurde vom Gesetzgeber gezwungen die bereits verkauften Lose zurück zu kaufen. Soweit ich weiß, setzt er sich dagegen zur Wehr und klagt. Nun wird man abwarten müssen, was bei dem Rechtsstreit raus kommt.
KlausNeumann am 6. März 2009 08:58 Ja. Das ist unerlautes Glücksspiel.
ebay ist legal => versteigerungen sind legal (abgesehen von menschen usw) => versteigerungen von häuser sind legal....ob man allerdings fürs verteigern eine art lizen benötigt ist was anderes

Die Hausverlosung ist in Österreich legal, in Deutschland aber noch nicht möglich.
Sie empfiehlt sich auch nur für reiche Menschen, da die Anwaltskosten etc. beträchtlich sind, denn die Verlosung muß ja unter notarieller Aufsicht erfolgen.
Hausverlosungen sind etwas anderes...außerdem ist das vor dem gericht noch nicht durch....es gilt solange der ertrag der mit den losen gemacht wurde den wert des hauses nicht übersteigt
wildcat53 am 5. März 2009 19:51 Das ist mir bekannt ;-) wie du aus meiner Antwort ersehen kannst.
Die Frage lautete .....in einer art Lotterie.... und damit kann ja wohl nur eine Hausverlosung gemeint sein ;-)
Natürlich darf amn das. Da kann u.U. ein erklecklicher Gewinn bei herausspringen.

das ist in Deutschland verboten
stimmt nicht
OK, dann gehe ich nun am Samstag zur Lotto-Annahmestelle meines Vertrauens und "ersteigere" meinen Lottogewinn. Verstehe. Und die Damen und Herren zugegen bei Sothebys, zum Beispiel, kaufen hernach wieder Lose zu X-Pfund um den begehrten Kunstgegenstand zu erwerden, gezogen per Los, einer wird gewinnen. Es ist genau dasselbe. Klar.